Hallo,
heute bin ich auf einer besonderen Kuriosität zugunsten unseres Staates aufmerksam geworden:
ein Selbständiger hat 2 Einkommensquellen wobei eine von beiden mit einem verrechneten Verlustvortrag 0 Euro Gewinn erzielt. Der andere Gewinn liegt im Jahr 2003 bei 4000 Euro, außerdem existieren Nachweise das vom Sparkonto zum Lebensunterhalt Abbuchungen getätigt wurden.
Diese 4000 Euro wurden daher vom Wohngeldamt 2004 akzeptiert.
Dieses Jahr beträgt das erste Einkommen (Gewinn) wiederum wegen des immer noch nicht ausgeschöpften Verlustvortrages bei 0 Euro und der Gewinn des anderen Einkommens bei 5000 Euro, außerdem existieren Nachweise das vom Sparkonto zum Lebensunterhalt Abbuchungen getätigt wurden.
Das Wohngeldamt will nun diese 5000 Euro Gewinn nicht als Einkommen akzeptieren sondern addiert die Zahlungen an die private Krankenversicherung 2000 Euro (mit einem 10% Abschlag, also 1600 Euro) mit der Begründung das diese zum Bruttoeinkommen dazugehören und das diese ja von einem Arbeitnehmer abgesetzt werden könnten. Der Selbständige sagt zum Wohngeldamt das er die Kosten der privaten Krankenversicherung ja gar nicht vom Firmeneinkommen absetzen kann worauf geantwortet wird das dies aber bei einem Arbeitnehmer der Fall ist und dies daher bei Selbständigen auch so rein rechnerisch gehandhabt wird.
Was sagt ihr dazu? Soll sich der Selbständige damit ohne Widerspruch zufrieden geben nach dem Motto: besser als nichts oder findet ihr diese „Berechnung“ nicht korrekt?
Danke.