hallo,
peter puperze hätte schusselig wie er ist, in seiner online-erklärung für das jahr 2009 einen falschen trennungstermin eingetragen.
das amt strickt daraus eine neue tatsache und hebt den einkommensteuer-bescheid für das jahr 2008 auf und macht einen neuen bescheid für ihn mit grundtarif und reichlich nachzahlung. die änderung erfolgt nach §173.
er verpasse es innerhalb der einspruchsfrist die sache wieder gerade zu rücken.
fragen:
-
kann eine „falsche“ neue tatsache wieder geheilt werden oder wäre das nur über den rechtzeitigen einspruch möglich gewesen?
-
wie dokumentiert man ggf. einen versöhnungsversuch?
vielen dank
gruß inder