ich hab mir kurz vor weihnachten einen neuen rechner gekauft. nun hab ich letztes jahr überhaupt keine belege über fachbücher o.ä. aufgehoben, weil ich dachte, ich komme nie im leben über die 2000,- dm werbungskosten hinaus (ich hoffe überhaupt, der wert ist noch aktuell, ich hab während des studiums einige jahre keine steuererklärung gemacht…). allein der rechner aber ist jetzt schon weit mehr als 2000,- ökken und ich würde gern wissen, ob ich den von der lohnsteuer absetzen kann bzw. unter welchen voraussetzungen. ich übe derzeit (noch) keine heimarbeit aus, aber ich würde gern in diesem jahr etwas derartiges suchen, deshalb auch der neue, leistungsfähigere rechner.
kann mir jemand sagen, ob und wie ich den jetzt von der steuer absetzen kann?
ich hab mir kurz vor weihnachten einen neuen rechner gekauft.
nun hab ich letztes jahr überhaupt keine belege über
fachbücher o.ä. aufgehoben, weil ich dachte, ich komme nie im
leben über die 2000,- dm werbungskosten hinaus (ich hoffe
überhaupt, der wert ist noch aktuell, ich hab während des
studiums einige jahre keine steuererklärung gemacht…).
allein der rechner aber ist jetzt schon weit mehr als 2000,-
ökken und ich würde gern wissen, ob ich den von der lohnsteuer
absetzen kann bzw. unter welchen voraussetzungen. ich übe
derzeit (noch) keine heimarbeit aus, aber ich würde gern in
diesem jahr etwas derartiges suchen, deshalb auch der neue,
leistungsfähigere rechner.
kann mir jemand sagen, ob und wie ich den jetzt von der steuer
absetzen kann?
Personalcomputer können grundsätzlich dann Werbungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung sein, soweit diese Geräte beruflich genutzt werden. Dies sollte auch für Handhelds gelten.
Die Rechtsprechung hat sich dahingehend verbessert, als das eine gemischte Nutzung, also privat und beruflich, aufgrund des sogenannten Aufteilungsverbotes nach R 117 EStR zum vollständigen Abzugsverbot führte, wenn eine Aufteilung in private und berufliche Nutzung anhand objektiv nachprüfbarer Merkmale leicht und einwandfrei feststellbar ist.
M.E. zwar noch nicht gesetzlich geregelt jedoch durch Verwaltungsanweisung praktiziert wird seit Neuestem eine anteilige Berücksichtigung der Abschreibung für Deinen PC wenn die berufliche Nutzung glaubhaft gemacht werden kann in Höhe von 35%.
Also, beträgt die berufliche Nutzung tatsächlich mehr, kommst Du um detailierte Aufzeichnungen nicht herum. Entscheidend ist hierbei die jeweilige Zeit der Nutzung.
M.E. zwar noch nicht gesetzlich geregelt jedoch durch
Verwaltungsanweisung praktiziert wird seit Neuestem eine
anteilige Berücksichtigung der Abschreibung für Deinen PC wenn
die berufliche Nutzung glaubhaft gemacht werden kann in Höhe
von 35%.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt in einem Urteil sogar 50% anerkannt (Die hatten als erste die 35% anerkannt). Du solltest mindestens diesen Wert anstreben.
Viele Grüße
Cirwalda
Hallo,
abgesehen vom unten bereits gesagten, musst du den Rechner über die Nutzungsdauer (glaube z.Zt. 4 Jahre) abschreiben, un da du ihn erst im zweiten Halbjahr gekauft hast, kannst du für dieses Jahr auch nur die Hälfte ansetzten (1/8 vom Neupreis also). Wenn du jetzt immer noch über die 2000 DM kommst, hast du einen Rechner, der fast sicher anerkannt wird
und wenn du im ganzen nicht über 2000,- kommst, beantrage erst gar nichts, denn ob die AfA im nächsten jahr auch als werbungskosten anerkannt werden, haengt ganz vom neuen jahr ab. da wird alles nochmals geprüft…
du könntest bspw. dieses jahr die AfA bekommen als WK, naechstes jahr nicht und darauf wieder … ;(