Neue Stelle während 'Resturlaub' antreten

Hallo,

wie läuft das, wenn der neue Mitarbeiter in einer neuen Firma schon ‚früher‘ anfangen möchte?
i.e. der Mitarbeiter hat noch 2-3 Wochen Resturlaub in der alten Fa., möchte aber schon 2 Wochen vor dem eigentlichen Starttermin in der neuen Fa. anfangen.

Wie regelt die neue Firma das alles, damit es möglich ist?
Der Lohn mit Lohnsteuerklasse 6 für die 2 Wochen abrechnen?
Die alte Firma könnte dann nichts mehr machen, oder…das der Mitarbeiter seinen ‚Erholungsurlaub‘ nicht nimmt? (Ist ihr aber wahrscheinlich egal…)

Danke
Gruß
Sarah

Hallo,

wie läuft das, wenn der neue Mitarbeiter in einer neuen Firma
schon ‚früher‘ anfangen möchte?
i.e. der Mitarbeiter hat noch 2-3 Wochen Resturlaub in der
alten Fa., möchte aber schon 2 Wochen vor dem eigentlichen
Starttermin in der neuen Fa. anfangen.

Wie regelt die neue Firma das alles, damit es möglich ist?
Der Lohn mit Lohnsteuerklasse 6 für die 2 Wochen abrechnen?
Die alte Firma könnte dann nichts mehr machen, oder…das der
Mitarbeiter seinen ‚Erholungsurlaub‘ nicht nimmt? (Ist ihr
aber wahrscheinlich egal…)

Dein Anspruch auf urlaub ist durch deinen arbeitsvertrag gewährleistet. wenn du das unternehmen verläßt, muß dir die firma den resturlaub gewähren. die auszahlung statt der inanspruchnahme kann nur mit deinem einverständns (meist vertraglich) erfolgen.
Voraussetzung: ordentliche Kündigung.
Steuerklasse 6 beim 2ten Arbeitgeber, auch wegen versicherung!

Danke bitte
Gruß dito
Sarah j.

Was ist los?
Hi!

Dein Anspruch auf urlaub ist durch deinen arbeitsvertrag
gewährleistet. wenn du das unternehmen verläßt, muß dir die
firma den resturlaub gewähren. die auszahlung statt der
inanspruchnahme kann nur mit deinem einverständns (meist
vertraglich) erfolgen.

Woher hast Du denn diesen Blödsinn (sorry)?!
Wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, wird der Urlaub abgegolten und eben nicht in Natura gewährt (BUrlG §7,Abs.1&4)!

Voraussetzung: ordentliche Kündigung.

Öhm - NÖ!

Steuerklasse 6 beim 2ten Arbeitgeber, auch wegen versicherung!

Was hat die Versicherung mit der Steuerklasse zu tun?

LG
Guido

Aufhebung?
Hi!

wie läuft das, wenn der neue Mitarbeiter in einer neuen Firma
schon ‚früher‘ anfangen möchte?

Schon mal an einen Aufhebungsvertrag gedacht?

i.e. der Mitarbeiter hat noch 2-3 Wochen Resturlaub in der
alten Fa., möchte aber schon 2 Wochen vor dem eigentlichen
Starttermin in der neuen Fa. anfangen.

Bis auf §8 BUrlG spricht eigentlich nichts dagegen
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Wie regelt die neue Firma das alles, damit es möglich ist?

Das sollte man mit der neuen Firma abklären!

Der Lohn mit Lohnsteuerklasse 6 für die 2 Wochen abrechnen?

Ich glaube nicht, dass es ein Unternehmen gibt, dass bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis nicht monatlich, sondern wöchentlich abrechnet…

Die alte Firma könnte dann nichts mehr machen, oder…das der
Mitarbeiter seinen ‚Erholungsurlaub‘ nicht nimmt? (Ist ihr
aber wahrscheinlich egal…)

Ich spinne jetzt einfach mal rum:
Gesetz dem Fall, die alte Firma erfährt davon, dass im Urlaub gearbeitet wird, schließe ich die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung nicht aus!

LG
Guido

Hi!

Dein Anspruch auf urlaub ist durch deinen arbeitsvertrag
gewährleistet. wenn du das unternehmen verläßt, muß dir die
firma den resturlaub gewähren. die auszahlung statt der
inanspruchnahme kann nur mit deinem einverständns (meist
vertraglich) erfolgen.

Woher hast Du denn diesen Blödsinn (sorry)?!
Wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, wird der
Urlaub abgegolten und eben nicht in Natura gewährt (BUrlG
§7,Abs.1&4)!

mensch, mensch, flipp doch nicht gleich so aus!
einer mitarbeiterin, die schon durch die türe ist, der sind die dringenden betrieblichen gründe meiner firma echt egal. die kann ich sicher weder motivieren noch zu höchstleistungen antreiben.
das würde ein gesundes betriebsklima voraussetzen. das klang in diesem fall nicht so.

Voraussetzung: ordentliche Kündigung.

Öhm - NÖ!
Steuerklasse 6 beim 2ten Arbeitgeber, auch wegen versicherung!
Was hat die Versicherung mit der Steuerklasse zu tun?

öhm -DOCH! unfallversicherung - berufsgenossenschaft.
oder glaubst du vielleicht, daß der alte arbeitgeber blecht wenn ihr auf der neuen stelle etwas passiert??

LG
Guido

LG
j.

Hi!

nachhilfeunterricht gebe ich auch guido.

lg
j.

Von Dir ganz sicher nicht!
Hi!

Hallo,

Danke für die Infos…

Die alte Firma könnte dann nichts mehr machen, oder…das der
Mitarbeiter seinen ‚Erholungsurlaub‘ nicht nimmt? (Ist ihr
aber wahrscheinlich egal…)

Ich spinne jetzt einfach mal rum:
Gesetz dem Fall, die alte Firma erfährt davon, dass im Urlaub
gearbeitet wird, schließe ich die Möglichkeit einer fristlosen
Kündigung nicht aus!

In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer z.B. fristgerecht zum 31. Oktober 2004 gekündigt… AN hätte aber nichts dagegen, zwei Wochen früher beim neuen Arbeitgeber anzufangen - während seines (Rest-)Urlaubs.
Du schreibst, daß der ‚noch‘ Arbeitgeber, wenn er davon erfahren würde, die Möglichkeit hätte, den AN, der selbst schon gekündigt hätte, ‚fristlos‘ zu kündigen - i.e. ohne Lohn für die z.B. 2 Wochen Urlaub zahlen zu müssen. (wenn ich Dich richtig verstanden habe…)

Und wenn der Arbeitgeber erst im nächsten Monat (z.B. Nov.) darüber erfahren würde, wenn überhaupt? Könnte der Arbeitgeber z.B. Lohn vom AN zurückfordern - i.e. AN ‚rückwirkend‘ fristlos kündigen?
Wäre das wirklich so?

Danke
Gruß
Sarah

Guten Tag!

Du schreibst, daß der ‚noch‘ Arbeitgeber, wenn er davon
erfahren würde, die Möglichkeit hätte, den AN, der selbst
schon gekündigt hätte, ‚fristlos‘ zu kündigen - i.e. ohne Lohn
für die z.B. 2 Wochen Urlaub zahlen zu müssen. (wenn ich Dich
richtig verstanden habe…)

Das eher nicht, da das Bundesurlaubsgesetz dazu nichts hergibt.

Allerdings kan eine außerordentliche Kündigung ganz andere Auswirkungen bis hin zur Sperre beim Arbeitslosengeld haben. Angenommen, Du fliegst nach sechs Monaten beim neuen Arbeitgeber raus, könnte die Agentur für Arbeit mit Bezug auf die außerordentliche Kündigung Ärger machen.

Abgesehen vom Zeugnis…

Es grüßt
Werner

Guten Tag!

öhm -DOCH! unfallversicherung - berufsgenossenschaft.
oder glaubst du vielleicht, daß der alte arbeitgeber blecht
wenn ihr auf der neuen stelle etwas passiert??

Glaubst Du wirklich, dass es der Arbeitgeber ist, der „blecht“, wenn etwas passiert?
Glaubst Du wirklich, dass die BG im Falle einer fehlenden oder falschen Steuerkarte nicht zahlt?

Dann habe ich echtes Mitleid für die von Dir betreuten Kunden und kann jedem nur empfehlen, sich die komplette Buchhaltung besser von einem guten Auszubildenden im dritten Lehrjahr als von „Helferlein“ erstellen zu lassen!!!

Es grüßt
Werner

Hallo,

Du schreibst, daß der ‚noch‘ Arbeitgeber, wenn er davon
erfahren würde, die Möglichkeit hätte, den AN, der selbst
schon gekündigt hätte, ‚fristlos‘ zu kündigen - i.e. ohne Lohn
für die z.B. 2 Wochen Urlaub zahlen zu müssen. (wenn ich Dich
richtig verstanden habe…)

Das eher nicht, da das Bundesurlaubsgesetz dazu nichts
hergibt.

Das ist gut zu wissen. Und vielleicht hilfreich für den Arbeitnehmer und neuen Arbeitgeber.

Allerdings kan eine außerordentliche Kündigung ganz andere
Auswirkungen bis hin zur Sperre beim Arbeitslosengeld haben.
Angenommen, Du fliegst nach sechs Monaten beim neuen
Arbeitgeber raus, könnte die Agentur für Arbeit mit Bezug auf
die außerordentliche Kündigung Ärger machen.

In diesem (fiktiven) Fall hätte der Arbeitnehmer während der Probezeit (beim Arbeitgeber Nr. 1) fristgerecht zum Monatsende gekündigt, um zu einem anderen Arbeitgeber (Nr. 2) zu wechseln.
Mir geht es nur darum, ob man während des Urlaubs beim Arbeitgeber 1 schon beim Arbeitgeber 2 anfangen ‚darf‘ zu arbeiten…und ob mit Steuerklasse 6, ob Arbeitgeber 1 Probleme machen kann oder kein Gehalt für die 2 Wochen zahlen müßte, usw.

Gruß
Sarah

In diesem (fiktiven) Fall hätte der Arbeitnehmer während der
Probezeit (beim Arbeitgeber Nr. 1) fristgerecht zum Monatsende
gekündigt, um zu einem anderen Arbeitgeber (Nr. 2) zu
wechseln.
Mir geht es nur darum, ob man während des Urlaubs beim
Arbeitgeber 1 schon beim Arbeitgeber 2 anfangen ‚darf‘ zu
arbeiten…und ob mit Steuerklasse 6, ob Arbeitgeber 1
Probleme machen kann oder kein Gehalt für die 2 Wochen zahlen
müßte, usw.

Gruß
Sarah

bei uns wurde das abgesprochen sarah. deswegen fragte ich ja, wie gut du mit deinem arbeitgeber kannst (ob das nun jeder rechtlichen grundlage entbehrt oder nicht, spielt hier wohl eher keine rolle, da diese vereinbarungen zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer getroffen, und nicht vor gericht entschieden wurden. wäre dieser fall allerdings vor gericht gelandet, sagte euer ehren ja schon, was rechtlich geregelt ist.

Desweiteren: die arbeitnehmern, denen wir aus betrieblichen gründen den urlaub verweigern mußten, feierten krank bis zur beendigung des arbeitsverhältnisses bei arbeitgeber 1. früher starten konnten sie deswegen nicht bei arbeitgeber 2, aber sie waren 2 wochen krank und man mußte ihnen den urlaub am ende abgelten und hatte trotzdem niemanden in der abteilung (meine erfahrungen).

Zur steuerklasse 6:
Solltest du nicht krank sein: da es sich hier um eine zweite beschäftigung ( kein 400.- €uro-job ) handelt, mußt du sogar auf steuerklasse 6 arbeiten. du bekommst aber teilweise die lohnsteuer bei deinem lohnsteuerjahresausgleich zurück (ich weiß, ich weiß, es gibt auch noch andere möglichkeiten!!!)

ich gebe hier eigene erfahrungen weiter, nichts sonst!
j.

du hattest keine fragen!
du weißt doch alles!
j.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gut gekontert…Helferein…:=))
OT

Hi!

also doch nachhilfe!!!

Oh doch - die hatte ich!

wat’tn nu???
weißt alles und hast doch fragen???
räum mal deinen kopf auf!!

und du piss hier mal nicht so nen dicken strahl.
du bist in renten, also mach dich mal logger.

außerdem sind hier nicht nur gesetzestexte gefragt sondern sicherlich auch eigene erfahrungen, die in den büchern, die du liest sicher nicht stehen.

jeder fall ist eben anders, oder euer ehren??

kommunikation: mangelhaft!!
setzten, sechs !!!

j.

1 „Gefällt mir“

Unfähig?
Hi!

Wird die Luft zu dünn?
Hi!

bei uns wurde das abgesprochen sarah.

Ach jetzt war es bei EUCH so? Ich dachte, es geht nur mit dem Einverständnis des AN?!

deswegen fragte ich ja,
wie gut du mit deinem arbeitgeber kannst

hast Du wo gemacht?

(ob das nun jeder
rechtlichen grundlage entbehrt oder nicht, spielt hier wohl
eher keine rolle, da diese vereinbarungen zwischen arbeitgeber
und arbeitnehmer getroffen, und nicht vor gericht entschieden
wurden.

Die Frage war
Die alte Firma könnte dann nichts mehr machen, oder
und nicht: Was kann ich denn mit meinem alten AG vereinbaren?
Ich denke, dass jeder hier (bis auf Deine Wenigkeit vielleicht) weiß, dass man vertraglich (BEIDseitige Willenserklärung) so ziemlich alles
vereinbaren kann…

wäre dieser fall allerdings vor gericht gelandet,
sagte euer ehren ja schon, was rechtlich geregelt ist.

Er hat es im Gegensatz zu Dir wenigstens rechtlich korrekt widergegeben! Du schreibst hier Dinge rein, die rechtlich schlicht falsch sind, umd dnach zu rufen: Hey, ich habe da gar nichts gesagt, außer meiner Erfahrung…

Da gibt es ein Kinderlied: Wie das Fähnchen auf dem Turme…

Desweiteren: die arbeitnehmern, denen wir aus betrieblichen
gründen den urlaub verweigern mußten, feierten krank bis zur
beendigung des arbeitsverhältnisses bei arbeitgeber 1. früher
starten konnten sie deswegen nicht bei arbeitgeber 2, aber sie
waren 2 wochen krank und man mußte ihnen den urlaub am ende
abgelten und hatte trotzdem niemanden in der abteilung (meine
erfahrungen).

Wenn die Arbeitnehmer sich auf äußerst dünnem Eis bewegen (Stichwort: Betrug), ist das eine Sache! Das war aber nicht die Frage!

Zur steuerklasse 6:
Solltest du nicht krank sein: da es sich hier um eine zweite
beschäftigung ( kein 400.- €uro-job ) handelt, mußt du sogar
auf steuerklasse 6 arbeiten. du bekommst aber teilweise die
lohnsteuer bei deinem lohnsteuerjahresausgleich zurück

Wieso teilweise? Das Jahreseinkommen wird komplett nach der eigentlichen Steuerklasse errechnet!
Auch bei Steuerklasse 6 ist es problemlos möglich, eine zu hohe monatliche Besteuerung (nämlich die 6) von vornherein auszuschließen!

(ich weiß, ich weiß, es gibt auch noch andere möglichkeiten!!!)

Warum erwähnst Du sie dann nicht?

ich gebe hier eigene erfahrungen weiter, nichts sonst!

Jaja - die Luft wird zu dünn, also habe ich alles vorher gar nicht gesagt!

LG
Guido