Neue sucht Experte!

Hallo liebe Forianer,

es hat mich sehr gefreut dieses Portal gefunden zu haben! Ich hoffe hier oft behilflich sein zu können, aber vorher, benötige ich Eure Hilfe!

Ich habe die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 erhalten und nun weiss ich nicht genau welche Kosten der Mieter trägt bzw. welche der Vermieter.

Folgende Positionen sind auf der Abrechnung aufgeführt:

Heizkosten
Gebäude/LW
Haftplichvers.
Hausmeister
Kaminfeger
Wartung Gastherme
Wartung Tankanlagen
Wasser/Abwasser
Allgemeinstrom
Kabelgebühren
Müllgebühren
Lfd. Instandhaltungen
Zuführung zur Rücklage
Bankgebühren
Verwalterhonarar
Kleinrep. in Wohnung
Fehlbetrag Abrg. 2009

Kann mir jemand erläutern, was der Mieter und was der Vermieter bezahlen soll?

Vielen Dank schon im Voraus!

Liebe Grüße von

Janota aus dem Alentejo

Hallo,

hier findest du eine Übersicht über alle Kosten, die man auf den Mieter umlegen kann:
http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-verwaltung/12…

Gruß
hausblick

Hallo Janota,

ich beantworte kurz und bündig, wenn sich weitere Fragen stellen, beantworte ich die gerne auch.

Heizkosten-Mieter, gemäß eindeutiger Abrechnung
Gebäude/LW (Versicherungen ?)- dann Mieter
Haftplichvers. (Gebäudehaftpflicht ?) - dann Mieter
Hausmeister-Mieter
Kaminfeger-Mieter (üblicherweise bei den Heizkosten enthalten)
Wartung Gastherme-dito
Wartung Tankanlagen-dito
Wasser/Abwasser-Mieter
Allgemeinstrom-Mieter
Kabelgebühren-Mieter
Müllgebühren-Mieter
Lfd. Instandhaltungen-Vermieter
Zuführung zur Rücklage-Vermieter
Bankgebühren-Vermieter
Verwalterhonarar-Vermieter

Kleinrep. in Wohnung (Grenze ist strittig)

-Kleinstreparaturen-Mieter
-größere Reparaturen-Vermieter

Fehlbetrag Abrg. 2009-

wenn 2008 gemeint ist, dann der Vermieter, für den Mieter verjährt, ansonsten kommt es auf die Kostenarten an. Umlegbare Kosten hat der Mieter zu tragen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Mit freundlichen grüßen
Jens Schütt

PS: ist das Alentejo in Göttingen? Ich habe da was bei Google gefunden.

Hallo Janota,

ich beantworte kurz und bündig, wenn sich weitere Fragen stellen, beantworte ich die gerne auch.

Heizkosten-Mieter, gemäß eindeutiger Abrechnung
Gebäude/LW (Versicherungen ?)- dann Mieter
Haftplichvers. (Gebäudehaftpflicht ?) - dann Mieter
Hausmeister-Mieter
Kaminfeger-Mieter (üblicherweise bei den Heizkosten enthalten)
Wartung Gastherme-dito
Wartung Tankanlagen-dito
Wasser/Abwasser-Mieter
Allgemeinstrom-Mieter
Kabelgebühren-Mieter
Müllgebühren-Mieter
Lfd. Instandhaltungen-Vermieter
Zuführung zur Rücklage-Vermieter
Bankgebühren-Vermieter
Verwalterhonarar-Vermieter

Kleinrep. in Wohnung (Grenze ist strittig)

-Kleinstreparaturen-Mieter
-größere Reparaturen-Vermieter

Fehlbetrag Abrg. 2009-

wenn 2008 gemeint ist, dann der Vermieter, für den Mieter verjährt, ansonsten kommt es auf die Kostenarten an. Umlegbare Kosten hat der Mieter zu tragen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

PS: ist das Alentejo in Göttingen? Ich habe da was bei Google gefunden.

Super Hausblick! Vielen Dank! Werde heute abend die Seite aufsuchen - im Moment ist es nicht möglich! Gruß und nochmals Dankke - Janota!

Klasse Jens! Vielen, vielen Dank! Es ging aber schnell! Alentejo liegt in Portugal, aber ich lebe hier in Deutschland!

Ganz lieben Gruß

Janota

Guten Morgen!
Umlagefähige Kosten an Mieter sind: Heizung, Haftpflicht-, Glas-, Wohngebäude- + Brandversicherung,
Hausmeister, Kaminfeger, Wartung, Wasser/Kanal, Allgemeinstrom, Kabel- + Müllgebühren.
Kleinreparaturen sind nur bis zu einem Betrag von 150,-- €/pro Jahr vom Mieter zu tragen, aber nur wenn es in seinem driekten Zugriff steht und schuldhaft verursacht wurde. Des weiteren muss dies klar aus dem Mietvertrag hervorgehen.
Alle weiter aufgeführte Posten sind Vermietersache und dürfen nicht umgelegt werden.
Stehen alle dies Punkte in Ihrer Nebenkostenabrechnung, dann sollten Sie Widerspruch einlegen.
L.G. Jihet