Neue Vermieter

Hallo,
mal angenommen, ein Vermieter überschreibt sein Haus auf sein Kind und erklärt, dieses sei nunmehr auch der neue Vermieter. Klar ist wohl, das durch eine Eigentumsübertragung nicht unbedingt auch die Vermieterrechte übergehen.
Angenommen der alte Vermieter überträgt die Vermieterrechte nun aber an sein Kind, müssen die Mieter dann damit einverstanden sein oder können sie sich weigern, das der alte Mietvertrag auf den neuen Vermieter überschrieben bzw. übertragen wird. ?

Danke
Dagmar

Hallo Dagmar,

mal angenommen, ein Vermieter überschreibt sein Haus auf sein
Kind und erklärt, dieses sei nunmehr auch der neue Vermieter.
Klar ist wohl, das durch eine Eigentumsübertragung nicht
unbedingt auch die Vermieterrechte übergehen.

? Meinst Du damit einen etwaigen Nießbrauch?

Angenommen der alte Vermieter überträgt die Vermieterrechte
nun aber an sein Kind, müssen die Mieter dann damit
einverstanden sein oder können sie sich weigern, das der alte
Mietvertrag auf den neuen Vermieter überschrieben bzw.
übertragen wird. ?

Er könnte das Haus genausogut verkaufen, da kann der Mieter nichts daran ändern.
Aber, der Mieter muß mit dem neuen Vermieter keinen neuen Mietvertrag abschließen, der neue VM hat die Regelungen der alten Mietverträge zu übernehmen.

Ein paar andere Dinge die noch geklärt werden müssen, sieh hier:
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermiete…

Gruß
Maja

Hallo Dagmar,

der alte Mietvertrag gilt unverändert weiter, wenn keine neue Vereinbarung getroffen wird.

Soll etwas neues gelten, muss mit dem neuen Vermieter entweder eine Ergänzung zum alten MV getroffen werden oder Aufhebung des alten MV und Abschluss eines neuen MV.

Gruß Steffi

Zitat:

Angenommen der alte Vermieter überträgt die Vermieterrechte
nun aber an sein Kind, müssen die Mieter dann damit
einverstanden sein oder können sie sich weigern, das der alte
Mietvertrag auf den neuen Vermieter überschrieben bzw.
übertragen wird. ?

Hallo

noch gibt es kein Gesetz, welches dem Eigentümer eines Miethauses verbietet sein Haus zu verkaufen, zu übertragen…

wie schon geschrieben gehen die Vermieterrechte auf den neuen Eigentümer über. Wenn die Mieter damit nicht einverstanden sind, können sie ja kündigen.

Gruß

Hallo Dagmar (Moni),

was soll denn die Konsequenz aus einer Weigerung des Mieters den neuen VM anzuerkennen resultieren?

Niemand muss seinen Vermieter anerkennen. Es bleibt jederzeit die Möglichkeit das Vertragsverhältnis zu kündigen und seiner Wege zu ziehen.

Es kann im Einzelfall sicherlich schade sein und auch mit einer Verschlechterung der Wohnsituation einhergehen wenn der VM wechselt, aber da hilft nur der oben erwähnte Auszug. Rechtlich hat man da - soweit ich weiss - keine Handhabe.

Gruß
Nita

Hallo,

müssen die Mieter dann damit
einverstanden sein oder können sie sich weigern, das der alte
Mietvertrag auf den neuen Vermieter überschrieben bzw.
übertragen wird. ?

Angenommen, der Vermieter stirbt - können sich die Mieter dann weigern, dass der Mietvertrag auf den neuen Besitzer übertragen wird?
Nein, natürlich nicht. Genausowenig bei einem Verkauf oder Schenkung.
Gruß
loderunner (ianal)

hallo

ich schließe mich allen antworten hier an…nur!! der neue VM darf nicht kündigen ,um das Haus zu verkaufen.

lisa

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