Eine Firma B hat zum 31.08. einen MA betriebsbedingt gekündigt (aus Mangel an Aufträgen), die Kündigung wird trotz des Widerspruches des BR (zweifelt die vom Chef geschilderte dramatische Situation und die vorgelegten Zahlen an) durchgeführt, da der betroffene MA, schnell eine bessere neue Stelle findet und den Betrieb zum Kündigungstermin verläßt, daher klagt er auch nicht.
Am 15.9. legt der Chef dem BR eine Bitte auf Zustimmung zu einer Neueinstellung eines MA - X vor. Diese Einstellung lehnt der BR ab, bezieht sich auf die in der betriebsbedingten Kündigung geschilderten Umstände, die sich in den 14 Tagen auch nicht geändert haben.
Der Chef stellt diesen MA trotzdem zum nächsten 1. ein, aber als Externen (Honorarkraft oder mit Werksvertrag - beides denkbar)
Was sollte (kann) der BR in einem solchen Falle unternehmen?
Widerspruches des BR (zweifelt die vom Chef geschilderte
dramatische Situation und die vorgelegten Zahlen an)
Soweit nachvollziehbar.
da der betroffene MA, schnell eine bessere neue
Stelle findet und den Betrieb zum Kündigungstermin verläßt,
daher klagt er auch nicht.
Muß er ja selber wissen, soweit auch nachvollziehbar.
einer Neueinstellung eines MA - X vor. Diese Einstellung lehnt
der BR ab, bezieht sich auf die in der betriebsbedingten
Kündigung geschilderten Umstände, die sich in den 14 Tagen
auch nicht geändert haben.
Hier jedoch frage ich mich, ob der BR noch alle Latten am Zaun hat. Erst widerspricht er einer Kündigung, weil die Welt nicht wie vom Arbeitgeber behauptet untergeht. Dann wird argumentiert, dass sich in 14 Tagen keine wesentlichen Änderungen ergeben haben können, die Welt also immer noch lange nicht untergeht. Um dann den logischen Widerspruch par excellence zu veranstalten, und die Stelle, die man gestern noch retten wollte, nicht neu zu besetzen, in dem man die gestern verteufelte Fehleinschätzung des Arbeitgebers nun als gottgegebene Wahrheit hinstellt?
Der Ausgeschiedene ist ja offenbar nicht an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses interessiert, und nun soll der neue Interessent darunter leiden?
Was sollte (kann) der BR in einem solchen Falle unternehmen?
Zumindest mal das eigene Verhalten überdenken und sich für eine Richtung entscheiden. So wirkt es auf den Arbeitgeber als hilflose Stümperei. Oder zauberst du mir ein schlüssiges Argument aus dem Hut, das dieses Verhalten erklärt? Soll da eine mir geheim gebliebene Taktik hinterstecken? Dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Gruß
Nils
Hier jedoch frage ich mich, ob der BR noch alle Latten am Zaun
hat. Erst widerspricht er einer Kündigung, weil die Welt nicht
wie vom Arbeitgeber behauptet untergeht. Dann wird
argumentiert, dass sich in 14 Tagen keine wesentlichen
Änderungen ergeben haben können, die Welt also immer noch
lange nicht untergeht.
??? Wenn der Unternehmer doch die Kündigung mit dem Weltuntergang begründet hat und diese auch damit durchgesetzt hat, kann ich hier keine fehlende Logik erkennen.
Um dann den logischen Widerspruch par
excellence zu veranstalten, und die Stelle, die man gestern
noch retten wollte, nicht neu zu besetzen, in dem man die
gestern verteufelte Fehleinschätzung des Arbeitgebers nun als
gottgegebene Wahrheit hinstellt?
Na wenn dieser doch den Weltuntergang vor 2 Wochen noch gesehen hat… was sollte sich dran geändert haben.
Der Ausgeschiedene ist ja offenbar nicht an einer Fortführung
des Arbeitsverhältnisses interessiert, und nun soll der neue
Interessent darunter leiden?
Solche Machtk®ämpfe gibt es leider immer wieder.
So unschön das ganze ist - vielleicht taugt es dazu, dass der AG sich nicht weiter als uneingeschränkter Gott des Unternehmens sieht, dem jede Form der Mitsprache egal ist.
Was sollte (kann) der BR in einem solchen Falle unternehmen?
Zumindest mal das eigene Verhalten überdenken und sich für
eine Richtung entscheiden.
Ist immer sinnvoll.
Die Richtung für die sich der BR wohl entschieden hat, ist die Mitbestimmungsrechte einzufordern und sich nicht alles gefallen zu lassen… leider manchmal auch notwendig.
Letztendlich sollten aber beide Seiten danach schauen, dass sie das beste fürs Unternehmen tun.
Gruss Ivo
Hi Ivo,
Na wenn dieser doch den Weltuntergang vor 2 Wochen noch
gesehen hat… was sollte sich dran geändert haben.
Das Spiel war doch folgendes:
AG: „Entlassung wegen Weltuntergang.“
BR: „Niemals! Blühende Landschaften!“
AG: „Einstellung, alles blüht.“
BR: „Niemals! Weltuntergang!“
Wer soll da wen ernst nehmen? Keiner der Beteiligten hat sich hier mit Ruhm bekleckert.
Solche Machtk®ämpfe gibt es leider immer wieder.
So unschön das ganze ist - vielleicht taugt es dazu, dass der
AG sich nicht weiter als uneingeschränkter Gott des
Unternehmens sieht, dem jede Form der Mitsprache egal ist.
Zugegeben, das Vorgehen des AG kann man als unfein ansehen. Letztlich ist das Politik. Und Politik ist ein schmutziges Geschäft… Andererseits lässt der BR den Neuen dabei über die Klinge springen. Auch nicht schön.
Die Richtung für die sich der BR wohl entschieden hat, ist die
Mitbestimmungsrechte einzufordern und sich nicht alles
gefallen zu lassen…
Einerseits verständlich. Aber der Alte hat was neues und verzichtet auf Kündigungsschutzklage und der Neue will einen Job, der BR läßt ihn aber wegen interner Querelen nicht rein. Wem damit gedient ist, die Einstellung des Neuen verhindern zu wollen, bleibt mir weiterhin schleierhaft. Vermeintlich soll dem AG gezeigt werden, wo der Hammer hängt. Die Mitbestimmung für den Alten endet jedoch beim Widerspruch zur Kündigung, was danach folgte ist hilf- und planlose Rache. Jedes Arbeitsgericht dürfte die Zustimmung des BR zur Einstellung ohne mit der Wimper zu zucken ersetzen. Sofern der AG soweit geht und den Neuen nicht vorher nach Hause schickt, nicht ohne den BR als Buhmann hinzustellen.
Interessant wäre zu erfahren, auf welchen der in § 99 II BetrVG genannten Gründe der BR sich in diesem Fall beruft.
Letztendlich sollten aber beide Seiten danach schauen, dass
sie das beste fürs Unternehmen tun.
Was auch immer das sein mag…
Wie sagte TV Kaiser: „Ein Teufelskreis!“ 
Gruß
Nils
Das Spiel war doch folgendes:
AG: „Entlassung wegen Weltuntergang.“
BR: „Niemals! Blühende Landschaften!“
AG: „Einstellung, alles blüht.“
BR: „Niemals! Weltuntergang!“
Wer soll da wen ernst nehmen? Keiner der Beteiligten hat sich
hier mit Ruhm bekleckert.
Na wer hat denn den Weltuntergang durchgesetzt und damit Fakten geschaffen, dass Weltungtergang angesagt ist? Und nun soll es der BR nicht glauben?
Gruss Ivo
Hallo,
wie wär es denn, wenn der BR, statt derartige unsinnige Kämpfe auszufechten, vom AG mal eine Personalplanung gem. § 92 BetrVG verlangt?
Kennt der BR den § etwa nicht ???
&Tschüß
Wolfgang
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