Angenommen, Mr. XY mietet eine Wohnung
(Außenwohnung/Wetterseite/mit einer Art Schindeln
versehen) und erfährt noch vor Einzug, dass es in
der Wohnung schon einmal Schimmel gegeben hat mit
dem Tipp, mal in bestimmten Ecken genau
nachzusehen bei der Wohnungsübergabe.
Falls nichts zu sehen ist, was sollte Mr. XY
beachten, falls später doch der Schimmel zu sehen
ist?
Sollte Mr. XY schon bei Wohnungsübergabe erwähnen,
er habe gehört, dass in der Wohnung schon mal der
Schimmel war?
Falls doch etwas zu sehen ist vom Schimmel oder
dunkle Stellen, wie sollte sich Mr. XY dann
verhalten?
Mängel dieser Natur gilt es sofort dem VM zu melden und auf deren Beseitigung zu bestehen. Hier müsste etwas zum Thema stehen: /t/schimmel-in-der-wohnung-mietkaution-gefaehrdet/28…
Allerdings sollte man nicht auf Verdacht vom Hörensagen vorgehen sondern handfestere Beweise vorlegen können.
den VM aufsuchen und ihn bitten zu bestätigen, dass in der Wohnung noch nie Schimmelbefall vorlag. Dann den früheren Mieter suchen. Sofern er bestätigt, dass es Schimmel gegeben hat, dies bestätigen lassen und bei Bedarf vorlegen. Ansonsten den Hinweis von Markus lesen.
Gruss Günter
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