Neue Wohnung ohne Bezug mit 2 Personen im Vertrag

Guten Tag,

ich musste mir Heute im Kollegenkreis eine verzwickte Story anhören - Mensch da hat man es in seiner Haut noch gut … :wink:

Er hatte vor, mit seiner Freundin von einer Stadt in die Andere zu ziehen.

Gesagt getan, sie hatten sich für eine Wohnung entschieden und schlossen den Mietvertrag ab (beide !).

Einen Monat vor Einzug in die neue Wohnung - sie hatten bereits fristgemäß die alte Wohnung gekündigt - sagt sie zu ihm, sie wolle sich von ihm trennen und sie würde die Wohnung alleine beziehen.

Er hat jetzt die Torte im Gesicht.

Glücklicherweise setzte er eine Kündigung für die „eigentlich“ neue Wohnung auf, indem er und sie die Wohnung fristgemäß kündigen - klar, man gehe von den 3 Monaten Kündigungsfrist aus…

Die alte Wohnung konnte er glücklicherweise weiter behalten, da der Vermieter noch keinen Nachmieter hatte. Er hat schlicht einen neuen Mietvertrag aufgesetzt und steht ALLEINE im Mietvertrag.

So, jetzt war im Gespräch, ob er sich noch einen Anwalt nehmen soll, bzgl. der anstehenden Kosten für die Wohnung in der anderen Stadt. Sollte SIE alleine einziehen wollen, müsste ER ja mindestens die 3 Monate - ich gehe jetzt einmal davon aus, dass dies die Hälfte der Miete sei -zahlen, oder.

Jetzt kam SIE gestern zu ihm an, und hätte IHM erzählt, dass SIE sich nun eine neue Wohnung ansehen würde, die SIE dann auch zum 1.9 beziehen könne.

Sie muss doch auch die Hälfte der noch anstehenden 3 Monate zahlen, auch wenn SIE weniger verdient, als ER.

Sicherheitshalber hat ER eine Liste handschriftlich aufgesetzt, inder ER und SIE mit Unterschrift bestätigen, was von wem ist und wer was mitnimmt. Eigentlich logisch und richtig, oder? ER und SIE haben je eine Ausfertigung (Kopie).

So, dass war Heute unser Pausengespräch…

Bin einmal auf Eure Resumées gespannt…

Das ist ja lustig! Ich bin nämlich Referendar beim Gericht und habe just vor einer halben Stunde ein Urteil fertiggestellt, in dem es jedenfalls um einige ähnliche Aspekte geht. Und nun dachte ich, das Thema sei - weil das Urteil fertig ist - für mich erledigt. Aber nee…

Er hat jetzt die Torte im Gesicht.

Überhaupt nicht. Wenn du das so sagst, musst du ja annehmen, dass die Freundin im Recht sei. Aber womit? Glaubst du ernsthaft, zwei Leute unterschreiben einen Mietvertrag und der eine kann einseitig festlegen, dass er die Wohnung jetzt allein haben will? Warum sollte das so sein?

Glücklicherweise setzte er eine Kündigung für die „eigentlich“
neue Wohnung auf, indem er und sie die Wohnung fristgemäß
kündigen - klar, man gehe von den 3 Monaten Kündigungsfrist
aus…

Die Kündigung ist ganz schlicht und ergreifend unwirksam. Hier gilt das oben Gesagte entsprechend: Wenn beide den Mietvertrag abschließen, müssen ihn auch beide kündigen. Auf einem anderen Blatt stehen, ob entsprechende Ansprüche auf Kündigung oder Vertragsumgestaltung bestehen. Doch soviel ist klar: Keine der Parteien kein einfach so kündigen.

Die alte Wohnung konnte er glücklicherweise weiter behalten,
da der Vermieter noch keinen Nachmieter hatte. Er hat schlicht
einen neuen Mietvertrag aufgesetzt und steht ALLEINE im
Mietvertrag.

Dieser Mietvertrag ist dann in der Tat wirksam, denn den alten hatten die beiden ja gemeinsam gekündigt.

So, jetzt war im Gespräch, ob er sich noch einen Anwalt nehmen
soll, bzgl. der anstehenden Kosten für die Wohnung in der
anderen Stadt.
Sollte SIE alleine einziehen wollen, müsste ER
ja mindestens die 3 Monate - ich gehe jetzt einmal davon aus,
dass dies die Hälfte der Miete sei -zahlen, oder.

Nein. Und wenn, dann nur im Außenverhältnis zum Vermieter. Er könnte die Freundin dann aber Ausgleich verlangen und zwar in voller Höhe. Hier wäre von einer anderweitigen Bestimmung i.S.d. § 426 Abs. 1 S. 1 a.E. BGB auszugehen. Solange allerdings der Vermieter deinen Freund nicht in Anspruch nimmt, hat er aber auch keinen Ausgleichsanspruch. Und dann gibt es auch keinen Grund, zum Anwalt zu gehen.

Sie muss doch auch die Hälfte der noch anstehenden 3 Monate
zahlen, auch wenn SIE weniger verdient, als ER.

Also neue Sitution, ja? Jetzt wollen beide nicht mehr dort wohnen. Ja, dann wird es darauf hinauslassen, dass für die drei Monate beide bezahlen müssen, § 426 I S. 1 BGB. Allerdings: Derzeit ist die Wohnung noch gar nicht wirksam gekündigt. Das müsste erst mal nachgeholt werden!

Levay

PS
Hier war ich sehr unpräzise:

Dieser Mietvertrag ist dann in der Tat wirksam, denn den alten
hatten die beiden ja gemeinsam gekündigt.

Denn davon hängt die Wirksamkeit des Vertrags nicht ab. Aber die alte Kündigung, die war wirksam - und somit wird es für den neuen Mietvertrag für die alte Wohnung wohl kein Problem geben.

Levay

nochmal lesen
Hallo Levay,
sinngemäß aus den postings zu entnehmen - hier hast Du vermutlich
etwas übersehen

Glücklicherweise setzte er eine Kündigung für die
„eigentlich“ neue Wohnung auf, indem er und sie
die Wohnung fristgemäß kündigen - klar, man gehe von
den 3 Monaten Kündigungsfrist aus…

Die alte Wohnung ist von beiden gekündigt. Ok.
Er hat für die alte Wohnung einen einzel-Mietvertrag abgeschlossen.
Ok.
Die Vertrag der neueen Wohnung wurde von beiden unterschrieben.
Dann - Aussage oben - von beiden gekündigt.
Rest ist richtig.
LG
R.

Hallo Marc

da ich weder Referendar noch Anwalt bin, kann ich das ganz einfach
beantworten :wink:

Für die neue, bereits wieder gekündigte Wohnung müssen beide die Miete
bezahlen.

Hätte man die neue Wohnung gekündigt und die Frau einen neuen
Mietvertrag dafür abgeschlossen, würde man das Geld für die drei Monate
Miete nicht in den Sand setzen.

Gruss
Heinz

Es reicht aber nicht, wenn „er“ die Kündigung aufsetzt und sagt, dass „er und sie“ die Wohnung kündigen.

Levay

Hallo Levay,
Zitat aus dem Ursprungsposting:

Glücklicherweise setzte er eine Kündigung für die „eigentlich“
neue Wohnung auf, indem er und sie die Wohnung
fristgemäß kündigen - klar, man gehe von den
3 Monaten Kündigungsfrist aus…

Das interpretiere ich so, daß er zwar den Brief schreibt - reicht ja
wohl auch - und dann die Kündigung von beiden -
eben er und sie unterschrieben wird.
Vielleicht kann Marc das ja klarstellen, ob es sich so verhält.
LG
R.

Es reicht aber nicht, wenn „er“ die Kündigung aufsetzt und
sagt, dass „er und sie“ die Wohnung kündigen.
Levay