Neue Warmwasserzähler bei Eigennutzung nötig?

Liebe/-r Experte/-in,
in einem 4-Familienhaus haben wir noch sehr alte Warmwassserzähler. Wir legen als Eigentümer und Selbstnutzer keinen Wert auf eine exakte Verteilung der Kosten.
Müssen wir trotzdem nach der Heizkostenverordnung neue geeichte Warmwasserzähler installieren lassen - oder gilt dies nur, wenn die Wohnungen vermietet sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo,

wenn nur Eigentümer die Wohnungen bewohnen und sich alle einig sind müssen die Wasserzähler nicht geeicht sein. Dies sollten Sie aber schriftlich festlegen.

MfG.

Hallo,

Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, müssen geeicht sein. Sonst wäre das ordnungswidrig.

Wenn die Messgeräte nicht als Grundlage für eine Abrechnung verwendet werden, besteht keine Eichpflicht, d.h. dann könnte man die Zähler auch ausbauen.
Zähler, die man nicht abliest, müssen auch nicht geeicht sein.

Auch wenn mit den Zählern abgerechnet wird: Es ist nicht wahrscheinlich, dass die Eichbehörde das jemals kontrolliert. So lange die Zähler vernünftige Werte zeigen und alle einverstanden sind gibt es keine Probleme.

Mit zunehmendem Alter werden die Zähler ungenau oder bleiben auch mal stehen. Dann wird es mit der Abrechnung schwierig. Auch bei Eigentümerwechsel etc. besteht die Gefahr, dass die neuen Leute geeichte Zähler haben wollen.

Warmwasserzähler müssen alle 5 Jahre erneuert werden, Kaltwasserzähler alle 6 Jahre. Je nach Type kann man so 50-60 EUR pro Zähler rechnen (mit Handwerker).

Gruß! Ulf