Hallo Forianer,
ich habe einen neuen Arbeitgeber und war seit 2010 nicht mehr berufstätig. Daher habe ich noch meine alte Lohnsteuerkarte aus 2010 in Papierform, es hat sich an der Steuerklasse nichts geändert.
Weiss jemand ob ich diese bei Arbeitsbeginn wie früher abgeben kann, denn eine elektronische habe ich keine, da ich bisher kein Gehalt mehr bezogen habe.
Ich habe gegoogelt, aber nur den Fall gefunden, dass jemand seine erste Arbeitsstelle (Azubi) ab 2013 antritt.
Sollte ich eventuell beim Finanzamt anrufen oder beim Steuerberater meines neuen Arbeitgebers?
LG
Lara