Hallo,
habe gerade etwas erhalten, das ich Euch nicht vorenthalten will, da es jeden betrifft!
in der letzten Woche wurde bekannt, daß die Bundesregierung plant, die
Versicherungspflichtgrenze zu erhöhen und damit den Kreis der
Pflichtversicherten erheblich auszuweiten. Darüber hinaus wird erwogen, die
Bemessungsgrundlage in der GKV zu erweitern und künftig auch Miet- und
Kapitalerträge bei der Festsetzung des Kassenbeitrags heranzuziehen.
Außerdem soll die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV wesentlich
eingeschränkt werden. Vor allem freiwillig Versicherte müssen daher mit massiven
Mehrbelastungen rechnen, ohne einen Anspruch auf höhere Leistungen zu haben.
Den ausführlichen Bericht werde ich in den nächsten Tagen in meine Homepage stellen. jeder, der sich dafür interessiert, kann sich dann daran „ergötzen“.
Hier geht es nur um zwei Ziele: Geld und der Versuch, die freie Entscheidung der meisten freiwillig Versicherten mit dem Motto: „Gleichschaltung für alle“, zu beschneiden. Eines politischen Kommentars enthalte ich mich in diesem Forum. Dafür ist das Forum Innenpolitik da.
Grüße
Raimund
Hi, Raimund,
pflichte dir voll bei, so etwas total unsoziales übertrifft alles seit der Gründung der Reichsversicherungsordnung von 1875.
Diese Pläne gibt es schon einige Jahre, rudimentär überwiegend aus den Kohlschen Köpfen ge´schmiede, und leider wieder aufgegriffen, Familienversicherung für Familien mit Kindern beitragsfrei lassen, wo keine Kinder mehr sind, Frauen raus aus der Fahi und dann aber mächtig mit Beiträgen belegen, ist eine Sache, und das in der gesetzlichen, daß die Beitragsbessungsgrenzen jährlich angehoben wird, ist ja schion Geschichte, aber die Kapitaleinkünfte mit rein in die gesetzliche ist schon ein mächtiger Widerspruch in sich.
Und dann möglichst noch reale Einführung der Drei Klassen Medizin in ganz arm, kriegst du einen Tritt vom arzt in den A.
arm, na ja,dann läßt man dich noch kurz rein, aber gleich wieder raus beim Arzt, PKV versichert, wirst du sogar behandelt.
Und das von einer soZialen Regierung. Diese geht auch den Ärzten mächtig gegen den Strich, sofern Sozialmedizin betrieben wird.Die soziale Haltung der Ärzte gegenüber den Patienten bleibt unter Sozialmedizin erhalten, Die Haltung der Bevölkerung gegenüber den Ärzten wird aber durch die Einwirkung dergesetzlichen Krankenkassen in solch einer Art mächtig einen Vertrauensknacks wegbekommen.Die Institutionalisierung der Krankenkasen wird vorangetrieben und die Versicherten traanszendieren gar nicht zu den Leistungen. Die Bosse der gesetzl. kassieren noch mehr ab, die mitarbeiter bei den gesetzl. werden noch mehr eingeengt in Ihren Bestrebungen, dne Versicherten Leistungen überhaupt anzubieten und wieder bleibt der Versicherte auf der Strecke und der Wassekopf der gesetzl.KV en wird noch größer, der Großkapitalismus greift auch hier ein. Resultat. ers werden noch mehr Krankenkassen Paläste gebaut, noch teurere Räume angemietet usw., die einfachen Sachbearbeiter können noch mehr ausgebeutet werden, die kriechen vor Arbweitsbelastung sowieso schon auf dem Zahnfleisch, total kapitalistische Gesllschaft, diese g e s e t z l i c h e n Krankenkassen.
gruß
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hallo, Aaron,
so viel ich weis, nicht ganz richtig: die letzte Regierung hat zwar vorgehabt (ist auch immer noch in der Schublade der jetzigen), das der nichtverdienende Ehepartner eines freiwillig in der GKV Versicherten einen eigenen Beitrag zahlen muss (wird mit Sicherheit kommen: jetzt gelten ja die Schwulen auch als Ehepaare, also müssen sie auch gleich behandelt werden), doch sie wollten nie die BBG drastisch so weit erhöhen, dass die meisten Privatversicherten zwangsweise wieder in die GKV müssen… zur Sanierung der maroden Kassen! Auch werden jetzt einige derjenigen, die Pflichtversichert sind, laut aufschreien: stell Dir mal das vor: Du hast mit letztem Zusammenkratzen aller Möglichkeiten Dein Haus gebaut. Damit Du nicht täglich die nächsten 25 Jahre trocken Brot und Wasser zu Dir nehen musst, hast Du einen Teil des Hauses vermietet. Jetzt musst Du diese Mieteinnahmen angeben. Heißt dann: Du verdienst, sagen wir mal 5.000,- DM brutto. Daraus Dein Kassenbeitrag von sagen wir mal 15,7 % (14% Kasse + 1,7% Pflegepfl) = 785,- DM. jetzt kommen Deine Mieteinnahmen dazu (1.000,- DM) = 942,- DM. Das sind 157,- DM monatlich mehr Belastung! Da geht so manche Finanzierung zum Schwimmkurs! Bei den Rentnern sieht es genauso aus. Und die haben ja besonders viel Geld zum verbrauchen. Aber was soll´s, hauptsache, die AOK und die Ersatzkassen haben wieder für 14 Tage Luft!
Lasst Doch die teuren Kassen pleite gehen! es gibt genügend andere, die besser rechnen können!
Haben die Grünen je Denken können?
Grüße
Raimund
Hi, Raimund hast vollkommen recht, aber wenn die teuren Kassen pleite gehen, ist die Gefahr einer Einheitsversicherung nicht mehr fern, diese Gefahr bestand schon vor 20 Jahren, dann wird der ganze Sozialversicherungsapparat Krankenversicherung verstaatlicht, und dann wird jeder zwangsversichert. Die gesetzlichen Grundlagen lagen hier schon in der Schublade der reinen SPD Regierung vor 20 Jahren.
´Diese Regelung mit weiteren Einkünften gibt es schon seit Jahren bezüglich Versorgungsbezügen usw. bei der Einkommenseinstufung von freiwillig versicherten Beamten z.B. oder Pensionären oder einfach freiwillig versicherten , wo diese einnahmen ( Ich meine auch Mieteinkünfte) zu 50 % mit angerechnet werden, auch bei der Prüfung von Familienhilfe im Rahmen der Prüfung des überwiegenden Unterhalts usw.
Hier bräuchte dann einfach nur eine Erweiterung in Sinne von Kapitaleinkünften einführen und schon tritt das o.g in Kraft.
Die BBG sollte ja unter der Kohl Reg. schon mla vor ca.10 für win paar Jahre eingefroren oder sinngemäß nur sehr geringfügig angehoben werden, das wurde einmal praktiziert, und seitdem wird diese immer schön drastisch erhöht, daß auch ja die, die nun eine Chance hätten, sich ab 1.1. privat zu versichern und dann ab nächstes Jahr wirklich günstiger und vom Leistungsklatalog her viel besser ausgestattet, wären, schnell wieder eins über den Kopf gezogen kriegen.
Die PKV versicherten werden dann wieder schön begrüßt und wenn die Aufnahme in die gesetzliche vollzogen ist, werden sich hinter den Krankekassen portalen die Hände gerieben.
Das Patienten- Arzt Verhältnis nimmt auch hier einen Knacks und wieder wurde der Kreis der knurrenden Kranken vergrößert.
Manchmal kommt ein richtiger Sozialneid gegenüber den Sozialhilfeempängern auf, die werden rundum versorgt, sind in kein Budget eingezwängt, das Verhältnis Arzt -patient und umgekehrt ist optimal. Es finden dann keine Diskussionen statt über Leistungen, hier kann dann reinste Sozialmedizin erfolgen.
Ne gute Variante der ( Wieder) Einführung oder Einleitung zum Sozialismus auf dem Krankenkassensektor.
Wer künftig an 1.1.2001 Rentner wird, kann man nur empfehlen, wenn nicht Kapital angehäuft wurde, stellt bloß keinen Rentenantrag ( ist ja nicht zwingend) geht zum Sozialamt und beantrag die reine Sozialhilfe, dann gehts EEuch mit Euren Krankheiten gut. Tretet vorher aber ja aus der gesetzlichen Krankenkasse aus und verlangt den Kostenübernaheschein vom Sozialamt. Soolltet ihr doch Rente beantragen, seit ihr sowieso in den meisten Fällen gezwungen, ergänzende Sozi zu beantragen., dann seid ihr im Nachteil, weil ihr dann ja weiterhin in der gesetzl. verbleibt und voll die Härte der weiterhin zuspüren bvekommt, sofern ihr krank seid. Alos auch hier bitte schön gesund bleiben.
usw. gruß
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Bei der Gelegenheit könntet Ihr mir doch gleich mal überhaupt erläutern, wieso man sich bis zu einer gewissen Verdienstgrenze in einer gestzlichen Kasse zu versichern hat und wieso es für andere das Recht gibt sich eine eigene Kasse zu suchen. Ich fand das schon immer ungerecht, aber vielleicht etwas andersherum, als es hier der Fall zu sein scheint .
Kurzum… wer viel verdient, muss auch viel zahlen…
Gleichzeitig wird aber gesagt, wer viel übermäßig viel verdient, der soll auch die Möglichkeit haben, sich anderweitig zu versichern. Aber nur über eine substitutive Versicherung.
Vielleicht als Dank dafür, dass er ja in der Rente immer noch satt einzahlt.
und wer Sozialversicherungspflichtig ist, das regelt das Sozialgesetzbuch V. Ich meine §8ff. Aber zumindest unter dem Punkt „versicherungspflichtige Personen“.
In diesem Sinne…
Marco
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Kurzum… wer viel verdient, muss auch viel zahlen…
Gleichzeitig wird aber gesagt, wer viel übermäßig viel
verdient, der soll auch die Möglichkeit haben, sich
anderweitig zu versichern. Aber nur über eine substitutive
Versicherung.
LOL - genau das meine ich - wo bitte ist da das Solidaritätsprinzip?
Also ich bin immer dafür - ALLE oder KEINER, also was soll diese scheinheilige Aufregung über die Erhöhung der Bemessungsgrenze? Entweder sollen sich alle privat versichern dürfen oder eben keiner, oder alle einen Mindestbeitrag und der Rest eben frei, ansonsten sehe ich da keine Gerechtigkeit!
Hallo,
tja, wenn jeder mit so einer Freiheit umgehen könnte, dann
wäre ja alles in Ordnung. Was glaubst Du, wenn jeder Arbeitnehmer
frei entcheiden könnte ob er sich krankenversichern will oder
nicht, wie hoch die Zahl derjenigen wäre die sich entweder
überhaupt nicht oder nur so gering versichern würden, dass
im „Ernstfall“ wer die Kostenzahlen würde ??? - jawohl der
Staat - wir alle.
Wir alle zahlen durch unsere Steuer dann für solche
Mitmenschen.
Also da ist mir die Pflichtversicherung doch schon lieber.
Ich bin sogar für die völlige Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze.
Jeder Bürger unseres Landes muss krankenversichert sein.
Der Gesetzgeber gibt eine Mindestleistung vor, die jede
Kasse zwingend zu erfüllen hat - alles andere ist Sache der
Krankenkasse, dann findet auch Wettbewerb statt was ja
bekanntlicherweise z.Zt. nur auf dem Beitragssektor stattfindet.
tja, wenn jeder mit so einer Freiheit umgehen könnte, dann
wäre ja alles in Ordnung. Was glaubst Du, wenn jeder
Arbeitnehmer frei entcheiden könnte ob er sich :krankenversichern will oder nicht, wie hoch die Zahl derjenigen :wäre die sich entweder überhaupt nicht oder nur so gering :versichern würden, dass im „Ernstfall“ wer die Kostenzahlen :würde ??? - jawohl der Staat - wir alle.
Zu deiner Beruhigung.
Die Pflichtversicherungsgrenze gilt nur für Arbeitnehmer.
Das bedeutet, die können sich von Ihrer Sozialversicherung nur loseisen, wenn sie einen substitutiven Krankenversicherungsschutz nachweisen können.
Und dieser muss nach bestimmten Richtlinien funktionieren. Nachzulesen ich mein §256 SGB V.
Zumindest sagt mir diese Zahl diesbezüglich etwas.
Und diesen Schutz wiederum muss die PKV bestätigen… macht sie es, und er ist nicht so, bekommt sie gehörig eine auf den Allerwertesten…
Des weiteren bezweifel ich, dass ein Angestellter, der über BBG verdient sich mit einem lächerlichen Schutz abgibt…
Das was du ansprichst, sind die Selbständigen… aber auch nur da die, die nicht gut beraten werden… bzw. die „schlauer“ sind … und das sind mal nur die wenigen…