es hat mich sehr gefreut dieses Portal gefunden zu haben! Ich hoffe hier oft behilflich sein zu können, aber vorher, benötige ich Eure Hilfe!
Ich habe die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 erhalten und nun weiss ich nicht genau welche Kosten der Mieter trägt bzw. welche der Vermieter.
Folgende Positionen sind auf der Abrechnung aufgeführt:
wenn 2008 gemeint ist, dann der Vermieter, für den Mieter verjährt, ansonsten kommt es auf die Kostenarten an. Umlegbare Kosten hat der Mieter zu tragen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Mit freundlichen grüßen
Jens Schütt
PS: ist das Alentejo in Göttingen? Ich habe da was bei Google gefunden.
wenn 2008 gemeint ist, dann der Vermieter, für den Mieter verjährt, ansonsten kommt es auf die Kostenarten an. Umlegbare Kosten hat der Mieter zu tragen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
PS: ist das Alentejo in Göttingen? Ich habe da was bei Google gefunden.
Guten Morgen!
Umlagefähige Kosten an Mieter sind: Heizung, Haftpflicht-, Glas-, Wohngebäude- + Brandversicherung,
Hausmeister, Kaminfeger, Wartung, Wasser/Kanal, Allgemeinstrom, Kabel- + Müllgebühren.
Kleinreparaturen sind nur bis zu einem Betrag von 150,-- €/pro Jahr vom Mieter zu tragen, aber nur wenn es in seinem driekten Zugriff steht und schuldhaft verursacht wurde. Des weiteren muss dies klar aus dem Mietvertrag hervorgehen.
Alle weiter aufgeführte Posten sind Vermietersache und dürfen nicht umgelegt werden.
Stehen alle dies Punkte in Ihrer Nebenkostenabrechnung, dann sollten Sie Widerspruch einlegen.
L.G. Jihet