Hi,
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft eines MFH in Baden-Württemberg. Es gab im letzten Jahr einen Eigentümerwechsel (insg. 5 Parteien). Der neue Eigentümer hat einen Wohnung im 4.OG, dazu gehört ein Dachboden der nun von ihm ausgebaut wurde. Die alte Teilungserklärung hat nur die Fläche der Wohnung im 4.OG berücksichtigt. Der neue Eigentümer verlangt die Eintragung beim Grundbuchamt und damit Änderung der Teilungserklärung. Hat er darauf einen Anspruch? Falls ja welche Gesetzliche Grundlage könnte greifen / Urteile sind einschlägig?
Sollte die alte Teilungserklärung bereits falsch gewesen sein, stellt sich die Frage ob wegen der überhöhten Kaufpreise (geringerer Anteil am Gemeinschaftseigentum) und der geringeren Abschreibungssumme (Bodenrichtwert geht geringer in die Berechnung ein) evtl. die Immobilienfirma Schadensersatzpflichtig gegenüber den alten Erwerbern ist?
Vielen Dank für jegliche Hilfe im voraus
Gruß Brigitte
Kernpunkt
Hallo Christian,
genau das ist das Problem. Der Eigentümer hat bereits die Bühne und seine Wohnung als Eigentum eingetragen (Alle anderen haben dafür einen Kellerraum anstatt die Bühne). Die ermittelten Summen und damit die Aufteilung war schon beim Kauf des Voreigentümers falsch.
Ist es wirklich so, dass in diesem Fall alle anderen WEG-Mitglieder einer Änderung zustimmen müssen?
Danke Dir für den Kommentar
Gruß
Brigitte
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Hallo,
genau das ist das Problem. Der Eigentümer hat bereits die
Bühne und seine Wohnung als Eigentum eingetragen (Alle anderen
haben dafür einen Kellerraum anstatt die Bühne). Die
ermittelten Summen und damit die Aufteilung war schon beim
Kauf des Voreigentümers falsch.
Ist es wirklich so, dass in diesem Fall alle anderen
WEG-Mitglieder einer Änderung zustimmen müssen?
Danke Dir für den Kommentar
Gruß
Brigitte
Müssen gar nicht sondern können.
Christian