Guten Tag!
Seit dem 1.1.2009 ist die neue Verpackungsverordnung für gewerbliche Internethändler in Kraft.
Hierzu stellt sich ein gewerblicher Verkäufer nun folgende Frage:
Wenn ein gewerblicher Verkäufer im Internet Waren verkauft, die Ware aber nicht selber auf Lager hat und auch den Versand nicht selber durchführt, sondern lediglich die Ware verkauft und dem Großhändler die Kundendaten mitteilt und der Großhändler direkt versendet.
Hier ein Ablaufbeispiel:
- Gewerblicher Internetverkäufer verkauft die Ware.
- Dann bestellt der gewerbliche Verkäufer beim Großhändler die Ware.
- Der Großhändler versendet die Ware direkt an den Kunden des gewerblichen Händlers.
(Vorsicht: die Ware wird im Auftrag des Händlers versendet.) Der Großhändler bleibt neutral und die Rechtbeziehung besteht zwischen Internethändler und Kunden)
Nun stellt sich die Frage, ob sich der gewerbliche Händler der selber kein Lager hat und auch keine Verpackungen in Umlauf bringt, am Dualen System beteiligen muss??
Lieben Gruß