Neuen Reisepass: sicher ist sicher

Hi,

nach fast 20 Jahren (1986) beantrage ich einen neuen Reisepass. Da man bei Behörden ja leider nie so genau weiß wie man was verstehen soll frage ich lieber noch mal nach.
Also mein alter Pass ist in Ort X, Bundesland A ausgestellt und wurde 1991 ungültig. Nun möchte ich in Ort Y, Bundesland B einen neue beantragen.
Frage: was brauch ich für Unterlagen?

klar:
-Lichtbild
-den alten Pass

aber was noch? Nix, oder? Weil auf der der Site vom Passamt steht folgendes:
" Sie brauchen folgende Unterlagen:
Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde (Erforderlich nur bei Erstausstellung und bei Verlust eines Reisepasses, der von einer auswärtigen Meldebehörde ausgestellt wurde.)
Heiratsurkunde der Eltern. Falls die Eltern nicht verheiratet sind, die Geburtsurkunde der Mutter. (Erforderlich nur bei Erstausstellung und bei Verlust eines Reisepasses, der von einer auswärtigen Meldebehörde ausgestellt wurde.)"

Oder ist mein alter Pass inzwischen „verjährt“ und ich hab wieder eine „Erstaustellung“?

BTW1: Geboren bin ich in Ort Z, Bundesland C
BTW2: oben im (offiziellen) Text steht, man soll die Geburtsurkunde mitbringen wo doch jeder Behördengeschädigte weiß, dass die in den Archiven der Geburtsstadt liegt und dem gemeinen Bürgen nie nicht mitgegeben werden wird… :wink:

Mit Dank und Grüße,
J~

Hallo,

ich würde einfach bei dir im Paßamt telefonisch nachfragen. Denn erstens kommt es immer auf die Mitarbeiter vor Ort an und zweitens wissen die normalerweise schon, was für Unterlagen für solche „Standardprobleme“ benötigt werden.

Gerhard