wo lebst du??
hör doch mal auf hier so rumzukotzen. hast du zu hause nix zu melden oder was??
spar dir doch dein allwissen für die, die es interssiert!
du gehst mir einfach nur auf den nerv mit deiner klugscheißerei.
den stuß kann sich ja keiner anhören.
außer § hast du vom leben wohl nix mitbekommen, was?
du bist ne echt traurige gestalt, die sich hier mit aller macht profilieren will ( aus welchen gründen auch immer ?? )und nix anderes akzeptiert außer die eigenen meinung.
da bist du hier echt falsch.
hier darf jeder seine meinung äußern, sein eigenes wissen weiter geben, und es ist auch gut mehrere meinungen zu hören.
wenn ich alles mit details kommentieren müßte wäre jeder artikel endlos lang. das brauch hier sicher kein mensch. nachfragen kann man immer noch.
also halt endlich die klappe (noch deutlicher: LAß MICH EINFACH IN RUHE). ich kenn dich nicht und will auch keine bekanntschaft mit dir machen. und außerdem übertritts du ja wohl das gesetzt (richtlinien) in diesem forum am laufenden meter. (sei freundlich und auf gar keinen fall beleidigend).
dich kann man doch nicht ernst nehmen du wicht!
setzten, sechs!!
j.
bei uns wurde das abgesprochen sarah.
Ach jetzt war es bei EUCH so? Ich dachte, es
geht nur mit dem Einverständnis des AN?!
deswegen fragte ich ja,
wie gut du mit deinem arbeitgeber kannst
hast Du wo gemacht?
(ob das nun jeder
rechtlichen grundlage entbehrt oder nicht, spielt hier wohl
eher keine rolle, da diese vereinbarungen zwischen arbeitgeber
und arbeitnehmer getroffen, und nicht vor gericht entschieden
wurden.
Die Frage war
Die alte Firma könnte dann nichts mehr machen, oder
und nicht: Was kann ich denn mit meinem alten AG vereinbaren?
Ich denke, dass jeder hier (bis auf Deine Wenigkeit
vielleicht) weiß, dass man vertraglich (BEIDseitige
Willenserklärung) so ziemlich alles
vereinbaren kann…
wäre dieser fall allerdings vor gericht gelandet,
sagte euer ehren ja schon, was rechtlich geregelt ist.
Er hat es im Gegensatz zu Dir wenigstens rechtlich korrekt
widergegeben! Du schreibst hier Dinge rein, die rechtlich
schlicht falsch sind, umd dnach zu rufen: Hey, ich habe da gar
nichts gesagt, außer meiner Erfahrung…
Da gibt es ein Kinderlied: Wie das Fähnchen auf dem Turme…
Desweiteren: die arbeitnehmern, denen wir aus betrieblichen
gründen den urlaub verweigern mußten, feierten krank bis zur
beendigung des arbeitsverhältnisses bei arbeitgeber 1. früher
starten konnten sie deswegen nicht bei arbeitgeber 2, aber sie
waren 2 wochen krank und man mußte ihnen den urlaub am ende
abgelten und hatte trotzdem niemanden in der abteilung (meine
erfahrungen).
Wenn die Arbeitnehmer sich auf äußerst dünnem Eis bewegen
(Stichwort: Betrug), ist das eine Sache! Das war aber nicht
die Frage!
Zur steuerklasse 6:
Solltest du nicht krank sein: da es sich hier um eine zweite
beschäftigung ( kein 400.- €uro-job ) handelt, mußt du sogar
auf steuerklasse 6 arbeiten. du bekommst aber teilweise die
lohnsteuer bei deinem lohnsteuerjahresausgleich zurück
Wieso teilweise? Das Jahreseinkommen wird komplett nach der
eigentlichen Steuerklasse errechnet!
Auch bei Steuerklasse 6 ist es problemlos möglich, eine zu
hohe monatliche Besteuerung (nämlich die 6) von vornherein
auszuschließen!
(ich weiß, ich weiß, es gibt auch noch andere möglichkeiten!!!)
Warum erwähnst Du sie dann nicht?
ich gebe hier eigene erfahrungen weiter, nichts sonst!
Jaja - die Luft wird zu dünn, also habe ich alles vorher gar
nicht gesagt!
LG
Guido