Neueinbau Kellerentwässerung

Da es in unserem vermieteten Haus ständig Wasserschäden durch Sturtzregen und Rückstau Wasserschäden gab,habe ich mich entschlossen eine Entwässerungsanlage einzubauen.Kann ich diese Kosten auf die Mieter umlegen und wie teile ich die Kosten auf?

Hallo Wassermann135,

leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen.

Wir sind für den Einbau von solchen Anlagen zuständig. Ob und wie Sie diese Kosten auf die Mieter umlegen können, wissen wir leider nicht.

Mit freundlichem Gruß,
Ihre Abfluss-AS-Allianz

Der Einbau ist nicht umlegbar, aber die Unterhalts-/Betriebskosten wie Strom, Wartung, etc.

Evtl. könnte es als Sanierung deklariert werden, dann sind die Kosten mit 11 % pro Jahr umlegbar.