Neuen Firmen-Laptop bei Einreise versteuern?

Guten Tag,

Perston A ist momentan in den USA und hat einen brandneuen Laptop von seinem/ihren Arbeitgeber zur Benutzung bekommen.

Der Laptop ist und bleibt Eigentum seines/ihres Arbeitgebers.

Person A wird am Sonntag mit diesem neuen sowie einem gebrauchten Laptop (soll als Ersatzlaptop fungieren) nach Frankfurt zurückfliegen.

Wie kann Person A dem Zoll nun beweisen, dass der Laptop nicht sein/ihr Eigentum ist?

Person A hat bereits eine Rechnung vom Arbeitgeber gefordert, jedoch handelt es sich bei dem Laptop um ein Austauschmodel im Rahmen eines Leasingvertrages.

Ich danke im Vorraus.

Qwertz-Tastatur?
Ist schonmal ein Hinweis für den Zoll dass das Gerät warscheinlich
nicht in den Staaten gekauft wurde.
Gruss

Die Frage ist, wie will man beweisen, das das Gerät nur vorübergehend in Deutschland bleibt?

Ich denke mal der Zoll stellt anhand von Tabellen den Wert des Laptop fest (da ja keine Rechnung vorliegt)und die Steuer ist fällig.

Das zahlt doch dann der AG zurück oder?

Der Laptop ist und bleibt Eigentum seines/ihres Arbeitgebers.

Mir kleben die Finanzbuchhalter dann immer so eine nicht zerstörungsfrei ablösbare Inventurnummer auf das Gerät.

HTH

in dem fall sollte es doch möglich sein vom AG per fax oder sonstwie die rechnungen der computer anfordern zu können und eventuell eine bestätigung.
wurde der laptop in deutschland gekauft sollte das weniger ein problem sein wenn man in frankfurt am flughafen steht.
ansonsten unterlagen aus de USA anfordern und hoffen, dass der zoll es akzeptiert.

mitarbeiter A war auch mit einem firmenlaptop im ausland und AG hat die rechnung zur bestätigung(bei einreise) an den zoll gefaxt, dass das gerät nur „im urlaub“ war und nicht neu zu versteuern ist. ansonsten wäre es fast teuer geworden