Zu Punkt 1.
Wenn der Vermieter, welcher vorher diese Tätigkeiten unentgeldlich ausgeführt hat, ist das eine Sache des Vermieters und sein gutes Recht dies zu Tätigen. Da es sogar in der Mietvereinbarung schriftlich festgehalten wurde ist dies natürlich ein gutes Beweismittel, dass diese erbrachten Leistungen von den Mietern nicht bezahlt werden müssen. Wenn nun die Erben ins Spiel kommen, weil der VM erkrankt oder sogar verstorben ist, können natürlich diese Tätigkeiten weiterhin von den Erben ausgeführt werden. Sie sind dadurch verpflichtret (durch den MV) diese Tätigkeiten auszuführen. Da diese allerdings anderwertig Wohnhaft sind, können diese Leistungen von einem Unternehmen ausgeführt werden. Es hätte allerdings eine Absprache, bzw. eine schriftliche Information an alle Mieter geben müssen, dass VM verstorben, oder erkrankt sei und diese Tätigkeiten nur weiterhin ausgeführt werden können, durch ein Fremdunternehmen, allerdings gegen Bezahlung. Diese Kosten würden dann an alle Mieter umgelegt werden. Da dies eine Juristische Frage, bzw. Angelegenheit ist, würde ich Ihnen folgendes Raten:
Wenn Sie einen Anwalt (für Wohnrecht)zu Rate ziehen, wird dies mindestens 200,00 € Kosten (Vorausgesetzt sie habe eine Rechtschutz Vers.).
Meine Empfehlung währe Anmeldung beim Mieterbund, Kosten 1 x im Jahr ca. 70,00 €. Die sind für solche Fälle spezialisiert. Falls Sie Recht bekommen sollten, haben sie jedenfalls Fachexperten an ihrer Seite, welche Tagtäglich damit zu tun haben und sie können den Mieterbund so oft sie mögen in Anspruch nehmen, ohne weitere Mehrkosten.
Andere Möglichkeit währe die Erben anzuschreiben und dagegen stimmen. Es sollten keine Kosten mehr anfallen, dafür würden diese Tätigkeiten von den Mietern in Eigenleistung getätigt werden.
Zu Frage 2:
Falls der VM gestorben sein sollte und die Erben alles weiterhin übernehmen, wenn dies zumindest am Zeitpunkt als der MV festgelegt und schriftlich festgehalten wurde, ist das ganze zu dem damaligen Zeitpunkt nicht vorhersehbar gewesen. Die Erben haben sich dadurch verpflichtet die Tätigkeiten weiterhin auszuüben (durch die Annahme des Erbens). Allerdings spricht man hier von Höherer Gewalt (z.B. Tot) und es ist den Erben nicht zumutbar diese Tätigkeiten persönlich und unentgeldlich ausüben zu lassen, weil diese weit entfernt wohnen.
Mahnbescheide und Zahlungsaufforderungen würden das ganze nur verschlechtern und zu mehr Problemen führen. Meiner Meinung nach sollte vielleicht ein Gespräche gesucht und geführt werden, mit den Erben, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Solche Streitigkeiten sind nicht schön…