Neue Wohnung: In welchem Zustand muss Garten sein?

Wir ziehen in ein Reihenhaus mit Garten. Der Garten ist ziemlich runtergekommen, das Gartenhaus marode, der Zaun sehr wackelig. Es wird viel Arbeit brauchen, um den wieder auf Vordermann zu bekommen.
In welchem Zustand muss der Garten übergeben werden?

Hallo,
kommt ja auf Eure Vereinbarung mit dem Vermieter an.
Will er den Garten noch „auf Vordermann“ bringen ?
Vergütet er Euch die Arbeiten mit gekürzter Miete ?
Ist der Garten und Gartenhaus im Mietvertrag erwähnt ?
Wird das Gartenhaus genannt, muss es auch benutzbar sein, sonst muss die Miete entsprechend geringer ausfallen.
und so weiter
Viele Grüße

hallo,
ich gehe mal davon aus das der garten, genauso wie die wohnung, besichtigt wurde vor dem mietvertagsabschluß??
hier hätte man mit dem vermieter ganu besprechen müßen was mit dem garten ist und ob dieser so bleibt.
ob man ihn selbst richten muß und in wieweit sich dies dann mit der miethöhe vereinbaren läßt wenn man es selbst richten muß.
also unbedingt mit dem vermieter abklären!
auf dem miserablen zustand hinweisen und dem kaputten zaun und wer dafür aufkommt.
gegebenenfalls einen mieterlass von 1-2 monaten vorschlagen wenn man es selbst richten würde.
gruss
manuela

Lieber Markus!

Wenn ihr die Wohnung mietet mit Garten und Zaun in diesen Zustand , mietet ihr ihn so wie er ist. Oder klärt mit dem Vermieter die Kosten einer Renovierung. Jedoch sichert euch ab, wenn ihr den Garten wieder herrichtet klärt das mit dem Vermieter und haltet das schriftlich fest. Evtl. Mietrabatt bei Wiederherstellung des Gartens auf eigene Kosten. Was ist wenn der Garten wieder schön ist und ihr wieder auszieht? Was ist mit den evtl. gepflanzten Pflanzen ? Kosten? Klärt was ihr im Garten renovierenund verändern dürft und wer die Kosten trägt. Alles schriftlich festhalten.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo Markus, da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich Ihnen auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Persönlich würde ich sagen, dass eine Mietsache (oder Teile davon) in jedem Zustand angemietet werden können. Sie müssen nur im gleichen Zustand wieder zurückgegeben werden. Daher alles dokumentieren. Veränderungen müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden. Entweder übernimmt er die Kosten oder Sie können eine Mietminderung oder den Verzicht auf eine jahrelange Mieterhöhung mit ihm vereinbaren. Ich wünsche Ihnen viel Verhandlungserfolg. Gruß Arthur