Neuen Namen aussuchen bei Hochzeit in Schweden?

Guten Tag,

in Schweden kann man sich ja seinen Namen aussuchen und z.b. bei der Hochzeit (oder sonst auch) sich einen ganz neuen Namen aussuchen, der weder der Name der Frau noch der Name des Mannes ist.

Meine Frage jetzt: kann man als Deutsches Paar in Schweden heiraten und sich dort auch einen neuen Namen aussuchen und diesen dann in Deutschland eintragen lassen?

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!

Moin,

heiraten und sich dort auch einen neuen Namen aussuchen und
diesen dann in Deutschland eintragen lassen?

vermutlich nicht, da § 1355 BGB etwas anderes bestimmt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html

Aber INAL,

Gruß,

M.

Ich würde dabei auch zusätzlich auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

verweisen.

Zwar scheint es möglich in Verbindung mit einer Eheschließung im Ausland auch dort seinen Namen vorübergehend ändern zu lassen, jedoch findet diese Änderung hierzulande keine Anerkennung, da § 1355 BGB u.a. entgegen steht. Nach deutschem Recht muss nach Eheschließung eine freiwillige und gleichlautende Erklärung beider Ehegatten erfolgen, andernfalls tragen beide ihren ursprünglichen Familiennamen weiter (vereinfacht ausgedrückt). Die Namenserklärung im Ausland muss der deutschen entsprechen, damit diese anerkannt wird. Dies wäre im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Demnach fände keine Namensänderung statt und beide Ehegatten würden weiterhin ihre ursprünglichen Familiennamen hierzulande weiterführen. u.U. kann bei Rückkehr in die Bundesrepublik beim Standesamt eine nachträgliche Namenserklärung wirksam abgegeben werden - dann jedoch nach deutschem Recht. Ob dies aber ohne weiteres möglich ist, da die Ehe ja bereits rechtsgültig im Ausland geschlossen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Etwas verzwickt…

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Gruß

beim Standesamt eine nachträgliche Namenserklärung wirksam
abgegeben werden - dann jedoch nach deutschem Recht. Ob dies
aber ohne weiteres möglich ist, da die Ehe ja bereits
rechtsgültig im Ausland geschlossen wurde, entzieht sich
meiner Kenntnis.

Hi starkeeper,
dieses ging (geht immer noch?) zumindest vor 18 Jahren. Eheschließung weit weg, Familienname nach dem Ehemann im Ausland, nach der Rückkehr nach Deutschland tauchte dann die Frage nach dem Familiennamen erneut auf - da wurde dann abweichend der Name der Ehefrau genommen.
Da lebe ich seit 18 Jahren mit.

Gruß,

M.