Neue Tätigkeit beim Kunden?

Hallo zusammen,

ich habe einige Frage zu folgendem Sachverhalt:

Angenommen ein Arbeitgeber hat mit seinem Angestellten im Arbeitsvertrag einen Zusatz vereinbart, dass dieser nach seiner Tätigkeit in diesem Unternehmen nicht für ein Kundenunternehmen arbeiten darf.

  • Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten überhaupt sowas „vorschreiben“ oder ist das sittenwidrig?

  • Ist dieser Vertragszusatz auch (wenn überhaupt) gültig wenn der Angestellte zwar zu einer Firma wechselt, die zu diesem Unternehmen (z.B. im Ausland) gehört, allerdings eine andere Firmierung hat?

  • Würde die Tatsache etwas ändern (bzw. ist es nötig), wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass man in seiner neuen Tätigkeit nichts mit den Leistungen des bisherigen Arbeitgebers zu tun hat (somit also kein Know-How „abschöpft“ oder das Unternehmen in sonstiger Weise schädigt?

Moralisch lässt sich über so etwas ja diskutieren. Wie aber sieht der Sachverhalt rechtlich aus? Danke bereits jetzt für die Antworten.

Schöne Grüße
Nachwuchstalent

Hallo

Wie sieht der Zusatz im Wortlaut aus?
Ist eine Entschädigung (Karenzzahlung) dafür vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Mahlzeit

  • Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten überhaupt sowas
    „vorschreiben“ oder ist das sittenwidrig?

Google mal nach „Wettbewerbsklausel“, sowas ist möglich wenn gewisse
formale Dinge eingehalten werden. Unter anderem gehört da eine
Entschädigung zu.

Gruß
Stefan

Hallo

Wie sieht der Zusatz im Wortlaut aus?

"X.1 Der MA verpflichtet sich innerhalb von zwei Jahren nach seinem Ausscheiden keine Tätigkeit bei einem Mitbewerber aufzunehmen oder ein eigenes Unternehmen mit vergleichbarem Leistungsangebot zu gründen, oder auch in irgendeiner Form zu beraten.

X.2 Nachdem der MA das Arbeitsverhältnis beim AG beendet hat, wird der MA für die Dauer von zwei Jahren kein Arbeitsverhältnis bei einem Kunden der MUSTERMANN Gruppe eingehen."

Ist eine Entschädigung (Karenzzahlung) dafür vereinbart?

Eine Karenzzahlung ist nicht vereinbart.

Danke und Grüße

Nachwuchstalent

Hallo,

Google mal nach „Wettbewerbsklausel“, sowas ist möglich wenn
gewisse formale Dinge eingehalten werden. Unter anderem gehört
da eine Entschädigung zu.

Danke, das war schon mal das richtige Stichwort. Ich als Nicht-Jurist lese daraus, dass der Arbeitgeber entweder über zwei Jahre eine Entschädigung bezahlt, oder die Wettbewerbsklausel nichtig ist. Richtig?

Danke und Grüße

Nachwuchstalent

Hallo,

Ich als
Nicht-Jurist lese daraus, dass der Arbeitgeber entweder über
zwei Jahre eine Entschädigung bezahlt, oder die
Wettbewerbsklausel nichtig ist. Richtig?

Das liest du richtig.

MfG

Hallo

Eine Karenzzahlung ist nicht vereinbart.

Ohne Karenzzahlung auch kein Wettbewerbsverbot.

Gruß,
LeoLo