Hallo zusammen!Kurze Frage: Ich ziehe nun in eine neue Wohnung und haben nun Differenzen mit dem jetzigen Mieter, was das streichen betrifft.
Folgendes Problem: Bei unserer Besichtigung haben wir mündlich vereinbart, dass er die Wände so „bunt“ lassen kann und wir das Streichen übernehmen. Da er behauptete, dass es so auch im Mietvertrag steht, sind wir davon ausgegangen, dass wir nun dazu verpflichtet sind. Pustekuchen- demn ist nicht so. Der Vermieter, bzw. die Gesellschaft, die die Wohnung vermietet, sagt, dass es eine Sache zwischen uns ist, und wir somit nicht dazu verpflichtet sind. Das haben wir dem jetzigen Mieter auch gesagt, dass wir dann natürlich gerne die Wohnung in neutralen Farben übernehmen möchten, sprich, dass er streichen muss. Jetzt weigert er sich, da wir das alles mündlich vereinbart haben. Zudem scheint sein Anwalt ihm auch dazu geraten zu haben, dass wir streichen müssen aufgrund der mündlichen Vereinbarung. Aber zählt es nicht, dass er quasi „gelogen“ hat als er meinte, dass es schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurde? Hier behauptet er nun natürlich, dass er so etwas niemals gesagt hätte.
Was meint ihr? Soll ich weiterhin darauf bestehen, dass er streichen muss oder muss ich nachgeben, weil ich im Unrecht bin?
Anderes Problem: Wir haben schriftlich festgehalten, dass wir bestimmte Möbel und den Teppichboden übernehmen. Im Vertrag habe ich extra geschrieben, dass diese bei Übergabe gereinigt übergeben werden müssen. Es wurde alles unterschrieben. Darf ich davon ausgehen, dass er ebenfalls den Teppichboden, den Kühlschrank und Gefrierschrank reinigt? Eigentlich schon, oder nicht? Hier meint er nun auf einmal, trotz schriftlicher Vereinbarung, dass dies nicht richtig sei.
Hoffe auf hilfreiche Antworten! Danke im Voraus!