Neue Zahnkrone als Nachbesserung?

Hallo,

vor ein Paar Monaten bekam ich zwei Zahnkronen eingesetzt. Seit dieser Zeit habe ich mit einer Zahnkrone (5 Backenzahn unten) Probleme. Von Anfang an war sie etwas zu gross und musste schon mindestens 2 mal massiv nachgeschliffen werden (Keramik). Auserdem wurden die Kauflächen der gegenüberliegenden Zähne nachgeschliffen. Mittlerweile kann ich den Mund zumachen, aber die Form der Zahnkrone stört mich irgendwie gewaltig. Die innere Kaufläche ist einfach Kugelrund und passt nicht zur inneren Kammlinie anderer Zähne. Dadurch empfinde ich diese als Fremdkörper. Wenn dass nicht beseitigt werden kann, kann ich vom Zahnarzt verlangen, eine neue Zahnkrone anzufertigen? Wenn ja, wie wird er die richtige Form der Zahnkrohne hinbekommen, ohne Originalzahn zu haben? Danke für Ihre Antworten.

Von Anfang an war sie etwas zu gross und
musste schon mindestens 2 mal massiv nachgeschliffen werden
(Keramik).

Servus Thorben,

Vollkeramik oder Metalkeramik? Das ist wichtig, weil vollkeramische Kronen ‚massives Einschleifen‘ gar nicht gern mögen. Auch die metallkeramischen müssen nach dem Einschleifen gründlich poliert werden.

Auserdem wurden die Kauflächen der gegenüberliegenden Zähne
nachgeschliffen.

Das ist IMO nur in vorher (also vor der Abdrucknahme des Gegenkiefers) wohlbegründeten Fällen ein sinnvolles Vorgehen. Dann nämlich, wenn die Gegenbezahnung erkennbar verlängert wäre-, und es unsinnig wäre einem zu langen Gegenzahn mit einer zu kurzen Krone ‚auszuweichen‘. Die Gegenzähne abzuschleifen, damit die neue Krone passt, wird an den Universitäten nicht als kunstgerechtes Vorgehen gelehrt :-0

Mittlerweile kann
ich den Mund zumachen, aber die Form der Zahnkrone stört mich
irgendwie gewaltig. Die innere Kaufläche ist einfach Kugelrund
und passt nicht zur inneren Kammlinie anderer Zähne. Dadurch
empfinde ich diese als Fremdkörper.

Das ist natürlich ohne eigene Kristallkugel von mir nicht zu beurteilen. Hast Du mit Deinem ZA darüber schon gesprochen?

Grundsätzlich ist es so, (und das gehört jetzt schon eher ins Rechtsbrett) dass eine (nachweisbare) Mängelrüge erfolgen muss. Das heisst, dass Du dem ZA sagen musst, was Dich stört. Er muss dazu Stellung nehmen und den Mangel abstellen, wenn er einräumt, dass es ein Mangel ist.

So einfach geht es idR aber nicht, sodass ich einen Anruf bei der Schiedsstelle der zuständigen Landeszahnärztekammer empfehle.

Nein, dort wird niemand über den Tisch gezogen - im Gegenteil: dort kümmert man sich kompetent und wirksam um Dein Anliegen.

http://www.bzaek.de/nc/patienten/patientenberatungss…

Dort sagt man Dir auch, wie Du jetzt vorgehen solltest.

Wenn dass nicht beseitigt
werden kann, kann ich vom Zahnarzt verlangen, eine neue
Zahnkrone anzufertigen? Wenn ja, wie wird er die richtige Form
der Zahnkrohne hinbekommen, ohne Originalzahn zu haben?

Der gleichnamige Zahn auf der anderen Kieferseite-, der Raum zwischen den Nachbarzähnen auf derselben Seite- plus die Gegenbezahnung sind die relevanten Parameter, und die sind meist alle da. Der Rest ist handwerkliches know-how des Zahntechnikers. Das sollte kein Problem sein.

Wie so etwas aussehen kann, sieht man z.B. auf diesem Bild.

http://www.zwp-online.info/fachportal/zahntechnik/th…

Gruß

Kai Müller

Servus Thorben,

Hallo Kai,

danke für die ausführliche Antwort.

Vollkeramik oder Metalkeramik? Das ist wichtig, weil
vollkeramische Kronen ‚massives Einschleifen‘ gar nicht gern
mögen. Auch die metallkeramischen müssen nach dem Einschleifen
gründlich poliert werden.

Es ist Metallkeramik.

Das ist IMO nur in vorher (also vor der Abdrucknahme des
Gegenkiefers) wohlbegründeten Fällen ein sinnvolles Vorgehen.
Dann nämlich, wenn die Gegenbezahnung erkennbar verlängert
wäre-, und es unsinnig wäre einem zu langen Gegenzahn mit
einer zu kurzen Krone ‚auszuweichen‘. Die Gegenzähne
abzuschleifen, damit die neue Krone passt, wird an den
Universitäten nicht als kunstgerechtes Vorgehen gelehrt :-0

Das war aber der Fall. Der ZA hat sogar zwei gesunde Zähne nachträglich nachgeschliffen (6 unten, warum weiß ich es nicht und den 5 gegenüberliegenden Zahn, er sagte, es ist eine Füllung drin und es mache dem Zahn nichts aus). Wenn es zu Streitigkeiten käme, kann ich das irgendwie nachweisen? Er kann doch das leugnen, oder?

Das ist natürlich ohne eigene Kristallkugel von mir nicht zu
beurteilen. Hast Du mit Deinem ZA darüber schon gesprochen?

Natürlich habe mit ihm darüber gesprochen. Eben deswegen hat diese misslungene Versuche unternommen, etwas nachzuschleifen.

Ich bekam bei ihm übrigens zwei Zahnkronen. Eine (6 Zahn, andere Seite)passte wie angegossen. Wobei beim einsetzen zwei kleine Stückchen Keramik an der inneren Seite ganz unten abplatzten. Das sieht man kaum und er hat das nachpoliert. Auch wenn es mich nicht stört ist es ein Mangel? Kann es zum Schaden der restlichen Keramikoberfläche führen oder kahn ich mir um diese Zahnkrone keine sorgen machen?

Ich habe zu diesem Zahnarzt wegen der günstigen Lage und der Nähe zu meiner Wohnung gewechselt, was ich nachhinein bereue. Gerne würde ich zu meinem alten ZA zurück. Aber ich weiß es nicht, ob der letzte das OK findet. Der war aber wirklich gut. :smile:

Danke für die weiteren Tipps!

Gruß
Thorben

Hallo,

Wenn Du der Meinung bist, dass an deinem Zahnersatz Mängel bestehen, und der Zahnarzt diese Mängel nicht so beseitigen will, wie Du es Dir vorstellst (Neuanfertigung),so gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn Du gesetzlich versichert bist und die Krone (auch teiliweise) über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wurde, gibt es die Möglichkeit eines Mängelgutachtens. Dies wird von der Krankenkasse beantragt und ein Gutachter benannt. Der schaut sich das dann an und entscheidet ob a) ein Mangel besteht und b) dieser behebbar ist oder die Arbeit neu gemacht werden muss.

  2. Wenn du privat versichert bist, so kannst Du in letzter Konsequenz nur privatrechtlich vorgehen (also Anwalt, evt. Gutachter suchen, …), das kann recht umständlich werden und lange dauern.

Gruß christian

Danke für Eure Antworten! Ich bekomme nun eine neue Zahnkrone angefertigt.

Gruß
Thorben

Servus Thorben,

entschuldige die etwas verzögerte Reaktion - Rentnerstress:wink:

Wenn es zu
Streitigkeiten käme, kann ich das irgendwie nachweisen? Er
kann doch das leugnen, oder?

Ein Gutachter - und dazu käme es ja wohl im Streitfall - sieht das.

Wobei beim einsetzen zwei
kleine Stückchen Keramik an der inneren Seite ganz unten
abplatzten. Das sieht man kaum und er hat das nachpoliert.
Auch wenn es mich nicht stört ist es ein Mangel? Kann es zum
Schaden der restlichen Keramikoberfläche führen oder kahn ich
mir um diese Zahnkrone keine sorgen machen?

Wenn Keramik am Rand abplatzt, dann ist Verblendmaterial auf die Schulter (Stufe) des Zahnes gestoßen. Was mit ‚Schulter‘ gemeint ist, siehst Du am besten auf den Schemazeichnungen hier:

http://www.agz-rnk.de/agz/content/3/3_4/3_4_5/3_4_5_…

Man kann es nicht 100%ig prognostizieren, aber ein weiteres Aplatzen ist IMO eher unwahrscheinlich. Für einen einklagbaren Mangel reicht es wahrscheinlich nicht.

Ich habe zu diesem Zahnarzt wegen der günstigen Lage und der
Nähe zu meiner Wohnung gewechselt, was ich nachhinein bereue.
Gerne würde ich zu meinem alten ZA zurück. Aber ich weiß es
nicht, ob der letzte das OK findet.

Mit Zahnärzten ist man in der Regel nicht verheiratet :smile:. Wenn er auch nur ein bißchen eitel ist, freut es ihn schon, wenn jemand zurückkommt und einen Satz darüber sagt, warum er es woanders probiert hat.

Gruß

Kai Müller