Nehmen wir an Frau A findet nach langer Suche einen neuen Job und legt auch sofort los. Zwei Wochen später hat sie einen Frauenarzt Termin, nachdem sie schon das zweite Mal vergeblich auf die Tage wartet. Diese waren nie stark und blieben auch schon aus, daher machte sie sich keine Gedanken. Nun stellt der Arzt die Schwangerschaft fest. Sie wäre dann schon im 2. Monat.
Wie würde das rechtlich aussehen? Kann Ihr neuer Arbeitgeber sie deswegen einfach kündigen? Kann er gegen Sie gerichtlich vorgehen? Wie verhält es sich dann mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er sie nicht einfach kündigen kann?
Was hat Frau A an Elterngeld zu erwarten, bzw. welche weiteren Leistungen stehen ihr noch zu? z. B. Mutterschaftsgeld? Was ist mit dem Ausdruck Mutterschutz anzufangen in dem Fall??
Wie würde das rechtlich aussehen?
Sehr sicher
Kann Ihr neuer Arbeitgeber
sie deswegen einfach kündigen?
Nein.
Kann er gegen Sie gerichtlich
vorgehen?
Nein.
Wie verhält es sich dann mit dem Anspruch auf
Lohnfortzahlung, wenn er sie nicht einfach kündigen kann?
Genauso, wie ohne Schwangerschaft.
Was hat Frau A an Elterngeld zu erwarten, bzw. welche weiteren
Leistungen stehen ihr noch zu?
z. B. Mutterschaftsgeld?
13 € am Tag zzgl. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bis zum Netto vom Arbeitgeber.
Was
ist mit dem Ausdruck Mutterschutz anzufangen in dem Fall??
Echt?
Wie würde das rechtlich aussehen?
Sehr sicher
Kann Ihr neuer Arbeitgeber
sie deswegen einfach kündigen?Nein.
Hallole,
die Arbeitnehmerin dürfte sich in der Probezeit befinden. Bist du sicher, dass sie nicht gekündigt werden kann?
Gruß
vV
Servus,
§ 9 MuSchG lässt sich vertraglich nicht abdingen.
„Gut gemeint“ und sicherlich in vielen Fällen auch nützlich, ist diese Regelung eine nicht zu unterschätzende Bremse für die Einstellung von Frauen.
Schöne Grüße
MM