Neue Tätigkeit, muss das Nebengewerbe geändert werden?

Hallo,

wenn ich bereits eine Nebentätigkeit angemeldet habe und die Tätigkeit sich ändert oder erweitert, muss man das Gewerbe dann ändern? Als Beispiel: Ich bin Nebenberuflich im Bereich SmartHome und Sicherheitstechnik unterwegs, wenn ich das Nebengewerbe um Beratungstätigkeiten und Verkauf von Balkonkraftwerken erweitern möchte, muss das dem Amt und Finanzamt mitgeteilt werden?

Servus,

falls „das Amt“ das Gewerbeamt der Gemeinde ist: Ja, das muss mitgeteilt werden. Die Form dafür ist die Gewerbeummeldung.

Das Finanzamt erhält von der Gemeinde eine Mitteilung zu dem Inhalt der Ummeldung, der Steuerpflichtige selbst hat hier keine besondere Verpflichtung (außer ein paar Worten mehr in der Angabe zur Tätigkeit in der nächsten Steuererklärung).

Schöne Grüße

MM