Neuen Job trotz AU?

Hallo

Folgender fiktiver Fall:
Ein Mann arbeitet seit 12 Jahren in einem schweren Beruf, der ihn auch mittlerweile Psychisch zu schaffen macht, so das er mittlerweile auch bei einem Psychater in Behandlung ist (seit kurzen).

Nun hat der Mann plötzlich die Chance den Arbeitgeber zu wechseln und damit den Druck und alles was damit zusammenhängt hinter sich zu lassen.
Allerdings ist dieser Job „sofort“ verfügbar und Bewerber gibt es viele.

Kann der Mann dann sich - z.B. von dem Psychater - bei dem alten Arbeitgeber Krank schreiben lassen für die 4 Wochen um die Stelle beim anderen Arbeitgeber sofort antreten zu lassen?
Oder hat ein Psychater Möglichkeiten die Kündigungsfrist „aufzuheben“, da der Arbeitnehmer sehr unter der Arbeit leidet und sich ggf. sogar etwas antut.

Vielleicht kennt sich da ja jemand aus?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Gruß
Andreas

Hallo

Kein Arzt / Psychiater kann eine Kündigungsfrist aufheben.

Wäre der aktuelle AG denn bereit, den Arbeitsvertrag einvernehmlich ohne Einhaltung einer Küfrist aufzuheben?

Eventuell steigt seine Bereitschaft, wenn der AN arbeitsunfähig ist, wobei die Arbeitsunfähigkeit auch wirklich vorliegen muß (sonst wäre es Betrug).

Gruß,
LeoLo

Hallo

Naja… Wäre jetzt etwas blöde zum AG zu gehen und zu sagen „Kann ich eventuell ohne Kündigungsfrist gehen, ansonsten melde ich mich krank?“ und dann wird das doch nichts mit der anderen Stelle und dann sagt man sowas wie „War nur Spaß?“ :smiley:

Aber die andere Frage war ja auch, ob man sich bei dem einen Arbeitgeber Arbeitsunfähig melden kann und kündigen und dann beim neuen Arbeitgeber anfangen kann.
Ich meine man ist ja nicht „Bettlägerig“ geschrieben worden, sondern der Psychater hat einen Arbeitsunfähig geschrieben, weil Diese Arbeit den Arbeitnehmer Psychisch zu sehr mitnimmt.
Das ist eben (auch) die Frage…

Gruß
Andreas

Hallo

Naja… Wäre jetzt etwas blöde zum AG zu gehen und zu sagen „Kann ich eventuell ohne Kündigungsfrist gehen, ansonsten melde ich mich krank?“

Die Reihenfolge wäre in der Tat taktisch unklug. Man könnte aber auch während einer laufenden AU mit der Frage an den AG herantreten.

und dann wird das doch nichts mit der anderen Stelle und dann sagt man sowas wie „War nur Spaß?“

Das Risiko besteht aber oft.

Aber die andere Frage war ja auch, ob man sich bei dem einen Arbeitgeber Arbeitsunfähig melden kann und kündigen und dann beim neuen Arbeitgeber anfangen kann.
Ich meine man ist ja nicht „Bettlägerig“ geschrieben worden, sondern der Psychater hat einen Arbeitsunfähig geschrieben, weil Diese Arbeit den Arbeitnehmer Psychisch zu sehr mitnimmt.

Theoretisch ist es zunächst einmal denkbar, für eine Tätigkeit AU zu sein, für eine andere aber nicht. Dafür müsste im Streitfalle nachgewiesen werden, daß die eine Beschäftigung nicht ausgeübt werden konnte, die andere aber doch. Das fällt leichter, wenn man aufgrund eines Beinbruchs die Beschäftigung als Marathonläufer wegen einer AU nicht ausübt, aber einen Schreibtischjob aufnimmt. Die Frage ist, wieviel und welchen Ärger der aktuelle Arbeitgeber macht, zumal die Arbeit ja scheinbar schon während eines noch laufenden AV bei einem anderen AG aufgenommen werden soll. Auch die Frage der möglichen Konsequenzen einer erfolgreichen Erschütterung einer AU sind ebenso kaum vorauszusagen, wie die Konsequenzen einer Arbeitsaufnahme ohne Einhaltung einer Frist oder parallel zum noch aktiven AV.

Gruß,
LeoLo