Hallo,
mein befristeter Arbeitsvertrag, der am 31.12.04 endet, wird durch einen unbefristeten Vertrag (ab 1.1.05) ‚ersetzt‘ ‚fortgesetzt‘, wie auch immer…
Frage: ist da eine weitere Probezeit von 6 Monaten weiterhin zulässig?
Ich bin in der Firma bereits seit 2 Jahren beschäftigt, klar ist es ein neuer Vertrag, aber…?
Danke für eine Antwort!
Grüsse,
Nicole
Hallo
Frage: ist da eine weitere Probezeit von 6 Monaten weiterhin
zulässig?
Es ist eigentlich unerheblich, ob die Probezeit „zulässig“ ist, zumindest was die Frage angeht, ob Du dies unterschreiben solltest. Bei Geltung des KSchG ist es nämlich gänzlich egal, ob eine Probezeit vereinbart ist oder nicht, der Künsigungsschutz gilt und eine kürzere Küfrist als die gesetzliche von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende wäre ebenfalls nicht zulässig (außer ein anzuwendender TV schreibt sie vor). Somit: unterschreiben, keinen Kopf drüber machen und im Bedarfsfalle kann man diese Vereinbarung immer noch angreifen.
Gruß,
LeoLo