Neuer Arbeitsvertrag

Guten Morgen,
vielleicht kann jemand dazu was schreiben?

Ein Arbeitsnehmer ist in einer Restaurantkette als Filailleiter
beschäftigt.
Aufgrund einer internen Umstrukturierung erhält er zum 01.10.06
einen neuen Vertrag, in dem unter anderem Funktionsbeschreibung,
etc geändert wurden.

Bisher: Ihre Aufgabe besteht in der verantwortlichen Leitung
des Ihnen anvertrauten Stores.
Mit dem Tarifentgelt ist eine regelmäßige tarifliche Arbeitszeit
abgegolten. Sie können die Verteilung Ihrer Arbeitszeit im eigenen
Ermessen festlegen.

Jetzt: Das Unternehmen behält sich vor, den Mitarbeiter im Verlauf seiner Tätigkeit auch mit anderen Aufgaben zu betrauen und ihn an
anderen Standorten oder Bezirken einzusetzen.
Inhalt des Arbeitsvehältnisses ergibt sich aus der entsprechenden
Funktionsbeschreibung (was leider nicht der Fall ist).
Mit dem Tarifentgelt ist die regelmäßige Arbeitszeit abgegolten.

Frage: Darf ein Arbeitgeber einen Vertrag ausstellen,
in dem keine Angabe der monatlichen Arbeitsstunden enthalten ist?

Bisher hatte der AN die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einzuteilen,
nun erhält er einen direkten Vorgesetzten, der die Arbeitszeit
entscheidet.
Wo ist die Grenze?
Wieviel darf man max gesetzlich arbeiten?
10 Std/ Tag?
60 Std/ Woche?

Vielen Dank für Eure Tipps und liebe Grüße

Lena

hallo lena,

ich glaube,man darf am tag
höchstens 10 h plus pausen
arbeiten.

wöchentlich darf man 48 h
höchstens arbeiten plus
pausen.

dazu kommen noch die arbeits-
anfahrten.

( ohne gewähr )

mfg

kunde3

Holla.

dazu kommen noch die arbeitsanfahrten.

Han?

( ohne gewähr )

Nun gut. Schauen wir mal ins Arbeitszeitgesetz ab §3 http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Ob dersdiedas Arbeitnehmer aber fünf Minuten oder über Bonn-Rom-Kalkutta-Wladiwostok zur Arbeit fährt, spielt für die Ermittlung der Arbeits zeit überhaupt keine Geige.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo lena,

Du brauchst diesen neuen AV nicht zu unterschreiben, wenn Du einen gültigen AV hast. Will Dein AG Dir gegen Deinen Willen diesen neuen AV aufzwingen, dann muß er eine Änderungskündigung aussprechen, gegen die Du Dich arbeitsrechtlich wehren kannst.
Unterschreibst Du den neuen AV, dann hast Du auch erstmal kein Recht, zu maulen.

Zur Arbeitszeit gibt es nach Deinen Worten im neuen AV einen Verweis auf einen Tarifvertrag. Es reicht, wenn in diesem Tarifvertrag die Arbeitszeit definiert ist. Du solltest ihn Dir mal anschauen, Dein AG muß diesen TV zur Einsichtnahme bereit halten.

Akzeptierst Du den neuen AV, könnte es nach deinen Angaben sein, daß Du „Arbeit auf Abruf“ leistet, d.h. jemand anders teilt Dich zur Arbeit ein und dies zu wechselnden Zeiten.
Dann gilt für Dich § 12 TzBfG:

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__12.html

&Tschüß

Wolfgang