Neue Wärmedämmverordnung in 2006

Hallo,

vor einiger Zeit besichtigten wir ein Haus. Die Maklerin hob hervor, dass es mit dem Haus (Bj. 2000) keine Probleme mit der neuen „Wärmedämmverordnung“ (kann mich nicht ganz genau an ihre Wortwahl erinnern)geben würde. Der Dachstuhl sei bereits ausgebaut und das Haus wäre verklinkert.
Worauf muss man beim Neukauf einer Immobilie diesbezüglich achten.

Und gibt es so etwas wie ein Checkliste für Häuser, wie es sie auch beim Autokauf gibt? Damit soll nicht gemeint sein, dass es reichen würde, diese abzuprüfen und sich damit zufrieden zu geben. Aber man hat evtl. Anhaltspunkte, aufgrunderer es sich lohnt einen Gutachter zu beauftragen.

Gruß
Doris

Hallo Doris!

Aber man hat evtl. :Anhaltspunkte, aufgrunderer :es sich lohnt einen Gutachter :zu beauftragen.

Vermutlich kaufst Du nicht alle Tage ein Haus. Vermutlich handelt es sich um eine finanzielle Verpflichtung, an der Du über viele Jahre, womöglich Jahrzehnte, abzahlst. Deshalb solltest Du das Haus unbedingt vor Abschluß des Kaufvertrages von einem Bausachverständigen unter die Lupe nehmen lassen! Alljährlich werden tausende Immobilienkäufer an den Rand des Ruins getrieben und manche auch über den Rand hinaus und ungezählte Prozesse werden wegen irgendwelcher Mängel geführt, die ein Fachmann rechtzeitig entdeckt hätte, wenn dem Käufer die paar Euro für den Sachverständigen nicht viel zu teuer gewesen wären.

Gruß
Wolfgang

Hallo Doris,

wenn du dieses Haus kaufst, würde ich dir empfehlen den Energiepass, und die Unternehmererklärungen vom Verkäufer vor dem Kauf einzusehen.
Dann siehst du ob die U-Werte( Wärmedurchgang) passen. Wenn diese Unterlagen nicht vorhanden sind, kannst du evtl. ein Haus kaufen das zwar neu ist aber nicht dem Stand der EnEV entspricht. Z.B. du kaufst ein Auto das auf 100 km 6Liter verbrauchen müßte, verbraucht aber 10 Liter, das Auto kannst du leiter verkaufen als ein Haus.
Checklisten gibts bei der Deutschen Energie Agentur (dena) oder bei co2 online.

Gruß

Sascha

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Hallo Wolfgang,

Aber man hat evtl. :Anhaltspunkte, aufgrunderer :es sich lohnt einen Gutachter :zu beauftragen.

Vermutlich kaufst Du nicht alle Tage ein Haus. Vermutlich
handelt es sich um eine finanzielle Verpflichtung, an der Du
über viele Jahre, womöglich Jahrzehnte, abzahlst. Deshalb
solltest Du das Haus unbedingt vor Abschluß des Kaufvertrages
von einem Bausachverständigen unter die Lupe nehmen lassen!

Wenn ich Sven richtig verstanden habe möchte er ja genau das tun!
Nur geht es ihm um eine Vorentscheidung. Wer ein Haus kafuen möchte lässt sicher nicht jede Immobilie die er besichtigt von einem Sachverständigen untersuchen (das würde nämlich richtig ins Geld gehen).

Grüße von
Tinchen

Hallo Sven,

wenn dieses Objekt die erste Wahl (von anderen) darstellt, sind nun u.a. auch diese Werte abzufragen.
Vorweg; die Verkäuferseite, gleich ob Makler oder Eigentümer, sind als Informationsgeber ungeeignet.
Um mögliche nutzlose Honorarzahlungen zunächst zu umgehen, kann man als Privatperson die Verbrauchswerte der letzten Jahre errechnen. Dazu sind die Rechnungen der gelieferten Brennstoffe einzusehen, die verbrauchte Menge. Damit geht man zur Verbraucherberatung, zahlt vielleicht € 100,-- und erhält, bezogen auf das Objekt, die Durchschnittswerte.
Vielleicht kann auch der Energielieferant, die Stadtwerke darüber Auskunft geben.
Wenn diese Prüfung positiv abläuft, kann man ins Eingemachte gehen, sich Fachleute holen, die dann:

  • die Objektbewertung (Substanz und Preis)
  • Angebotsprüfungen der Finanzierungsangebote
  • Text des notariellen Kaufvertrags
    prüfen können.
    Unabhängige Fachleute nehmen dafür Entgeld, ist aber gut angelegt. damit hat man die Gewähr, dass nachher keine Probleme auftauchen werden.

Übrigens, haben Sie bei der Besichtigung nach den Verbrauchswerten gefragt oder ist die Maklerin ungefragt mit dieser „Unbedenklichkeitsbescheinugung“ in „Vorhalte“ entgegen gekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch