Neue Wohnung mit vielen Schönheitsfehlern!

Ich ziehe demnächst in eine Wohnung in der zuvor eine Familie gehaust hat. Dementsprechend sieht es dort aus. Der Fußboden war größtenteils gammelig so dass wir uns entschieden komplett neue Böden zu legen. Die Hälfte zahlt der Vermieter.
Im Badezimmer wurde in vielen Fliesen gebohrt. Das Waschbecken ist defekt. Es sieht aus als sei eine Flasche reingefallen.
Die meisten Steckdosen sind mit Farbe übermalt.

Kann ich den Vermieter darum bitten, diese Schönheitsfehler zu beheben?
Mietvertrag ist unterschrieben und wir ziehen zum 01.09. ein.

Hallo !

Eine Frage für „Behörden & Recht“ und dort „Mietrecht“ !

Frage,warum mietet man das an bzw. warum VERLANGT man vom Vermieter nicht die ordentliche Herrichtung der offensichtlich sehr schlechten oder verwohnten Wohnung ?

„Also so miete ich das nicht !“. Kann man das nicht sagen ?

Man lässt sich schon auf Kostenbeteiligung beim Bodenbelag ein ?

Und wer ist damit Eigentümer des Bodenbelags ? Muss der dann drinbleiben und geht in Eigentum Vermieter über ? Ist das abgeklärt und irgendwie im Vertrag festgehalten ?
Auch die Fliesenschäden (Fotos,genaue Auflistung) ?
Waschtischschaden ?

Steckdosenabdeckungen ? Das kann man wohl tatsächlich noch selbst machen,wenn es Binderfarbe war. Sicherungen ausschalten,Deckel abschrauben und Deckel im Spülbecken einweichen lassen. Dann abbürsten, gut trocknen lassen und neu montieren.

MfG
duck313

Wo ist der Goldklumpen?
Hallo Karl

Du hast bestimmt in der Wohnung einen versteckten Goldbarren von 10 kg gefunden, sonst würdest du nicht zu diesen Bedingungen einziehen.

Kopfschüttel

Rochus

Hallo.
Eine Wohnung in so einem Zustand kann meiner Meinung nach in der heutigen Zeit als „nicht bewohnbar“ eingestuft werden.
Entweder lässt der Hauseigentümer die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand versetzen oder der Mietvertrag wird nicht unterschrieben bzw. rückgängig gemacht mit Angabe von Gründen, möglichst mit Foto. Die von Dir hier angeschriebenen Mängel fallen nicht unter den Begriff Verschönerungsarbeiten, für die der Mieter zuständig ist.
Gruss Peter

Hallo,
Man könnte eine genaue Auflistung der bestehenden Mängel mit Fotos als Beweis für die Altschäden vor Mietbeginn machen und dem VM schicken.
Das mit der hälftigen Kostenbeteiligung für den Boden schafft Probleme beim späteren Auszug, wenn- und davon gehe ich aus- nichts Entsprechendes schriftlich vorher geklärt wurde.

Gruß:
Manni

Hallo Peter,

der Mietvertrag wird rückgängig gemacht mit Angabe von Gründen

Als Gründe zählen aber nicht die bei Wohnungsbesichtigung offensichtlichen Mängel - und die hier beschriebenen Mängel sind IMHO offensichtlich!
Gemietet wurde wie besehen!

Grüße,
Tinchen

1 Like

Hallo Karl!
Du wirst ja Deine Gründe haben, in diese Wohnung einzuziehen. Aus Erfahrung kann ich Dir nur empfehlen ALLE Mängel aufzulisten und diese Liste vom Vermieter unterschreiben zu lassen, auch die Mängel, die nicht unbedingt beseitigt werden sollen. Später erinnert sich keiner mehr an den Zustand bei Deinem Einzug! Also:
1.) Überlege ob es diese Wohnung sein muß!
2.) Liste anfertigen, mit Zeugen.
3.) Liste vom Vermieter unterschreiben lassen.
4.) Die für Dich wichtigen Punkte mit Vermieter durchsprechen:
„Das müssen sie aber noch beseitigen… Oder?“
Viel Erfolg wünscht Dir
Dino