Wird die Luft zu dünn?
Hi!
bei uns wurde das abgesprochen sarah.
Ach jetzt war es bei EUCH so? Ich dachte, es geht nur mit dem Einverständnis des AN?!
deswegen fragte ich ja,
wie gut du mit deinem arbeitgeber kannst
hast Du wo gemacht?
(ob das nun jeder
rechtlichen grundlage entbehrt oder nicht, spielt hier wohl
eher keine rolle, da diese vereinbarungen zwischen arbeitgeber
und arbeitnehmer getroffen, und nicht vor gericht entschieden
wurden.
Die Frage war
Die alte Firma könnte dann nichts mehr machen, oder
und nicht: Was kann ich denn mit meinem alten AG vereinbaren?
Ich denke, dass jeder hier (bis auf Deine Wenigkeit vielleicht) weiß, dass man vertraglich (BEIDseitige Willenserklärung) so ziemlich alles
vereinbaren kann…
wäre dieser fall allerdings vor gericht gelandet,
sagte euer ehren ja schon, was rechtlich geregelt ist.
Er hat es im Gegensatz zu Dir wenigstens rechtlich korrekt widergegeben! Du schreibst hier Dinge rein, die rechtlich schlicht falsch sind, umd dnach zu rufen: Hey, ich habe da gar nichts gesagt, außer meiner Erfahrung…
Da gibt es ein Kinderlied: Wie das Fähnchen auf dem Turme…
Desweiteren: die arbeitnehmern, denen wir aus betrieblichen
gründen den urlaub verweigern mußten, feierten krank bis zur
beendigung des arbeitsverhältnisses bei arbeitgeber 1. früher
starten konnten sie deswegen nicht bei arbeitgeber 2, aber sie
waren 2 wochen krank und man mußte ihnen den urlaub am ende
abgelten und hatte trotzdem niemanden in der abteilung (meine
erfahrungen).
Wenn die Arbeitnehmer sich auf äußerst dünnem Eis bewegen (Stichwort: Betrug), ist das eine Sache! Das war aber nicht die Frage!
Zur steuerklasse 6:
Solltest du nicht krank sein: da es sich hier um eine zweite
beschäftigung ( kein 400.- €uro-job ) handelt, mußt du sogar
auf steuerklasse 6 arbeiten. du bekommst aber teilweise die
lohnsteuer bei deinem lohnsteuerjahresausgleich zurück
Wieso teilweise? Das Jahreseinkommen wird komplett nach der eigentlichen Steuerklasse errechnet!
Auch bei Steuerklasse 6 ist es problemlos möglich, eine zu hohe monatliche Besteuerung (nämlich die 6) von vornherein auszuschließen!
(ich weiß, ich weiß, es gibt auch noch andere möglichkeiten!!!)
Warum erwähnst Du sie dann nicht?
ich gebe hier eigene erfahrungen weiter, nichts sonst!
Jaja - die Luft wird zu dünn, also habe ich alles vorher gar nicht gesagt!
LG
Guido