Neue Wohnung auf Namen eines Elternteils

Hallo liebe Wer Weiss Was`ler,

mal angenommen jemand hat vor umzuziehen, hat allerdings ein Einkommen, welches keinen potentiellen Vermieter unbedingt vom Hocker haut und somit eher geringerr Chancen auf eine Wohnung. Aus diesem Grund entschließt sich diese Person einen Elternteil die Wohnung für ihn/sie anzumieten.
Die Fragen lauten jetzt:

  • Muss das Elternteil mit steuerrechtlichen Konsequenzen rechnen, a`la Zweitwohnung oder dergleichem rechnen?
  • Gäbe es eine andere Möglichkeit seine Chancen zu erhöhen, wie beispielsweise eine Bürgschaft oder ähnliches?

Danke für die Mühe und guten Gruß
Green_Pepper

Hallo,

Hallo liebe Wer Weiss Was`ler,

mal angenommen jemand hat vor umzuziehen, hat allerdings ein
Einkommen, welches keinen potentiellen Vermieter unbedingt vom
Hocker haut und somit eher geringerr Chancen auf eine Wohnung.
Aus diesem Grund entschließt sich diese Person einen
Elternteil die Wohnung für ihn/sie anzumieten.

Dann besteht allerdings die Möglichkeit, dass im Mietvertrag als Mieter Papa und Mama Wünschdirwas eingetragen wird (2 Personenhaushalt) und das Kindelein hat immer noch keine Wohnung.

Gruß Merger

  • Gäbe es eine andere Möglichkeit seine Chancen zu erhöhen,
    wie beispielsweise eine Bürgschaft oder ähnliches?

Hi,

hab meine erste Wohnung auch nur bekommen, weil meine Eltern für mich gebürgt haben.

MfG

Hi,

mal angenommen jemand hat vor umzuziehen, hat allerdings ein
Einkommen, welches keinen potentiellen Vermieter unbedingt vom
Hocker haut und somit eher geringerr Chancen auf eine Wohnung.
Aus diesem Grund entschließt sich diese Person einen
Elternteil die Wohnung für ihn/sie anzumieten.

Dann besteht allerdings die Möglichkeit, dass im Mietvertrag
als Mieter Papa und Mama Wünschdirwas eingetragen wird (2
Personenhaushalt) und das Kindelein hat immer noch keine
Wohnung.

Gruß Merger

das kann man doch mit dem Vermieter so absprechen, dass als Wohnungsnutzer das Kindelein eingetragen wird…dann hat Kindelein eine Wohnung…(hab ich schon bei Mietverträgen einer Wohnungsbaugesellschaft so gesehen).

Viel Gruß von Tara

Hi,

mal angenommen jemand hat vor umzuziehen, hat allerdings ein
Einkommen, welches keinen potentiellen Vermieter unbedingt vom
Hocker haut und somit eher geringerr Chancen auf eine Wohnung.
Aus diesem Grund entschließt sich diese Person einen
Elternteil die Wohnung für ihn/sie anzumieten.
Die Fragen lauten jetzt:

  • Muss das Elternteil mit steuerrechtlichen Konsequenzen
    rechnen, a`la Zweitwohnung oder dergleichem rechnen?
  • Gäbe es eine andere Möglichkeit seine Chancen zu erhöhen,
    wie beispielsweise eine Bürgschaft oder ähnliches?

Zweitwohnungssteuer käme nur in Frage wenn das Eltern die Wohnung „mitbewohnt“ und sich auch als Bewohner beim Bürgeramt anmeldet.

Sicherlich kann man mit dem Vermieter versuchen zu verhandeln, dass man eine Bürgschaft übernimmt…aber ob der draufeingeht…?!

Viel Gruß von Tara

Hallo Tara,

natürlich kann man dies so machen. Nur welchen Sinn sollte es haben.
Als Hausbesitzer würde ich mich darauf nicht einlassen.

Dann ist es doch sinnvoller, die Eltern unterschreiben den Mietvertrag als Bürge mit.

Gruß Merger

Für sämtlichen Sicherheiten, also Kaution, sparbuch etc. und auch Bürgen gilt die Obergrenze von 3 Monats-Kaltmieten.
Da ist es für den Vermieter durchaus sinnvoll ein oder beide verdienende/s Elternteil/e als Vertragspartner zu haben. Der arbeitslose Papa oder die Hausfrau (beides geschlechterneutral) machen dabei natürlich keinen Sinn. Das ganze sollte natürlich schon im Mietvertrag schriftlich festgelegt werden.
Mit Folgen haben die Eltern nur dann zu rechnwen, wenn sie einen Zweitwohnsitz in einer Stadt mit Zweitwohnsitzsteuer anmelden.

vnA