Neue Whg: Fussboden verschimmelt-wer zuständig?

Hallo,

Frau A hat zum 1.1.08 eine Wohnung angemietet.

Diese war bei Besichtigung optisch in einem recht schlechtem Zustand (Müll der Vormieter-dadurch Fliegen überall, abgerissene Tapeten-wenn überhaupt…).
Verwalter überzeugte Frau A, dass wenn sie dies putzt und neu tapeziert wäre es schon recht schön und A hat den Vertrag unterschrieben (da Frau A auch dringend aus der jetztigen Wohnung raus muss).

Verwalter meinte, dass man normalerweise 1 Monat mietfrei bekäme, wenn man selber rennoviert-da aber A die Wohnung von der ARGE bezahlt bekommen wird, entfällt dieser „Bonus“.

Beim entfernen des Billiglaminats in der Küche stellte sich heraus, dass die Bodenbretter völlig durchgeschimmelt und teilweise weggebrochen waren (jetzt kein Witz und nicht übertrieben-der Boden ist weg!).

Frau A meldete dies dem Verwalter-dieser möchte, dass Frau A sich um die Beseitigung des Schimmelbodens kümmert.
Frau A hat aber weder die Zeit (Behördengänge Arge, Kinder, Umzug-alles bis 1.1.), noch Ahnung davon und verwies darauf, dass es Aufgabe des Vermieters sei, den Schaden zu regulieren.
Verwalter ist nun etwas ungehalten, Besitzer sei ja bis zum 6.1. im Urlaub-da könnte man nichts machen… würde Material ja auf seine Kosten kaufen, aber reparieren müsse man schon selber.

Frau A will aber wie vereinbart die Wohnung zum 1.1. beziehen (alte gekündigt).

Was tun?

Gruss,
C.

Hi
wenn der Dielenboden DURCHgefault ist, kann es durchaus die Balken der Decke auch erwischt haben und dann wird die Bude (und die Wohnung drunter genauso) ne Weile unbewohnbar werden…
LCB

Hallo!

Der Vermieter hat die Wohnung dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Reparaturen aller beschädigten Teile der Wohnung gehören zur Erhaltung und sind somit vom Vermieter vorzunehmen. Darauf, dass der Vermieter das für eine Reparatur benötigte Material zu Verfügung stellt, wenn der Mieter die Reparatur selbst durchführt, braucht der Mieter sich nicht einzulassen.

Solange die Wohnung teilweise nicht vom Mieter genutzt werden kann, braucht er nur eine entsprechend geringere Miete zu zahlen.

Gruß, Franz

Beim entfernen des Billiglaminats in der Küche stellte sich
heraus, dass die Bodenbretter völlig durchgeschimmelt und
teilweise weggebrochen waren (jetzt kein Witz und nicht
übertrieben-der Boden ist weg!).

Ich warne dringendst vor Eigenarbeit. Bevor hier irgendwas gemacht wird, muß zuerst der Grund für diesen Mangel gefunden werden. Schimmel kommt von dauernder Feuchtigkeit, deren Ursache erstmal ergründet und abgestellt werden muß. Auch das tragende System muß von einer Fachfirma auf Schäden untersucht werden. An den VM: Folgeschäden durch unsachgemäße bzw. nicht vollständige Mängelbeseitigung sind sehr teuer.

schöne Restfeiertage
Hi

Zum Rechtlichen wurde ja schon alles geschrieben, daher noch was zum Praktischen.

Hat Frau A irgendwas vom Verwalter schriftlich?
Auch eine mündliche Aussage in Gegenwart eines Zeugen wäre ggfs. hilfreich.
Auch der mangelhafte Zustand sollte beweisbar sein (Fotos, Zeugen).

Nach BGB §§ 536 ff ist ein Mangel dem Vermieter anzuzeigen und der Vermieter ist zur Abhilfe/Mangelbeseitigung unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern > http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

siehe z.B. hier - mit Musterbrief
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/maengelbeseitigu…

Ggfs wäre auch rechtliche Unterstützung (Mieterbund, Rechtsanwalt) zu empfehlen, wenn Frau A ARGE-Kundin ist, besteht womöglich sogar Anspruch auf Beratungs-Beihilfe
http://www.thueringen.de/de/justiz/publikationen/onl…

Danke
Hallo,
erstmal danke an Alle, ich werd mal sehen was sich damit machen läßt :o)

Gruss,
Claudia