Neue Unfallversicherung + Haftpflichtversicherung

Hallo,

ein Mann möchte noch eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung abschließen. Gibt es da preisliche Unterschiede wenn man die Versicherungen nach dem 21. Dezember abschließt oder erst im nächsten Jahr?

Der Mann hat übrigens körperliche und geistige Beeinträchtigungen, ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und seine Unfallversicherung hat ihm vor 2 Jahren gekündigt, nachdem er Ansprüche erfolglos geltend gemacht hat. Nimmt ihn da überhaupt noch eine Unfallversicherung aufgrund der Beeinträchtigungen?

Hallo,

Haftpflichtversicherung abschließen. Gibt es da preisliche
Unterschiede wenn man die Versicherungen nach dem 21. Dezember
abschließt oder erst im nächsten Jahr?

Wie man hört, wird es für Männer in der UV nicht teurer.

geltend gemacht hat. Nimmt ihn da überhaupt noch eine Unfallversicherung aufgrund der Beeinträchtigungen?

Gemeinhin werden in der UV keine Gesundheitsfragen gestellt. Allerdings kann man aus der Ferne nichtg entscheiden, ob er durch seine „geistigen Beeinträchtigungen“ evt. unversicherbar geworden ist.

Gruß

Nordlicht

Moin moin

Hallo,

ein Mann möchte noch eine Unfallversicherung und
Haftpflichtversicherung abschließen. Gibt es da preisliche
Unterschiede wenn man die Versicherungen nach dem 21. Dezember
abschließt oder erst im nächsten Jahr?

Ja, für Männer wird es in der Unfallversicherung ein wenig günstiger. Das wird sich aber in Grenzen halten. Also kein Grund für übertriebene Eile

Der Mann hat übrigens körperliche und geistige
Beeinträchtigungen, ist im Besitz eines
Schwerbehindertenausweises und seine Unfallversicherung hat
ihm vor 2 Jahren gekündigt, nachdem er Ansprüche erfolglos
geltend gemacht hat. Nimmt ihn da überhaupt noch eine
Unfallversicherung aufgrund der Beeinträchtigungen?

Das kann man hier im Forum schlecht beurteilen, und die letzte Entscheidung würde so oder so die Risikoprüfung des jeweiligen Versicherers entscheiden

Generell wird es aber schwierig werden weil die Kündigung des Vorversicherers und körperliche als auch geistige Behinderung berücksichtigt werden. Ehrlich gesagt sehe ich hier schwarz.

Was die private Haftpflicht angeht müsste man wissen wie ausgeprägt die geistige Behinderung ist und ob der Mann vielleicht noch bei den Eltern lebt die Ihn betreuen o.Ä. Hier wäre eine Info schön.

Greetz

zahao

Moin Chef :smile:

Hallo,

Wie man hört, wird es für Männer in der UV nicht teurer.

…eher billiger …

Gemeinhin werden in der UV keine Gesundheitsfragen gestellt.
Allerdings kann man aus der Ferne nichtg entscheiden, ob er
durch seine „geistigen Beeinträchtigungen“ evt. unversicherbar
geworden ist.

Aber es werden doch sicher Fragen nach Gebrechen, Behinderungen, Schwerbehindertenausweis oder erlittenen Unfällen gestellt, oder??

Gruß

Zahao

(der ab Samstag für den Rest des Jahres das Arbeiten einstellt)

Hallo zahao,

Moin Chef :smile:

Hallo,

Wie man hört, wird es für Männer in der UV nicht teurer.

…eher billiger …

bezüglich UNISEX hast Du recht.

Nur einige Versicherer erhöhen auch ihre Beiträge für Männer.

Gemeinhin werden in der UV keine Gesundheitsfragen gestellt.
Allerdings kann man aus der Ferne nichtg entscheiden, ob er
durch seine „geistigen Beeinträchtigungen“ evt. unversicherbar
geworden ist.

Aber es werden doch sicher Fragen nach Gebrechen,
Behinderungen, Schwerbehindertenausweis oder erlittenen
Unfällen gestellt, oder??

Richtig - ich kenne nur Anträge mit Gesundheitsfragen.
z.B.:
Hat es in den letzten 5 Jahren

  • Erkrankungen oder Unfälle, die nicht ausgeheilt sind bzw. zu dauerhaften Folgen geführt haben oder
  • Operationen oder
  • Behandlungen von chronischen Erkrankungen oder
  • eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Behinderung (GdB oder
  • durchgeführte Nachsorgeuntersuchungen oder
  • psychologische Behandlungen oder
  • Einnahme oder anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente von mehr als 6 Wochen zur Behandlung von Krankheiten gegeben ?

Gruß Merger

Moin

Moin Chef :smile:

Danke für die Blumen 0-))

…eher billiger …

mal abwarten …

Aber es werden doch sicher Fragen nach Gebrechen,
Behinderungen, Schwerbehindertenausweis oder erlittenen
Unfällen gestellt, oder??

Bei uns nicht. Im Gegenteil, während wir früher nach bestehender Pflegebedürftigkeit fragten, tun wir das seit dem ADG nicht mehr.

Erst im Leistungsfall spielen Vorerkrankungen eine Rolle.

Gruß

Nordlicht

(der ab Samstag für den Rest des Jahres das Arbeiten einstellt)

der sich bereits ab heute Urlaub genehmigt hat

Hat es in den letzten 5 Jahren

  • Erkrankungen oder Unfälle, die nicht ausgeheilt sind bzw. zu
    dauerhaften Folgen geführt haben oder
  • Operationen oder
  • Behandlungen von chronischen Erkrankungen oder
  • eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad
    der Behinderung (GdB oder
  • durchgeführte Nachsorgeuntersuchungen oder
  • psychologische Behandlungen oder
  • Einnahme oder anwendung verschreibungspflichtiger
    Medikamente von mehr als 6 Wochen zur Behandlung von
    Krankheiten gegeben ?

Falls die o.g. Fragen gestellt werden, wird den Mann kein Versicherer nehmen. Wenn es aber Unfallversicherer gibt die den Mann ohne Fragen bzgl. Vorerkrankungen nehmen, zahlt dann dieser jahrelang oder jahrezehntelang umsonst wenn es zu einem Unfall kommt?

Falls die o.g. Fragen gestellt werden, wird den Mann kein Versicherer nehmen.

Das typische der Unfallversicherung ist es, dass üblicherweise keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Ausnahmen scheint es zu geben.

Wenn es aber Unfallversicherer gibt die den Mann ohne Fragen bzgl. Vorerkrankungen nehmen, zahlt dann dieser jahrelang oder jahrezehntelang umsonst wenn es zu einem Unfall kommt?

Das wird davon abhängen, welche Erkrankungen bestehen und was für ein Unfall passiert. Diese Frage läßt sich also so theoretisch weder mit ja noch mit nein beantworten.

Falls die o.g. Fragen gestellt werden, wird den Mann kein
Versicherer nehmen. Wenn es aber Unfallversicherer gibt die
den Mann ohne Fragen bzgl. Vorerkrankungen nehmen, zahlt dann
dieser jahrelang oder jahrezehntelang umsonst wenn es zu einem
Unfall kommt?

Falls Sie einen derartigen Versicherer finden,sollten Sie sich zunächst einmal die Frage stellen,warum komplett auf Gesundheitsfragen verzichtet wird!
In diesem Zusammenhang sollten Sie sich einmal mit dem sog. Mitwirkungsanteil auseinandersetzen.Dieser wird spätestens im Leistungsfall interessant und könnte in Ihrem Fall unter Umständen unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.
Lassen Sie sich diesbezüglich bitte von Ihrem Vermittler erklären,wie sich der Mitwirkungsanteil auf die Berechnung der Entschädigungsleistung auswirken kann!

Bezüglich Unisex/Bisex:smiley:as haben Zahao und Nordlicht schon richtig ausgeführt.Lassen Sie sich nicht stressen.Bei einigen Versícherern wird schon jetzt nach Unisex kalkuliert,bei anderen müsste der Antrag spätestens heute policiert werden.
Da sollten Sie sich dann schon sehr sicher sein,auf welchen Versicherer die Wahl fällt.
Und auch dann wird es eng.
Entscheiden Sie in Ruhe.Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen:smiley:ie Auswahl potentieller Kandidaten dürfte zumindest bezüglich der UV stark eingeschränkt sein.

Grüße,Sapine