Neuer Arbeitsvertrag

Hallo,

meine Frau muss demnächst einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.Firmenübernahme im Einzelhandel.
Dabei ändert sich auch das Gehalt, nach unten versteht sich usw.
Wie lange ist der alte Arbeitsvertrag Vertrag noch gültig?
Er besteht seit 1997, sie ist 55 Jahre alt.Sie arbeitet Teilzeit (120 Std./p.M. Ist es richtig dass sie dazu 24 Monate Zeit hat um den neuen zu unterschreiben und solange das bisherige Gehalt auch bezahlt werden muss?
Danke

Hallo Alpenheini,

das ist eine Frage aus dem Arbeitsrecht. Ich komme aus dem Arbeitsschutz und habe nur wenig Ahnung von arbeitsschutzrechtlichen Themen.
Tut mir leid…

Hallo,

erst einmal muss der alte Vertrag mit den entsprechenden Fristen gekündigt werden. Solange gilt auch das bisherige Gehalt. Dann muss Ihrer Frau ein neuer Arbeitsvertrag angeboten werden.

Gruss

Ih versuche, die Anfrage zu verstehen: Soll der Arbeitsvertrag von einer Einzelhandelsfirma auf eine andere übergehen? Dann wird kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, sondern der alte läuft unverändert (mit dem neuen Firmeninhaber als Arbeitgeber) weiter und darf - normalerweise - innerhalb der nachfolgenden 12 Monate nicht zulasten der Arbeitnehmerin geändert werden (§ 613a BGB). Warum also „muss“ deine Frau einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? WENN sie einen neuen Vertrag schließt, regelt dieser das Arbeitsverhältnis auch in Bezug auf Fristen und Termine.

Danke norder39.
Es ist KARSTADT (Bergruen) und die 12 Moante sind bereits vorbei. Den „Neuen“ muss sie nach einer gewissen Zeit annehmen oder gehen. Wichtig ist für uns wie lange kann sie maximal rauszögern bis sie unterschreiben muss.
Dass der Vertrag nicht besser wird ist klar.
Gruss alpenheini

Ich versuche, die Anfrage zu verstehen: Soll der Arbeitsvertrag
von einer Einzelhandelsfirma auf eine andere übergehen? Dann
wird kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, sondern der alte
läuft unverändert (mit dem neuen Firmeninhaber als
Arbeitgeber) weiter und darf - normalerweise - innerhalb der
nachfolgenden 12 Monate nicht zulasten der Arbeitnehmerin
geändert werden (§ 613a BGB). Warum also „muss“ deine Frau
einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? WENN sie einen
neuen Vertrag schließt, regelt dieser das Arbeitsverhältnis
auch in Bezug auf Fristen und Termine.

Warum muss sie?? Welche Vorschrift oder Regelung setzt sie vor die Alternative, entweder gehen zu müssen oder zu unterschreiben? Diese Vorschrift bzw. Regelung wäre im Zweifel auch maßgebend für die Frage, welche Fristen gelten.

Was passiert wenn sie nicht unterschreibt wissen wir noch nicht. das war nur eine Annahme von uns dass es so sein wird.
Der neue Vertrag ist noch nicht da.Darf ich mich nochmal melden wenn ich mehr weiss?
Danke
alpenheini

Warum muss sie?? Welche Vorschrift oder Regelung setzt sie vor
die Alternative, entweder gehen zu müssen oder zu
unterschreiben? Diese Vorschrift bzw. Regelung wäre im Zweifel
auch maßgebend für die Frage, welche Fristen gelten.

Ja. Allerdings kenne ich die Situation von Karstadt bzw. Berggruen nicht über das hinaus, was in der Presse kam.