Hallo zusammen!
Bei einem Umzug in eine andere Stadt soll die neue Adresse Erstwohnsitz werden. Die bisherige Adresse soll als Zweitwohnsitz bestehen bleiben.
In welcher Reihenfolge müssen die Ämter besucht werden? Zuerst zum bisherigen und dann zum neuen Wohnsitz oder umgekehrt?
Vielen Dank
Chillhelm…
Hallo,
Bei einem Umzug in eine andere Stadt soll die neue Adresse
Erstwohnsitz werden. Die bisherige Adresse soll als
Zweitwohnsitz bestehen bleiben.
In welcher Reihenfolge müssen die Ämter besucht werden? Zuerst
zum bisherigen und dann zum neuen Wohnsitz oder umgekehrt?
Vielen Dank
Chillhelm…
Beim Meldeamt der neuen Adresse die Anmeldung machen und dabei erklären, daß die bisherige Adresse zur Nebenwohnung werden soll.
Bisherige Meldeamt muß nicht besucht werden.
Gruß von Sid