Neue Wohnung und nur Probleme mit dem Vermieter

Hallo,

Ich Schilder euch mal kurz mein Problem.

Ich bin mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen.

Bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben, hat uns der Vermieter die Wohnung richtig schmackhaft gemacht.
Er sagte uns, er würde uns das Badezimmer neu Fliesen und wir dürften auch mit entscheiden, welche Fliesen wir haben wollen, da die vormieter eine Badewanne reingebaut haben und dabei gepfuscht hatten.
Außerdem hat die Wohnung elektrische Rollos, in den decken verbaute deckenleuchten und einen Garten, der zwar nicht super gepflegt ist aber der ist dabei.
Dies alles war letztes Jahr im dezember.

Nach Überlegungen haben wir uns entschieden diese Wohnung zu nehmen und haben somit den Mietvertrag unterschrieben und der läuft ab dem 01.04.2012 also nicht mehr lange dann wohnen wir offiziell in der Wohnung.so Schlüssel haben wir gegen Ende Januar bekommen, nach mehrmaligen Nachfragen meiner Seite.
Die Wohnung wurde uns mit allen tapen an den Wänden übergeben und an der Wohnung selbst wurde halt nichts gemacht.

Soweit so gut.wir haben alle Tapeten abgerissen und dann fiel uns auf das dir eine Wand im Flur Schimmel auffiel,der zurück zu führen ist, auf das schlampige einbauen der Badewanne. Nach abspreche mit dem Vermieter Habn wir die Wanne rausgerissen. Nun warten wir schon seit fast zwei Monaten das das Badezimmer gemacht wird. Der Vermieter sagt immer nur wir haben Zeit!
Den Müll, der durch die arbeiten entstanden ist, wollte der Vermieter beseitigen. Bis heute liegt de Müll im Keller.
Im Garten fing Der Vermieter an, die Bäume zu scheiden. Der Müll davon liegt im Garten verstreut und dad meiste davon im Sandkasten. Diesen Müll wollte der Vermieter auch beseitigen aber bis dato ist nichts passiert.

Außerdem haben wir in der Wohnung elektrische Rollos. Davon funktionieren, Zwei Stück von 8. So eine Ausstattung fließt ja Auch mit in die Miete rein, erhöht die miete ja somit, aber doch nicht wenn die nicht funktionieren oder? Kann ich da evtl. Minderung des Mietpreises mit dem Vermieter besprechen?

Auf das eigentlich Problem will ich jetzt kommen.
Das Badezimmer ist nicht funktionsfähig und wir konnten uns bis dato noch in der alten Wohnung duschen. Die alte Wohnung wird aber an diesem Wochenende übergeben und somit haben wir nur noch unsere Eltern wo wir uns duschen können. Das badezimmer wird wahrscheinlich am 30.03.12 Angrfangen fertig zu machen.
Da somit das badezimmer bis zum einzugstermin nicht fertig wird, kann ich die Miete kürzen?

Vielen dank im vorraus.

Kamil

Bleibt zu hoffen, dass Sie zeugen dafür haben, dass der MieterIhnen Dinge aufgetragen hat, die Sie inzwischen begonnen haben, bevor die Mietzeit angefangen hat. Mit dem Übergabprotokoll dürften si ein arges Problem bekommen. Das ganze dürfte auf einen üblen Rechtsstreit mit einem Vermieter hinauslaufen, dem weiger die Zeit als das Geld zu fehlen scheint.

Hi

das ist ja mal eine Geschichte wie man sie nur selten hört. Dein Vermieter scheint das Verhältnis zu euch ja wirklich gut aufbauen zu wollen. Sorry - aber wenn sich das so liest würde ich von einem Einzug abraten. Falls Du doch einziehen willst:

Ich rate Dir bei einem solchen Vermieter die Punkte genauso wie du es bei uns gerade getan hast aufzulisten, ihn in Verzug zu setzen, dass heißt die Mängel bis zum Einzug zu beseitigen, kommt er in Verzug lege ihm eine Mietminderungstabelle (findest Du überall im Netz) und drohe ihm an, die Miete PRO PUNKT auf Deiner Liste um den entsprechenden Prozentsatz zu mindern. Kommt er nicht bei - selber machen und in Rechnung stellen oder mit der Kaltmiete ggf. sogar den Betriebskosten verrechen. All das musst Du ihm aber schriftlich ankündigen und einen Fälligkeitstermin (bspw. Einzugstermin oder 1 Woche danach) setzen.
Nimm ihm auch vorsichtshalber den Schlüssel zu Deiner Wohnung ab. Hat er kein Recht drauf - sofern es nicht anders im Vertrag steht.

Hoffe das hilft.

LG & Good Luck

Vippi

Hallo Kamil, eigentlich ist die Sache ganz einfach: der Vermieter muß Euch die im Mietvertrag beschriebene Wohnung am 01.04. ordnungsgemäß übergeben und dabei ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Alles, was zu diesem Zeitpunkt vom Mietvertrag abweicht (z.B. nicht funktionierende Badewanne, Schimmel usw.) ist ein sogenannter Mangel der Mietsache und kann dann mitmindernd wirken, muß auf jeden Fall (!!!) im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Davon sollen 2 Ausfertigungen (also Kopien) gemacht werden und von Mieter und Vermieter mit Datum unterschrieben werden.- Mein Rat: Mit dem Vermieter sprechen und für die Zeit bis zum 1.4. keine Nebenkosten und keine Miete zahlen, zur Höhe der Mietminderungen gibt es über google verschiedene Listen.- Also erstmal den 1.4. abwarten, vielleicht schlägt ja auch der Vermieter von sich aus eine zeitweilige Mietkürzung vor.- Gruß, Achim

Hallo Achim,

Ich danke für die schnelle Antwort.
Ich warte jetzt erstmal ab so wir du gesagt hast.
Angeblich will er sich am Freitag bei mir melden bzw. Vorbei kommen.
Nachdem er sich 3 Wochen nicht gemeldet hat und jetzt bestimmt gemerkt hat das es langsam Zeit wird, will er sich Zeit für mich nehmen.

Wenn es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen würde, wäre es ratsam in der mieterschutzbund einzutreten oder ihm auch damit zu drohen?
Aber er wird so oder so nicht zu dem Anwalt gehen, weil er eigentümer dieser Wohnung ist und in Scheidung lebt. Da seine frau Geld von ihm kassieren will und er halt so wenig wie môglich zahlen möchte, überweise ich Ihm 200€, die auf dem Mietvertrag stehen und den Rest von 400€ auf ein separates Konto.ich denke der hat da viel zu verlieren oder?

Ich will aber auch auf der anderen Seite gerne dort weiter wohnen!

Kann ich am Freitag schon von Ihm auch alle Schlüssel fordern? Wir wohnen in der Wohnung ja schon obwohl der Mietvertrag erst ab dem 01.04 los geht.

ich find es richtig traurig das ein erwachsener Mensch nicht zu seinem Wort steht.
Verspricht einen die Welt und sobald alles unterschrieben ist kümmert er sich um nichts mehr naja.

Gruß kamil

Hallo,

Also kann ich ihm am Freitag sagen, dass er mir die Schlüssel eben soll?
Wir haben auch schon alle Sachen in der neuen Wohnung und deswegen habe ich auch Angst das da irgendwas weg kommt.

Wäre es eigentlich ratsam, sich beim mieterschutzbund einzuschreiben?
Ich habe von manchen schon gehört, wenn man mit denen droht, dann werden die Vermieter auf einmal ganz anders.

Gruß kamil

Hallo,

Zeugen für seine versprechen und auch für die anderen Dinge habe ich.
Meine Eltern,meine Schwester,meine Freundin und mein Schwager waren jedesmal dabei. Ein übergabeprotokoll gibt es noch nicht, aber ich habe eins Schon erstellt, wo alles drin stellt.
Ich hoffe das wird er unterschreiben.

Gruss kamil

Hi

Also ich würde nem Vermieter keinen Schlüssel überlassen. Und Mieterschutz ist immer gut.
Bei Problemen dieser Art schon bei Einzug erst recht.

Aber such mal im Netz einfach nach mietminderungstabellen, Mietrecht und was darf ein Vermieter und was nicht.
Da wirst du schnell fündig.

VG

Vippi

Hallo Kamil, ja Du hast recht, es wird immer schlimmer im Geschäftsleben, daß die Leute nicht zu Ihrem Wort stehen; bin schon 30 Jahre als Immob.verwalter tätig, früher hat (unter Männern jedenfalls) noch das Wort etwas gegolten.- Zurück zu Deiner Frage: Du kannst rein rechtlich den Schlüssel am 01.04.2012 um 0.00 Uhr nachts fordern, da ihr aber schon in der Wohnung seid, hat sich dies erübrigt. Auf alle Fälle würde ich- wie gesagt- ein Übergabeprotokoll, also eine schriftliche Liste beim Wohnungsdurchgang zusammen mit dem Vermieter anfertigen. Dabei alle Schäden aufschreiben (z.B. auch angebohrte Fliesen im Bad usw.)und vom Vermieter unterschreiben lassen.- Das Wort Rechtsstreit würde ich noch nicht in den Mund nehmen und ihm auch nicht drohen. Vielleicht ist der Mann auch nervlich momentan „im Keller“. Also: Ab 1.4.2012 ein normales Mietverhältnis beginnen, den Vermieter schriftlich zur Beseitigung der Wohnungsmängel auffordern und dabei eine Frist (2-3 Wochen) setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann man ausziehen oder die Mängelbeseitigung selbst in die Hansd nehmen. Die Kosten hierfür dann von der Kaltmiete abziehen, dies aber auch immer schriftlich ankündigen.- Am besten gleich die Aprilmiete einzeln in voller Höhe (!) überweisen und auf dem Überweisungsformular vermerken „Mietzahlung erfolgt unter Vorbehalt“. Dann kann man nämlich banktechnisch das Geld leichter zurückholen, falls es später doch noch zu Schwierigkeiten kommen sollte.- In den Mieterschutzbund einzutreten ist nicht verkehrt, es gibt aber- falls es nur um diese eine Sache geht, auch die kostenlose Möglichkeit, die Sache einem Schiedsmann vorzulegen. Schiedsleute sitzen auf den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen (telefonisch dort nachfragen), sind Beamte, und sind dafür da, eine Einigung zwischen streitenden Parteien herbeizuführen. Vor Gericht wird ja meistens auch eine Einigung angestrebt, dann hat man aber die „Rechtsvögel“ reich gemacht und das Ergebnis ist das gleiche.- Wünsche Alles Gute, Gruß Achim

Bis zum Mietbginn hat der Vermieter Zeit.Wenn bis dahin nicht fertig 14 Tage Frist setzen zur Abstellung der Mängel .Danach anteilig die Miete kürzen , je nachdem welche Mängel noch bestehen

Die Zeugen sind gut! Mit der Unterschrift des Vermieters auf dem Übergabeprotokoll, das seine Verpflichtungen im einzelnen mit dem Datum bis wann die zu erledigen sind,ausweist, haben Sie etwas Brauchbares in Händen um Ihren Anspruch durchzusetzen.