- das wasser hat am anfang ( nach dem aufdrehen ) ein leicht
gelblichen schimmer. nach einer gewissen laufzeit wird es
klarer.
- muss der vermieter das wasser überprüfen ? könnte ja sein
das es belastet ist
Leicht gelblich könnte ein wenig Rost sein.
Dazu würde ich dir raten, im Haustechnik-Brett nachzufragen.
- das licht in der küche ist komplett stromlos ( zuleitung
tot ).
- muss doch der vermieter für eine reparatur sorgen !?
Was da ist, muss funktionieren.
Wäre gar kein Leuchtenanschluss an der Decken (etwa, weil der Vormieter Fan von Deckenflutern in Steckdosen war und den Anschluss entfernen ließ) vorhanden ist, muss dagegen keiner nachgerüstet werden, wenn der Raum auf anderem Wege zu beleuchten ist.
- internet und telefon ist nur über uraltleitungen möglich (
laut auskunft telekom nur 3 bis 6 mbit möglich ). fernsehen
über eine provisorische minischüssel auf dem balkon
- muss der vemieter hier nicht abhilfe schaffen und einen
gewissen technischen standard ( bessere leitungen,
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, auf den etwa 2-3 Kilometern zu nächsten Vermittlungsstelle das Kupferkabel in der Straße durch ein Glasfaserkabel zu ersetzen.
Die letzten 5m - 15m Telefonleitung im Haus spielen bei der verfügbaren Geschwindigkeit keine wesentliche Rolle, wenn es sich nicht um vollkommen untaugliche Kabel handelt. Das kann man schnell herausfinden: Welche Geschwindigkeit haben unmittelbare Nachbarn, wie weit ist die Vermittlungsstelle weg? Haben alle Nachbarn in der Straße DSL Anschlüsse mit tatsächlich weitaus besseren Datenraten, dann dürfte der Fehler im Haus liegen.
größere
satschüssel ) installieren ?
Die Schüssel dürfte schon bei der ersten Besichtigung dort gewesen sein.
Sie muss also funktionieren. (Außer, der Vermieter hat darauf hingewiesen, dass diese Schüssel ein Relikt des Vormieters sei, welche der wohl aus Faulheit da gelassen habe, aber man könne sich gerne eine vernünftige Schüssel dahin stellen.)
Funktioniert sie denn nicht?
- das kind des vermieters ist sehr laut ( schreit rum, knallt
türen, lässt laut musik laufen uns singt mit, usw. ). das
ganze sogar an sonntagen und feiertagen ( wie jetzt über
pfingsten ).
ein „ausruhen“ des mieters ist so nicht möglich
- muss der vermieter hier nicht für ruhe sorgen ? auch wenn es
sein kind ist ?
Üblicher Kinderlärm ist üblich und hinzunehmen.
Laute Musik ist kein KInderlärm.
Hier würde man mal zuerst freundlich und eher beiläufig erwähnen, dass es letzten Abend aber ganz schön laut war.
So ein Hinweis dürfte bei vernünftigen Leuten als Wink mit dem Zaunpfahl reichen.
Wenn dann immer noch nicht sozialadäquadeter Lärm vom Vermieiter ausgeht, dann würde man nochmals um ein wenig mehr Rücksicht bitte.
Ist es dann immer noch zu laut - dann hat man ein Problem. Denn offenbar ist es dem Vermieter vollkommen egal, wie laut er ist - oder man hat einfach ein anderes Empfinden für Krach. Und Krach ist dann vorprogrammiert - spätestens, wenn man letztlich das böse Wort „MIetkürzung wegen Lärm“ anspricht.
welche möglichkeiten hat der mieter ? da die wohnung nicht
unbedingt zum spotpreis zu haben war, will er hier schon
schauen was möglich ist
Lärm stört weitaus weniger als Krach mit dem Vermieter. Das muss man aber selber abschätzen.