Hallo, liebe Experten, die Widerrufsrecht ermöglicht, generell jede Lieferung jeden Kauf innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig zu machen. (richtig?)
Darüberhinaus greift bei fehlerhaften Eigenschaften des Produktes die gewerbliche Gewährleistungsfrist. (richtig?)
Wie verhalten sich jene Fristen bei Ersatzlieferungen, die ebenfalls Mängel aufweisen und wie bei Wandlung?
Vorausgesetzt, diese Fristen bezögen sich generell auf das Rechnungsdatum, könnte man einen Fall konstruieren, in dem der Verkäufer das bemängelte Produkt erneut liefert, was schwer nachweisbar ist und so oft falsch liefert, bis diese Fristen abgelaufen sind. Könnte er sich auf jene Weise ggf. seiner verantwortung entziehen?
Oder besteht ein Bezug zum Lieferdatum, sich dadurch die Fristen erneuern, also in die Zukunft verschieben, weil sie erneut gelten?