Hallo,ich hab Probleme mit meiner neuen Wohnung. Ich hatte im Oktober eine WBesichtigung, optimaler weise ganz in der Nähe der Arbeit. Damals ging die Verwalterin mit mir durch und weil die W in einen schlechten Zustand war, sagte sie mir, dass die Wohnung gestrichen und geputzt und die Kleinigkeiten beseitigt werden. Damals rief sie den Vermieter an und sagte, sie hat eine Mieterin gefunden, die Wohnung müsste geputzt und gestrichen werden. Sie hat mir fest versprochen, dass alles gerichtet wird. Am 01.01.2014 kam ich zur Schlüsselübergabe und es war nichts gemacht. Ich hatte die alte W gekündigt. Jetzt stand ich da. Ich hab die neue Wohnung nehmen müssen. Die alte W konnte ich bis zum 15.01.14 verlängern, gegen Zahlung natürlich. Ich hab dem Vermieter und der Verwaltung der neuen Wohnung eine Frist gesetzt, bis 15. alles zu richten. Die Frist haben sie verstreichen lassen. Dann hieß es, dass die von mir aufgezählten Mängel (ich habe über 100 Fotos und 2 Augenzeugen) so nicht stimmen und dass ich mich jetzt erst mal richtig einleben soll. Ich soll natürlich ab 1.1.14 zahlen. Ich konnte allerdings erst mal über 2 Wochen die massiv verdreckte Wohnung putzen. Das WC hatte dicke Schichten Urinstein, die Dusche war total verkalkt, die Wasserhähne spritzten in alle Richtungen, alles dick verkalkt, die Schrankwand war so staubig, dass der Lappen nach mehrmaligem Abwischen immer noch dunkelbraun war, die Herdplatten waren mehrschichtig mit Essensresten verkrustet und rostig, das Kellerabteil steht voll mit Elektroschrott und anderem Kram. Nach mehrmaligem Auffordern ist das Kellerabteil immer noch voll und vom ausgemachten Herdplattenaustausch will keiner mehr was wissen. Es hat ein dreckiger Chinese drin gewohnt, der mit Essen, Tierresten & Co Experimente gemacht hat, hat mich eine Nachbarin erzählt, sie ist froh, dass der weg ist. Ihr könnt es euch nicht vorstellen, wie das ausgesehen hat, ich habe säckeweise Müll weggetragen. Der war nämlich auch noch da. Der Clou war, dass gegen Ende Januar jemand unangemeldet in der Wohnung war und den Versuch gestartet hat, die Wohnung zu streichen. Ohne meine Kenntnis.Was soll ich machen? Ich will, dass da keiner reingeht, ohne meine Zustimmung, dass die Herdplatten ausgetauscht werden und dass das dreckige unzugängige Kellerabteil geöffnet wird. Dann sollen die Verstopfungen (WC und Becken) beseitigt werden und … viele andere Kleinigkeiten. Soll ich zum Rechtsanwalt gehen? Ich habe meinem Vermieter die Mängel am 04.01.14 per e-mail geschildert und vorgeschlagen, dass er alles bis zum 15. richten lässt. Nachdem das ignoriert wurde habe ich ihm geschrieben, dass ich die Mietzahlung für Jan auslassen werde. Die Miete für Feb 14 habe ich voll überwiesen, mit der Bitte das Kellerabteil zu räumen, die Herdplatten zu tauschen, das Putzen und den Müll habe ich schon erledigt. Die Kaution hab ich auch noch nicht überwiesen. Er hat dann geschrieben, dass er nicht versteht, was ich so plötzlich habe, was mir so einfällt. Ich soll ab 15.01.14 zahlen und dann sei alles gut. Als hätten sich die Mängel vom 01.01.14 bis 04.01.14 erst entwickelt!!!
Hallo,
da haben Sie wirklich ein Problem.
Ich weiß ja nicht wo Sie wohnen und wie leicht man dort eine Wohnung bekommt, aber wenn es möglich ist, dann würde ich schnellstens wieder ausziehen ohne Miete zu zahlen.
Dann ist der Vermieter am Zug und muß die Miete einklagen. Er muß vor Gericht beweisen, dass all Ihre Mängel unbegründet sind und er muß einen Grund angeben weshalb er die Frist zur Mängelbeseitigung hat verstreichen lassen. Das jemand ohne Ihr Wissen die Wohnung betritt geht garnicht. Das würde ich dem Vermieter auch umgehend per Einschreiben, nicht per E-Mail mitteilen. Wenn dann noch jemand unangemeldet in die Wohnung geht ist das Einbruch bzw. Hausfriedensbruch. Um unangreifbar zu sein würde ich die Miete auf ein Notaranderkonto zahlen. Dann kann man Ihnen nicht vorwerfen Mietnomade zu sein.
Sicher können Sie auch einen Anwalt einschalten. Am besten über den Mieterschutzbund oder Mieterverein. Die haben spezielle Anwälte für solche Fälle. Über eines müssen Sie sich aber im klaren sein, wenn Sie dort wohnen bleiben, dann ist das Verhältnis zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter von Anfang an gestört.
Wenn Sie mit dem Vermieter Kontackt aufnehmen, dann immer nur schriftlich oder mit Zeugen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Hans H.T.
Sie können natürlich in der W
Ich würde an deiner Stelle sofort einen Mieterschutzverein einschalten (die haben auch gute Anwälte). Du musst alles Schriftliche per Einschreiben schicken. Wenn du die Vereinbarungen schriftlich hast kannst du wahrscheinlich für die Entrümpelung des Kellers sogar jemanden beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Das Gleiche gilt für das Putzen der Wohnung. Normalerweise macht man eine Wohnungsübergabe und hält alle Mängel und Vereinbarungen schriftlich fest.
Viel Glück!
Sigi
Danke für Ihre Info.
Also damit keiner mehr reinkommt, habe ich gestern den Schließzylinder der Wohnungstüre ausgetauscht.
Ist das erlaubt? Ich meine, ich will sicher sein, dass keiner während meiner Abwesenheit da einfach reingeht. Ein Kollege meinte, dass ich das nur in Absprache mit dem Vermieter machen darf?!?
Langfristig suche ich mir was anderes. Ich hab die alte W gekündigt, konnte 2 Wochen verlängern und brauche jetzt ein Dach über dem Kopf. Es ist nicht ganz einfach eine Wohnung in München zu finden.