In einer Wohnungseigentümergemeinschaft möchte ein Eigentümer einen Stromzähler für seine WE teilen, da diese aus zwei wiederrum (genehmigt) aus zwei separaten Wohneineiten (Wohnung und DG) besteht. Damit verbunden wäre auch die Notwendigkeit einer neuen Zählerplatte. Sind diese Kosten von diesem fiktiven Eigentümer allein zu tragen oder etwa von der gesamten Gemeinschaft?
Moin,
d.h. der fragliche Eigentümer möchte aus zwei Wohnungen eine machen? Warum sollte die Gemeinschaft da irgendwelche Kosten tragen? Allerdings: warum überhaupt die Zähler tauschen? Kostet auch einen Haufen Geld und ob sich das lohnt? Anderenfalls gibt es einfach zwei Rechnungen und gut ist. Scheint mir wesentlich unaufwendiger.
Ich kenne solche Zustimmungsbeschlüsse dergestalt, dass sämtliche mit der Zusammenlegung entstehenden Kosten von dem betroffenen Eigentümer zu tragen sind und dieser auch dafür zu sorgen hat, dass der Gemeinschaft kein Nachteil entstehen kann, da gibt es i.d.R. Standardformulierungen.
Gruß
Ex.
P.S.: Ich würde mich als Mitglied der Eigentümergemeinschaft aber ganz entschieden dagegen wehren, für Kosten herangezogen zu werden, die nur einen Eigentümer betreffen und von deren Ursache ich als Mitglied keinen Nutzen hätte.
Ich lese den Sachverhalt genau anders herum: Aus 1 Wohnung sollen 2 gemacht werden.
Ändert aber bei entsprechenden Beschlüssen der WEG nichts.
vnA