Neuer Arbeitgeber trotz Freistellung?

Hallo,

mich plagt derzeit folgende Frage: Ein Arbeitnehmer hat seine Arbeit zum 31.12.2011 gekündigt und ist bis dahin freigestellt. Nun hat er die Möglichkeit, zum 15.12.2011 einen neuen Job zu beginnen. Beide Arbeitgeber (der alte und der neue) wissen nicht von der neuen Arbeit bzw. der Freistellung und das soll auch so bleiben.

Wenn man die Arbeitsrechtliche Sicht einmal außen vor lässt und auch nicht die Möglichkeit betrachtet, den neuen Job in der Steuerklasse sechs zu beginnen: Kann man die 15 Tage im Dezember 2011 zwei Mal Lohn auf Steuerklasse 1 erhalten und man gleicht das dann in der Steuererklärung aus? Das heißt, dass man die zu wenig gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückzahlt?

Kann es passieren, dass der neue oder der alte Arbeitgeber von der Existenz des jeweiligen anderen Arbeitgebers durch irgendwelche Behörden erfährt?

Danke für die Tipps!

Hallo!

Kann man die 15 Tage im
Dezember 2011 zwei Mal Lohn auf Steuerklasse 1 erhalten und
man gleicht das dann in der Steuererklärung aus? Das heißt,
dass man die zu wenig gezahlten Steuern über die
Steuererklärung zurückzahlt?

Nicht legal, aber funktioniert. Die Frage ist nur, hat man schon die Lohnsteuerkarte vom alten Arbeitgerber um diese beim neuen vorzulegen?

Kann es passieren, dass der neue oder der alte Arbeitgeber von
der Existenz des jeweiligen anderen Arbeitgebers durch
irgendwelche Behörden erfährt?

Ja, von der Krankenkasse. Man ist Mehrfahbeschäftigter, für Zwecke der Beitragsbemessungsgrenze oder Gleitzohne müssen die Entgelte aus beiden Beschäftigungen zusammengerechnet werden.

Gruß

derschwede77