Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtige Forum gewählt habe, denn vielleicht wird das ganze auch mehr zu einer Diskussion.
Angenommen Herr Fleißig hat seine aktuelle Arbeitsstelle zum 30.04.08 gekündigt. Bei einem neuen AG unterschreibt er am 12.03.08 einen Arbeitsvertrag mit Beginn zum 01.05.08. Nach drei Wochen teilt ihm die Firma mit, dass selbige gerne den Vertrag kündigen möchte. Herr Fleißig ist darüber natürlich nicht sehr erfreut, sieht aber keine andere Möglichkeit, diesen Vertrag aufrecht zu halten. Denn er befürchtet, dass der AG ihm gleich nach Arbeitsantritt am 01.05.08 eine Kündigung mitgibt (denn in der Probezeit kann ja ohne Angabe von Gründen sofort gekündigt werden).
Ist es sinnvoll, dass Herr Fleißig ebenfalls den Vertrag aufhebt?
Hat er dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls er zum 01.05.08 keinen anderen Job finden sollte?
Gibt es noch weitere Nachteile für Herrn Fleißig?
Gibt es vielleicht sogar Vorteile für Herrn Fleißig?