Hallo,
ich habe ein Frage und hoffe, man kann mir helfen:
Eine Person möchte den AG wechseln und erhält einen neuen Arbeitsvertag. Dieser ist explizit aussertariflich, aber er beinhaltet den Punkt:
Abtretung von Schadensersatzansprüchen:
Schadensersatzansprüche, die sie bei Unfall oder Krankheit gegen wegen des Verdienstausfalls gegen Dritte erwerben, werden hiermit an uns bis zur Höhe der Beträge abgegeben, die wir aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewähren.
Ist das rechtens und was bedeutet das konkret?
Das Bruttogehalt wird ihnen dreizehn Mal gezahlt (zwölf Mal zzügl. der tariflichen Jahressonderzahlung im November). Zzüglich des Gehalts erhalten sie anteilig alle tariflichen Zuschläge und Zulagen wie z.B. Urlaubsgeld und VWL.
Es geht hier also um 2 Parts?
- 12 x Gehalt + 1 x Sonderzahlung (muß hier noch geprüft werden, wie hoch die laut Tarifvertrag ausfällt oder kann man mit einem Monatsbrutto rechnen?)
- Urlaubsgeld und VWL (der Tarifvertrag liegt nicht vor, woher erfährt der AN, wie hoch das Urlaubsgeld und die VWL sind?)
Herzlichen Dank!