Neue wohnung, einige probleme

hallo,

was muss der vermieter hier tun, bzw. ist er in der pflicht ?

eine person zieht in eine neue wohnung ein ( 3 parteienhaus mit vermieter im EG ). da es leider schnell gehen musste, war außer einer besichtigung und der schönen worten des vermieters nicht mehr drin.

nun wohnt er also darin und es gibt schon einige probleme :

  1. das wasser hat am anfang ( nach dem aufdrehen ) ein leicht gelblichen schimmer. nach einer gewissen laufzeit wird es klarer.
  • muss der vermieter das wasser überprüfen ? könnte ja sein das es belastet ist
  1. das licht in der küche ist komplett stromlos ( zuleitung tot ).
  • muss doch der vermieter für eine reparatur sorgen !?
  1. internet und telefon ist nur über uraltleitungen möglich ( laut auskunft telekom nur 3 bis 6 mbit möglich ). fernsehen über eine provisorische minischüssel auf dem balkon
  • muss der vemieter hier nicht abhilfe schaffen und einen gewissen technischen standard ( bessere leitungen, größere satschüssel ) installieren ?
  1. das kind des vermieters ist sehr laut ( schreit rum, knallt türen, lässt laut musik laufen uns singt mit, usw. ). das ganze sogar an sonntagen und feiertagen ( wie jetzt über pfingsten ).
    ein „ausruhen“ des mieters ist so nicht möglich
  • muss der vermieter hier nicht für ruhe sorgen ? auch wenn es sein kind ist ?

welche möglichkeiten hat der mieter ? da die wohnung nicht unbedingt zum spotpreis zu haben war, will er hier schon schauen was möglich ist

mfg

Hallo!

zu 1) man kann das selbst veranlassen und Wasserprobe etwa bei den Wasserwerken untersuchen lassen.
Ist etwas bedenklich, muss Vermieter abhelfen. Das ist klar.

Grundsätzlich kann trübes Wasser ein Mangel sein unabhängig davon ob es gesundheitsgefährdend ist. Etwa, wenn man deswegen Mehrverbrauch hat, weil man lange ablaufen lassen muss bis es klar wird.

zu 2) Selbstverständlich, Elektrik muss funktionieren, ist immer Sache des Vermieters.

zu 3) nein, es gibt keinen Standard der vorhanden sein muss.  Mieter muss das ggf. auf eigene Kosten nachrüsten lassen, Vermieter muss das i.d.R. gestatten.

zu 4) Kinderlärm ist immer so ein Sache. Das ist grundsätzlich hinzunehmen. Vermeidbarer Lärm nicht, die Ruhezeiten müssen auch eingehalten werden (Musik) .
dagegen kann man sich immer wehren, auch wenn es der Vermieter selbst wäre, der verantwortlich ist.

Fängt ja gut an !

mfG
duck313

zu 3. ( Sat-Schüssel )
Hallo,

ergänzend zu duck313s Antwort:
Wenn man schon über eine größere Sat-Schüssel nachdenken muss, sollte man auch in Erwägung ziehen, das Internet über Satellit zu beziehen. Anbieter fragen.
Das hat natürlich nur Sinn, wenn man da wohnen bleibt.

Freundliche Grüße

Thomas

Hi

hallo,

was muss der vermieter hier tun, bzw. ist er in der pflicht ?

eine person zieht in eine neue wohnung ein ( 3 parteienhaus
mit vermieter im EG ). da es leider schnell gehen musste, war
außer einer besichtigung und der schönen worten des vermieters
nicht mehr drin.

nun wohnt er also darin und es gibt schon einige probleme :

  1. das wasser hat am anfang ( nach dem aufdrehen ) ein leicht
    gelblichen schimmer. nach einer gewissen laufzeit wird es
    klarer.
  • muss der vermieter das wasser überprüfen ? könnte ja sein
    das es belastet ist

Nicht das Wasser - Die Leitungen! - vor allem, wenn dieser Mangel jeden Tag erneut auftritt.

  1. das licht in der küche ist komplett stromlos ( zuleitung
    tot ).
  • muss doch der vermieter für eine reparatur sorgen !?

Mietsache … ja Vermieter muss Elektrikerarbeiten veranlassen und bezahlen

  1. internet und telefon ist nur über uraltleitungen möglich (
    laut auskunft telekom nur 3 bis 6 mbit möglich ). fernsehen
    über eine provisorische minischüssel auf dem balkon
  • muss der vemieter hier nicht abhilfe schaffen und einen
    gewissen technischen standard ( bessere leitungen, größere
    satschüssel ) installieren ?

uraltleitung ??? Wieviel kann denn Telekom liefern-hängt auch oft vom Verteiler ab.
6MB ist zz füer einige (auch in größeren Städten) Luxus.

  1. das kind des vermieters ist sehr laut ( schreit rum, knallt
    türen, lässt laut musik laufen uns singt mit, usw. ). das
    ganze sogar an sonntagen und feiertagen ( wie jetzt über
    pfingsten ).
    ein „ausruhen“ des mieters ist so nicht möglich
  • muss der vermieter hier nicht für ruhe sorgen ? auch wenn es
    sein kind ist ?

Das ist nicht pauschal zu beantworten und hngt (auch) vom Alter des Kindes ab. Grds. sind gewissen Ruhezeiten einzuhalten (aber nicht am Sonn- Feiertag 24 Stundenlang)

welche möglichkeiten hat der mieter ? da die wohnung nicht
unbedingt zum spotpreis zu haben war, will er hier schon
schauen was möglich ist

mfg

Gruß Georg

  1. das wasser hat am anfang ( nach dem aufdrehen ) ein leicht
    gelblichen schimmer. nach einer gewissen laufzeit wird es
    klarer.
  • muss der vermieter das wasser überprüfen ? könnte ja sein
    das es belastet ist

Leicht gelblich könnte ein wenig Rost sein.
Dazu würde ich dir raten, im Haustechnik-Brett nachzufragen.

  1. das licht in der küche ist komplett stromlos ( zuleitung
    tot ).
  • muss doch der vermieter für eine reparatur sorgen !?

Was da ist, muss funktionieren.
Wäre gar kein Leuchtenanschluss an der Decken (etwa, weil der Vormieter Fan von Deckenflutern in Steckdosen war und den Anschluss entfernen ließ) vorhanden ist, muss dagegen keiner nachgerüstet werden, wenn der Raum auf anderem Wege zu beleuchten ist.

  1. internet und telefon ist nur über uraltleitungen möglich (
    laut auskunft telekom nur 3 bis 6 mbit möglich ). fernsehen
    über eine provisorische minischüssel auf dem balkon
  • muss der vemieter hier nicht abhilfe schaffen und einen
    gewissen technischen standard ( bessere leitungen,

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, auf den etwa 2-3 Kilometern zu nächsten Vermittlungsstelle das Kupferkabel in der Straße durch ein Glasfaserkabel zu ersetzen.
Die letzten 5m - 15m Telefonleitung im Haus spielen bei der verfügbaren Geschwindigkeit keine wesentliche Rolle, wenn es sich nicht um vollkommen untaugliche Kabel handelt. Das kann man schnell herausfinden: Welche Geschwindigkeit haben unmittelbare Nachbarn, wie weit ist die Vermittlungsstelle weg? Haben alle Nachbarn in der Straße DSL Anschlüsse mit tatsächlich weitaus besseren Datenraten, dann dürfte der Fehler im Haus liegen.

größere
satschüssel ) installieren ?

Die Schüssel dürfte schon bei der ersten Besichtigung dort gewesen sein.
Sie muss also funktionieren. (Außer, der Vermieter hat darauf hingewiesen, dass diese Schüssel ein Relikt des Vormieters sei, welche der wohl aus Faulheit da gelassen habe, aber man könne sich gerne eine vernünftige Schüssel dahin stellen.)
Funktioniert sie denn nicht?

  1. das kind des vermieters ist sehr laut ( schreit rum, knallt
    türen, lässt laut musik laufen uns singt mit, usw. ). das
    ganze sogar an sonntagen und feiertagen ( wie jetzt über
    pfingsten ).
    ein „ausruhen“ des mieters ist so nicht möglich
  • muss der vermieter hier nicht für ruhe sorgen ? auch wenn es
    sein kind ist ?

Üblicher Kinderlärm ist üblich und hinzunehmen.
Laute Musik ist kein KInderlärm.
Hier würde man mal zuerst freundlich und eher beiläufig erwähnen, dass es letzten Abend aber ganz schön laut war.
So ein Hinweis dürfte bei vernünftigen Leuten als Wink mit dem Zaunpfahl reichen.
Wenn dann immer noch nicht sozialadäquadeter Lärm vom Vermieiter ausgeht, dann würde man nochmals um ein wenig mehr Rücksicht bitte.
Ist es dann immer noch zu laut - dann hat man ein Problem. Denn offenbar ist es dem Vermieter vollkommen egal, wie laut er ist - oder man hat einfach ein anderes Empfinden für Krach. Und Krach ist dann vorprogrammiert - spätestens, wenn man letztlich das böse Wort „MIetkürzung wegen Lärm“ anspricht.

welche möglichkeiten hat der mieter ? da die wohnung nicht
unbedingt zum spotpreis zu haben war, will er hier schon
schauen was möglich ist

Lärm stört weitaus weniger als Krach mit dem Vermieter. Das muss man aber selber abschätzen.

  1. das wasser hat am anfang ( nach dem aufdrehen ) ein leicht
    gelblichen schimmer. nach einer gewissen laufzeit wird es
    klarer.
  • muss der vermieter das wasser überprüfen ? könnte ja sein
    das es belastet ist

Wahrscheinlicher sind Verunreinigungen nach Durchspülen der Hauptwasserleitung oder tagelanger Nichtentnahme. Das sollte man länger beobachten, bevor man einen vermeindlichen Mangel der Gebrauchspüberlassung geltend macht.

  1. das licht in der küche ist komplett stromlos ( zuleitung
    tot ).
  • muss doch der vermieter für eine reparatur sorgen !?

Das muss er: Seine bereitgestellten Installationen haben tauglich zu sein.

  1. internet und telefon ist nur über uraltleitungen möglich (
    laut auskunft telekom nur 3 bis 6 mbit möglich ). fernsehen
    über eine provisorische minischüssel auf dem balkon
  • muss der vemieter hier nicht abhilfe schaffen und einen
    gewissen technischen standard ( bessere leitungen, größere
    satschüssel ) installieren ?

Es gibt keinen Mindeststandard, nur vetragsgemäße Gebrauchsüberlassung der bei Besichtigung und Mietvertrgsschluss vorhandenen Einrichtungen.
Und die auch nur, wenn es sich um Einrichtungen des VM handelt, nicht die ausdrücklich benannt vom Vormieter zurückgelassenen Anschaffungen. Insbes. die Einrichtung eines Internetzugangs oder mobiler Minischüssel spricht für die Annahme, dass die vom Vormieter mit Duldung des VM auf eigenen Kosten angeschaftt und zurückgelassen, aber geade nicht mitvermietet wurden.

  1. das kind des vermieters ist sehr laut ( schreit rum, knallt
    türen, lässt laut musik laufen uns singt mit, usw. ). das
    ganze sogar an sonntagen und feiertagen ( wie jetzt über
    pfingsten ).
    ein „ausruhen“ des mieters ist so nicht möglich
  • muss der vermieter hier nicht für ruhe sorgen ? auch wenn es
    sein kind ist ?

Das kommt darauf an: Dem natürlichen, altersgemäßen Spieltrieb (Mitsingen) muss er kein Einhalt gebieten. Unnnötigem Türenknallen, Musik über Zimmerlautsärke hören oder Missachtung der Mittags-, Feiertags- oder Nachtruhe schon.

welche möglichkeiten hat der mieter ? da die wohnung nicht
unbedingt zum spotpreis zu haben war, will er hier schon
schauen was möglich ist

Er kann „einen Mangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, unter angemessener Minderung beseitigt verlangen“, § 536 I BGB.

Dabei gilt: Nicht alles, was dem M missfällt, ist ein Mangel (Datentransferrate Internetzugang), nicht jeder Mangel erfüllt das notwendige (!) Kriterium der „erheblichen Minderung der Tauglichkeit“ (anfängliche Wasserleitungsablagerungen) und unberechtigte oder unagemessen hohe Mietminderungen dürfen als Mietrückstand qualifiziert, d. h. mit Ankündigung fristloser Kündigung, abgemahnt werden.

G imager