Neuer Arbeitgeber / Steuerkarte 2010

Hallo Forianer,

ich habe einen neuen Arbeitgeber und war seit 2010 nicht mehr berufstätig. Daher habe ich noch meine alte Lohnsteuerkarte aus 2010 in Papierform, es hat sich an der Steuerklasse nichts geändert.
Weiss jemand ob ich diese bei Arbeitsbeginn wie früher abgeben kann, denn eine elektronische habe ich keine, da ich bisher kein Gehalt mehr bezogen habe.

Ich habe gegoogelt, aber nur den Fall gefunden, dass jemand seine erste Arbeitsstelle (Azubi) ab 2013 antritt.

Sollte ich eventuell beim Finanzamt anrufen oder beim Steuerberater meines neuen Arbeitgebers?

LG

Lara

Hi,

https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php

Geh mal persönlich zum FA und frage nach. Dann kannst Du auch gleich eine Steuer-ID beantragen: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Identifikations…

Gruss
K

Hi, die Steuer-ID sollte auf der Lohnsteuerkarte von 2010 schon draufstehen bzw. jeder hat einen Brief vom Bundeszentralamt für Steuern mit der Steuer-ID erhalten. Sollte keines von beiden vorhanden sein, so kann man sich die Steuer-ID auch von der Meldebehörde bescheinigen lassen. Für alle anderen Fragen ist das Finanzamt zuständig.
Gruß von Tara

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Die Steuer-ID kann jeder bei seinem zuständigen Finanzamt erfragen. Diese wird aber aufgrund des Steuergeheimnisses nicht telefonisch durchgegeben, jedoch kann diese zugeschickt werden.
Wer bisher keine hat (was sehr unwahrscheinlich ist, da ausnahmslos jeder Bürder der BRD eine solche zugeteilt bekommt) kann diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Deshalb lieber zuerst beim Amt anrufen. Die Geimeinde hat mit der Steuer-ID übrigens nichts mehr zu tun. Diese Aufgaben wurden dem Finanzamt übertragen.

Die Steuerkarte von 2010 behält bis zum Ablauf des 31.12.2013 seine Gültigkeit und kann weiterhin unverändert genutzt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Wer diese verloren oder nicht bekommen hat, kann eine Ersatzbescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Die elektronische Steuerkarte gilt nur für diejenigen, dessen Arbeitgeber bereits den elektronischen Abruf beim Finanzamt getätigt haben. Der Arbeitgeber hat jedoch noch Zeit dies bis zum 01.01.2014 zu tun. D.h. dieses Verfahren ist noch nicht verpflichtend. Bis dahin kann also immernoch die Steuerkarte/Ersatzbescheinigung gefordert und genutzt werden.

Grüße!