Neue Wohnung- Streichen der Wände

Hallo zusammen!Kurze Frage: Ich ziehe nun in eine neue Wohnung und haben nun Differenzen mit dem jetzigen Mieter, was das streichen betrifft.
Folgendes Problem: Bei unserer Besichtigung haben wir mündlich vereinbart, dass er die Wände so „bunt“ lassen kann und wir das Streichen übernehmen. Da er behauptete, dass es so auch im Mietvertrag steht, sind wir davon ausgegangen, dass wir nun dazu verpflichtet sind. Pustekuchen- demn ist nicht so. Der Vermieter, bzw. die Gesellschaft, die die Wohnung vermietet, sagt, dass es eine Sache zwischen uns ist, und wir somit nicht dazu verpflichtet sind. Das haben wir dem jetzigen Mieter auch gesagt, dass wir dann natürlich gerne die Wohnung in neutralen Farben übernehmen möchten, sprich, dass er streichen muss. Jetzt weigert er sich, da wir das alles mündlich vereinbart haben. Zudem scheint sein Anwalt ihm auch dazu geraten zu haben, dass wir streichen müssen aufgrund der mündlichen Vereinbarung. Aber zählt es nicht, dass er quasi „gelogen“ hat als er meinte, dass es schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurde? Hier behauptet er nun natürlich, dass er so etwas niemals gesagt hätte.

Was meint ihr? Soll ich weiterhin darauf bestehen, dass er streichen muss oder muss ich nachgeben, weil ich im Unrecht bin?

Anderes Problem: Wir haben schriftlich festgehalten, dass wir bestimmte Möbel und den Teppichboden übernehmen. Im Vertrag habe ich extra geschrieben, dass diese bei Übergabe gereinigt übergeben werden müssen. Es wurde alles unterschrieben. Darf ich davon ausgehen, dass er ebenfalls den Teppichboden, den Kühlschrank und Gefrierschrank reinigt? Eigentlich schon, oder nicht? Hier meint er nun auf einmal, trotz schriftlicher Vereinbarung, dass dies nicht richtig sei.

Hoffe auf hilfreiche Antworten! Danke im Voraus!

Hallo pink.flower,

um hilfteiche Antworten zu bekommen, lies dir bitte FAQ1129 nochmal durch und formuliere deine Frage entsprechend.

Gruß

BHShuber

hi,

die FAQ:1129 wäre schon zu beachten.

aber mal nebenbei… Die übernommenen Möbel werden ja sicherlich zu einem Schnäppchenpreis gekauft oder gar kostenfrei übernommen.
Eine hohe Einnahme ist bei solchen Geschäften kaum zu erzielen, da der vorherige Mieter meist froh ist, den Krempel los zu haben.

Nun wäre es natürlich möglich, dass er es seinerseits mit dem Streichen als ausgeglichen ansah.

Zu guter Letzt scheint es unsinnig. Wenn er sagt, er muss nicht streichen - warum vereinbart man auf diese Aussage hin, dass er nicht streichen muss?

grüße
lipi

Wenn die Hausverwaltung sagt, das Streichen sei eine Absprache zwischen neuem Mieter und Vormieter, sind die da raus. Aber Ihr habt Euch doch abgesprochen, dass Ihr die Wohnung übrnehmt! Und ob Ihr die so bunt übernehmt oder nicht, ist dann doch egal.

Eine schriftliche Vereinbarung über Reinigung muss aus meiner Sicht eingehalten werden.

Hallo Neumieter,

das streichen in einer neutralen hellen Farbe beim Auszug ist heute üblich und steht auch so  (normalerweise) in den Mietverträgen. Darauf wird und hat der Vermieter bei der Übergabe (Rückgabe ) durch den Altmieter zu achten.
Wenn etwas anders zwischen den Mietern vereinbart wurde, so hat das zwingend schriftlich zu geschehen und dem Vermieter vorgelegt zu werden. Der muß solche Absprachen nicht akzeptieren.
In Ihrem Fall muß der Vormieter streichen.
In Sachen Teppichboden sieht es ähnlich aus. Sie müssen die schriftliche Vereinbarung der Übernahme dem Vermieter vorlegen. Machen Sie das nicht oder stimmt der Vermieter nicht zu, dann muß der Teppich raus. Das würde ich dem Vormieter auch sagen. Wenn Sie für den verbleibenden Teppich auch noch etwas bezahlen sollen, dann macht das keinen Sinn sich zu streiten. Dann würde ich auf Enfernung bestehen.
Was heißt schon gereinigt: Ist das mit dem Staubsauger oder mit Schaum? Was ist, wernn ein Pfleck nicht weg geht. Was ist wenn die Auslegeware verklebt ist, dann haben Sie beim Auszug das Problem.
Ich würde an Ihrer Stelle einen güntigen neuen reinlegen.
Das Drohen mit dem Anwalt ist eine Farce, Die Rechtsansprüche an den Altmieter hat der Vermieter und nicht Sie.

Mit freundlichenGrüßen

Hans H.T.