Neuer Arbeitsplatz

Guten Morgen.
Folgendes Problem.
Ehepaar A hat eine neues Arbeitsangebot, hat müdlich sowie schriftlich(Arbeitsvertrag unterschrieben)bestätigt das sie am 1. 1.2012 die neue Arbeitsstelle annehmen und die Betriebswohnung beziehen werden ( Mietvertrag hierfür auch unterschrieben)
Jetzt haben sie ein anderes Angebot bekommen und würde dort lieber anfangen, gibt es rechtlich probleme oder nur( hört sich doof an) moralisch.

Würde mich über viele Tipps freuen , Freckle

Hi,

kommt drauf an: Was wurde vertraglich vereinbart?

Sind Kündigungsfristen für Arbeitsstelle und Wohnung vereinbart, werden diese einzuhalten sein.

Nähere Infos wären hilfreich.

Gruß
Tina

Das Arbeitsverhältniss beginnt erst am 1.Januar 2012,also noch garnicht angetreten, was müssen da für kündigungsfristen eingehalten werden?
Das verstehe ich jetzt nicht ganz :frowning:

Das Arbeitsverhältniss beginnt erst am 1.Januar 2012,also noch
garnicht angetreten, was müssen da für kündigungsfristen
eingehalten werden?

Hi,

Ja und? Verträge sind dazu da eingehalten zu werden, wenn man das aus welchem Grund auch immer nicht kann, muß man kündigen oder um Aufhebung des Vertrages bitten.

Oder meinst Du, der Vertrag löst sich jetzt einfach in Luft auf, weil Du etwas besseres gefunden hast?

Lies mal den Link:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

Gruß
Tina

Keine Ahnung ob es bei Werkswohnungen andere Kündigungsfristen gibt als bei normalen Mietverträgen, deshalb bitte genau in den Mietvertrag schauen. Bei Wohnraum beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 3 Monate (ab Mietbeginn?)