Neue Toilette bei Wohnungswechsel?

Hallo,
wenn man nun in eine neue Miet-Wohnung zieht und die Vormieter dort ca. 30 Jahre drin gelebt haben. Die Toilette ist zwar gepflegt worden und „OK“, trotzdem sind in der Toilette verdunkelte Flächen, die nicht weggehen.
Beeinträchtigt ist sie dadurch nicht, aber doch irgendwie unansehnlich.

Der Vermieter wurde nun nach einer neuen Schüssel und Wasserkasten „gebeten“, dieser sagt, er würde sich das noch überlegen. Gibt es da vielleicht irgendwelche „Richtlinien“, mit denen man seiner Bitte etwas mehr Ausdruck verleihen kann?

Vielen Dank

Gruß
Taki

Nein, gibt es nicht.

Mag sein, irgendwann muss man auch funktionell einwandfreies WC-Becken tauschen, wie eigentlich alles in der Wohnung, was einer Abnutzung unterliegt.
Aber diese Frist ist nicht fest und in jedem Fall sehr lange, weil Sanitärkeramik extrem langlebig ist.
Aber jahrelange „Nichtpflegung“ kann so ein Fall sein, wo man auch als Mieter einen Anspruch auf Ersatz hat. Einzelfall und Ansichtssache (im wörtlichen Sinne).

MfG
duck313

Hallo,

wurde die Wohnung besichtigt?

Grüße

wofür ist das wichtig?

weil ich dann den Zustand sehe und ich dann so miete wie es aussieht, sich jetzt kurz vor dem Einzug schon zu beschwerden halte ich für absurd, dann hätte man die Wohnung gar nicht mieten sollen.

2 Like

Wie wäre es, dem Vermieter Kostenteilung 50-50 anzubieten?? So eine Toilette ist jetzt nicht SOOO eine Investition.

haben sie doch. oder warum genau stellen sie wohl diese frage?

aber nicht direkt nach dem einzug, oder?

Einzelfall!
Kann auch objektiv so schlimm sein, das der Mieter auch auf sofortigen Tausch bestehen kann.
Anm. Was er bei der Besichtigung aber hätte anführen können „Wie sieht denn das Becken aus, das werden Sie ja wohl noch auswechseln oder ?“

Gibt’s darüber Streit würde das ein Richter entscheiden, der sich nach Fotos, Gutachten oder gar durch einen Ortstermin vom Zustand des WC-Beckens überzeugt.

nachdem er es bei der besichtigung so akzeptiert hat?

Vielleicht, weil sie grad einziehen und ihnen erst jetzt bewusst wird, dass es sie stört?

Meine Güte

3 Like

kann ja sein.
nur ergibt sich daraus eben immer noch, dass sie keinen rechtsanspruch auf erneuerung haben, weil sie den zustand zuvor akzeptiert haben. und das ist unabhägig vom ‚vorher besichtigt‘, wenn nicht hier unbekannte, wichtige gründe eine besichtigung verhindert haben.

https://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Ja, denn Besichtigung heißt nicht, man hat alles so abgenommen/hingenommen.
Guckst Du ins Klobecken ?

wenn man nach der ersten Reinigung des WC sieht, das wird mit haushaltsüblichen Mitteln nicht besser, dann wäre das durchaus ein Mangel.

Wenn die Wohnung wie es scheint ansonsten o.k. ist, sollte eine Kloschüssel, die prinzipiell sauber und in Ordnung ist, wohl besser nicht Anlass für Knatsch mit dem Vermieter kurz nach Einzug sein! Ich würde auch eine hälftige Finanzierung anbieten.

Darum ging es aber gar nicht, sondern darum, dass gefragt wurde, warum die Frage gestellt wurde.

1 Like

richtig. und schau mal, wer das war.

Hallo Takima,

eine Toilettenschüssel kostet im Baumarkt um 30€. Das Wechseln der Schüssel ist im Normalfall kein großer Aufwand.

Ich persönlich würde nach freundlicher und trotzdem abgelehnter Anfrage beim Vermieter einfach die Schüssel selber tauschen.
Die Kosten und der Aufwand sind geringer als der Ekel und evtueller Ärger.

Eventuell würde ich die alte dann im Keller einlagern, sodass ich sie beim Auszug wieder montieren könnte und so meine neuere Toilette mit in die neue Wohnung nehmen könnte.
So habe ich es zumindest immer mit Toilettenbrillen und Duschköpfen gemacht.

Im Übrigen zeigt der Umgang des Vermieters mit diesem Problem direkt ein wenig, wie man den Vermieter für die Zukunft einschätzen kann.
Wenn er einem neuen Mieter nicht mal den Ersatz für eine abgenutzte Kloschüssel zugesteht, kann man sich schon ausrechnen, dass zukünftige Bitten vermitlich auch nicht gerade mit Begeisterung umgesetzt werden.

Gruß
Frau Schmitz

Der Fall ist „etwas komplizierter“.
Die beiden Familien waren befreundet. Die eine Unten zogen aus und die oben wollten in diese Wohnung, weil es halt „besser“ ist (Von Dachgeschosswohnung in Ergeschosswohnung, Dreifamilienhaus).
Der Umzug ging quasi fließend über. Freitag sind die unten ausgezogen, Samstag Vormittag war dann „Abnahme“ mit dem Vermieter und man stand schon mit den Möbeln vor der Tür.
Bei der nun freien Wohnung wird das Bad komplett saniert(!) und da die Toilette oben auch ausgebaut wurde (ca. 1 Jahr alt) sollte diese unten eingebaut werden, die passt aber leider nicht (von den Bohrlöchern, müsste neu angebohrt werden).
Deswegen hat man jetzt mit dieser Toilette zu leben.

Ob diese „Ablagerungen“ bekannt waren oder nicht, ist mir nicht bekannt, weil der Fall nicht mich persönlich betrifft (habe nur beim Umzug geholfen :smiley: )