Neuer Arbeitsvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe nach Beendigung meines Studiums vor 2 Tagen einen unbefristeten Arbeitsvertag unterschrieben, da ich ansonsten ab Januar arbeitslos gewesen wäre. Heute habe ich auf Grund eines weiteren Bewerbungsgesprächs, das vor 10 Tagen stattgefunden hat eine Zusage erhalten. Diese Stelle würde mir noch besser zusagen. Der unterschriebene Vertrag gilt ab 1.1.11.
Kann ich hier noch zurücktreten?
MfG U.Pohl

Hallo Frau Pohl

einen Vertrag muß man einhalten. Es gibt kein Rücktrittsrecht.

Fraglich ist was im Vertrag steht. Ggf. kann der Vertrag schon jetzt (vor Arbeitbeginn) gekündigt werden. Wenn man dann zur Arbeit nicht erscheint, macht man sich schadensersatzpflichtig.

Fraglich ist aber, was das für ein Schaden sein soll, denn auch der Arbeitgeber kann ja schon am ersten Tag kündigen. … mit der Folge dass das Arbeitsverhältnis dann sofort mit den Kündigungsfristen die Sie vereinbart haben endet. Es kann aber ggf. ein pauschaler Schadensersatz im Vertrag für diese Fälle geregelt sein.

… Für all die Fragen geht man BESSER zum Rechtsanwalt !!!

Gruß
Lotse

Hallo Ursula,
nein, zurücktreten geht nicht mehr, es ist ja kein „Haustürgeschäft“. Ich würde versuchen mich mit dem Chef unterhalten und ihm sagen, dass Du aus persönlichen Gründen die Stelle nicht antreten kannst. Wenn er darauf besteht, musst Du kündigen, die Frist muss im AV stehen, normal 14 Tage. Ggf. könntest Du dann halt erst 14 Tage später bei der anderen Stelle anfangen. Aber erfahrungsgemäß wird es klappen, wenn Du mit dem 1. Chef redest. Er hat nichts davon, Dich zur Arbeit zu zwingen und dann ggf. damit rechnen zu müssen, dass Du „krank“ wirst…
Viel Erfolg und Glück!
Gruß Brigitte

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe nach Beendigung meines Studiums vor 2 Tagen einen
unbefristeten Arbeitsvertag unterschrieben, da ich ansonsten
ab Januar arbeitslos gewesen wäre. Heute habe ich auf Grund
eines weiteren Bewerbungsgesprächs, das vor 10 Tagen
stattgefunden hat eine Zusage erhalten. Diese Stelle würde mir
noch besser zusagen. Der unterschriebene Vertrag gilt ab
1.1.11.
Kann ich hier noch zurücktreten?
MfG U.Pohl

Formal hast Du hier kein Rücktrittsrecht, könntest also nur am 2. Januar antreten und dann sofort mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Da der AG davon natürlich auch nichts hätte, solltest Du Dich schnellstmöglich mit ihm in Verbindung setzen und ihn bitten, den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen sofort aufzulösen.

Falls er sich bockig stellt, weise ihn mal auf die rechtliche Situation hin (s.o.) und frage ihn, ob er daran irgendein Interesse hätte.

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe nach Beendigung meines Studiums vor 2 Tagen einen
unbefristeten Arbeitsvertag unterschrieben,

Kann ich hier noch zurücktreten?
MfG U.Pohl

Hallo,

im Prinzip kann man einen Vertrag auch vor Eintritt kündigen. Man muss allerdings einen plausiblen Grund dafür haben. Wenn das der Fall ist bitte dies sofort Ihrem Vertragspartner sagen.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Der unterschriebene Vertrag gilt ab
1.1.11.
Kann ich hier noch zurücktreten?

Viele AV’s enthalten eine Ausschlussklausel, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließen - um eben genau solche Fälle zu vermeiden.

Auf jeden Fall MUSS ordentlich gekündigt werden - mit den üblichen Fristen - zu wann? dazu müsste ich den AV kennen …

Guten Morgen,

der „netteste“ Weg wäre, mit dem Arbeitgeber eine Auflösung des Vertrages zu vereinbaren…

Klar, sie können natürlich auch einfach nicht erscheinen am ersten Arbeitstag, hier kann es aber dann evtl. zu Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers kommen…

Viel Erfolg an Ihrer neuen Wirkungsstätte.

Frdl. Grüße
MG

Guten Tag,

Sie können das Arbeitsverhältnis auch vor Antritt kündigen. Das ist allerdings manchmal im Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder mit einer Vertragsstrafe bewehrt. Da sollten Sie hinein schauen.

Ihr erster Arbeitgeber wird Sie schon ziehen lassen, denn Reisende soll man ziehen lassen. Es kann jedoch sein, dass er die Vertragsstrafe - sofern vereinbart - geltend macht und ggf. zudem einen Schadensersatzanspruch wegen zusätzlicher Kosten für die Suche nach einem neuen Kandidaten. Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu zu faul und es ist ihnen zu viel Aufwand. Warum sollten sie irgendwelche Gelder von jemanden einklagen, der weg ist. Das macht man nur, wenn derjenige ein wertvoller Arbeitnehmer ist oder persönliche Bindungen/ Zusagen eine Rolle spielten.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeitsrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

www.wz-anwaelte.de

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Hallo,

generell kann man von Arbeitsverträgen oder Vereinbarungen innerhalb von 24 Stunden zurücktreten. Die Zeit ist ja nun schon vorbei.
Es gibt Arbeitsverträge die man vor Antritt nicht kündigen kann sondern erst bei Antritt. Das hieße in ihrem Fall Kündigung am 1.1.11 zum Datum 14 Tage später oder die Kündigungsfrist die sie in der Probezeit vereinbart haben. Der ARbeitgeber möchte jedoch nicht 14 Tag für sie bezahlen, wenn sie eh nicht dort bleiben können.
Reden Sie mit ihrem ARbeitgeber und sagen sie sie werden nicht anfangen weil sie etwas anderes haben und evt. lässt er sich auf eine Auflösung ein.

Alle Gute

Hallo,
ich war leider zwei Woche krank und nicht am Platz, sorry.

Das Arbeitsverhältnis kann wieder gekündigt werden - sicher wäre, mit zwei Wochen Frist.
Am Besten ist immer eine Aufhebungsvereinbarung, die beide Seiten unterschreiben. Ein kurzer Anruf, mit dem Bekenntnis, dass man doch nicht will, und die werden darauf eingehen - so meine Erfahrung!
Dir alles Gute und besinnliche Tage,
Paul