Neue Unterhaltsgesetze

Hallo!

Habe gerade in der großen Zeitung gelesen, dass es ein neues Unterhaltsrecht geben soll - hier:

http://www.bild.t-online.de/

Da stehen allerdings nur Infos für geschiedene Mütter. Wißt Ihr, wie das neue Unterhaltsrecht sonst noch aussieht? Gibt es außerdem noch Änderungen? Andere Mindestsätze o.ä.? Vielleicht wißt Ihr mehr?

N.

bissel o.T.
Hallo,

ich würde erstmal abwarten, ob es woanders auch so steht…
…denn BILD schreibt viel wenn der Tach lang ist.

gruss
Carsten

Na dann hier:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2297424,00…

und hier:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/200…

Ich versteh das halt mit dem Mindestunterhalt nicht so ganz. Der wird doch nicht wirklich von 192 auf 264 Euro ansteigen?

Gruß,

N.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Was ich nicht verstehe…
…da steht „Mit dem neuen Unterhaltsrecht will die Regierung einen Großteil dieser Kinder wieder aus der Sozialhilfe herausbringen…“ (gilt ja auch für Alg2)

  1. Haben Kinder von Sozi/Alg2er nicht mehr Geld, weil es ja wieder vom Alg2 abgezogen wird.
  2. sehe ich darin nur den Zweck, weniger Geld für die Armen auszugeben und die Arbeitslosen-Quoten zu senken. Weniger Arbeitslose gibt dann ja nicht, aber dann tönen die da Oben wieder…„wir haben es geschafft, die Arbeitslosigkeit zu senken“ Einen anderen Sinn sehe ich darin nicht.

gruss
carsten

Hallo

Ich versteh das halt mit dem Mindestunterhalt nicht so ganz.
Der wird doch nicht wirklich von 192 auf 264 Euro ansteigen?

Ich verstehe die Berichte in den Links so, als sei es allerdings so gemeint, aber noch nicht klar, ob diese neue Regelung durchkommt.

Diese Regelung dient übrigens wahrscheinlich im Wesentlichen der Entlastung der Sozialkassen, denn was der Vater nicht zahlt, muss das Sozialamt bzw. die ARGE bezahlen.

Es wird ja ausdrücklich gesagt, dass durch diese Regelung weniger Kinder von der Sozialhilfe abhängen sollen, es sind also genau die Kinder alleinerziehender ALG-II-Empfängerinnen gemeint.

Dadurch, dass einerseits der Lebensunterhalts-Bedarf für Kinder in einem ALG-II-Haushalt wesentlich niedriger ausfällt als bei der Düsseldorfer Unterhalts-Tabelle, und andererseits bei ALG II die Kinder zu gleichen Teilen wie die Mutter an der Mietzahlung beteiligt werden, werden diese Mehrkosten weitgehend den Sozialkassen zugute kommen. Die betroffenen Kinder werden nicht mehr Geld haben als vorher.

Für die Kinder, deren Mütter ein eigenes ausreichendes Einkommen haben, ist es natürlich besser so.

Viele Grüße
Simsy

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Hallo,

man sollte sich im Netz seriöse Quellen suchen, so wie diese z. B.:
http://www.bmj.bund.de/files/1b3ac8b712a0adf8bce7cb7…
auf Seite 8 und 9 steht die Berechnung des neuen Kindesunterhalts.
Der Freibetrag gem. § 32 abs 6 Satz 1 EStG beläuft sich auf derzeit 1.824,00 €.
Durch die wieder eingeführte hälftige Kindergeldanrechnung sinkt der Kindesunterhalt auf 187/227/278 €

grüsse
dragonkidd

Hallo,

Ich versteh das halt mit dem Mindestunterhalt nicht so ganz.
Der wird doch nicht wirklich von 192 auf 264 Euro ansteigen?

Ich verstehe die Berichte in den Links so, als sei es
allerdings so gemeint, aber noch nicht klar, ob diese neue
Regelung durchkommt.

aktuell sieht es so aus:
http://www.bmj.bund.de/enid/018804d93802f0458928108c…

Spätestens zum 1.7. soll die Neutegelung in Kraft treten. Eigentlich schon zum 1.4.

Erläuterungen findet man noch hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=19173

Diese Regelung dient übrigens wahrscheinlich im Wesentlichen
der Entlastung der Sozialkassen, denn was der Vater nicht
zahlt, muss das Sozialamt bzw. die ARGE bezahlen.

Genau darum geht es !!

Es wird ja ausdrücklich gesagt, dass durch diese Regelung
weniger Kinder von der Sozialhilfe abhängen sollen, es sind
also genau die Kinder alleinerziehender ALG-II-Empfängerinnen
gemeint.

Genau!

Dadurch, dass einerseits der Lebensunterhalts-Bedarf für
Kinder in einem ALG-II-Haushalt wesentlich niedriger ausfällt
als bei der Düsseldorfer Unterhalts-Tabelle, und andererseits
bei ALG II die Kinder zu gleichen Teilen wie die Mutter an der
Mietzahlung beteiligt werden, werden diese Mehrkosten
weitgehend den Sozialkassen zugute kommen. Die betroffenen
Kinder werden nicht mehr Geld haben als vorher.

So ist es!!

Für die Kinder, deren Mütter ein eigenes ausreichendes
Einkommen haben, ist es natürlich besser so.

Stimmt auch!

Interessant (aber mühsam zu lesen) hierzu auch:

http://www.bmj.bund.de/files/-/1877/Berechnungen%20z…

NG Marion

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