ich habe ein Frage bezüglich Einkommensteuer 2003.
Ich habe diesen Monat offiziel mein Studium beendet und bin ordnungsgemäß exmatrikuliert. Seit September 2003 habe ich einen Dienstvertrag bei einer Firma der noch bis Februar 2004 laufen wird. Meinen Lohn bekomme ich nicht monatlich sondern abschnittsweise Brutto ausbezahlt. Durch diese abschnittsweise Bezahlung bleibe ich 2003 unterhalb der Einkommengrenze von ca. 7000 EUR.
Meine Frage ist nun:
Muß ich für 2003 Einkommensteuer bezahlen? Oder wird nach dem Studium ein Schnitt gemacht der die Einteilung der Einkommensteuergrenze in ganze Jahre aufhebt?
Ich habe diesen Monat offiziel mein Studium beendet und bin
ordnungsgemäß exmatrikuliert. Seit September 2003 habe ich
einen Dienstvertrag bei einer Firma der noch bis Februar 2004
laufen wird. Meinen Lohn bekomme ich nicht monatlich sondern
abschnittsweise Brutto ausbezahlt. Durch diese abschnittsweise
Bezahlung bleibe ich 2003 unterhalb der Einkommengrenze von
ca. 7000 EUR.
Hier ist ein Problem: Grundsätzlich gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zwar das Zuflußprinzip, also Besteuerung nur dessen, was beim Arbeitnehmer ankommt. Andererseits hast Du einen Vertrag, der die Fälligkeiten regelt. Eine willkürliche Abweichung „in Abschnitten“ steht in Konflikt mit dem General-Holzhammer §42 AO „Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten“: Wenn es für Dich keinen vernünftigen wirtschaftlichen Grund gibt, auf eine Abrechnung und Auszahlung Deines fälligen Gehaltes zu verzichten, muß das Gehalt so versteuert werden, als wäre es konform mit dem Dienstvertrag pünktlich ausgezahlt und nicht „in Abschnitten“ nach 2004 verschoben worden.
Meine Frage ist nun:
Muß ich für 2003 Einkommensteuer bezahlen? Oder wird nach dem
Studium ein Schnitt gemacht der die Einteilung der
Einkommensteuergrenze in ganze Jahre aufhebt?
Ein Schnitt wird nicht gemacht, die ESt ist eine Jahressteuer (§ 25 Abs. 1 EStG). Ob Du ESt bezahlen mußt, richtet sich (im Groben) nach Deinem steuerpflichtigen Bruttolohn abzüglich Werbungskosten abzüglich Sonderausgaben abzüglich Außergewöhnliche Belastungen. Das so ermittelte steuerpflichtige Einkommen kann ziemlich von dem abweichen, was in die LSt-Tabellen eingearbeitet ist, weil es sich dort um eine Standardisierung „one size fits all“ handelt.
das heist also ich müsste meinen Gesammtverdienst von September 2003 bis Februar 2004 durch 6 teilen und dann mal 4 nehmen so das ich auf die zu versteuernde Summe für das Jahr 2003 komme. Und diesen Betrag müsste ich dann bei der EStE 2003 angeben. Ist das richtig?
Oder muss ich bereits 2003 Steuern abführen wenn ich meine ersten Zahlungen bekomme?
Grüßle Stephan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
am besten fragst Du als erstes Deinen Arbeitgeber (a) warum er Dir bloß Geld überweist und keine regulären Lohnabrechnungen vorlegt und (b) warum er von Dir keine Lohnsteuerkarte haben will.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerbescheinigung erklären ist ein Stich ins Wespennest und kann allerlei seltsame Dinge auslösen.
Mit der Antwort Deines Arbeitgebers auf (a) und (b) schickst Du mir dann ne mail, das würde das Brett zu sehr aufblähen.