Neuer Arbeitsvertrag

Hi, habe heute meinen neuen arbeitsvertrag bekommen. dieser enthält einige positionen die mir komisch erscheinen…

1: Die Ableistung und Entlohnung von Überstunden ist grundsätzlich nicht vereinbart.

heißt das es wird nicht gutgeschrieben oder bezahlt?

2a: Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gegenüber dem anderen Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden.

2b: Lehnt die Gegenpartei den Anspruch aboder erlärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltungmachung, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalbvon zwei Monaten nach der Ablehnung oder einer zweiwöchigen Erklärungsfrist gerichtlich geltend gemacht wird.

soll heißen ich renne meinem geld hinterher oder wie??

ich hoffe mir kann das mal einer erklären…

grüße thomas

Hi, habe heute meinen neuen arbeitsvertrag bekommen. dieser
enthält einige positionen die mir komisch erscheinen…

1: Die Ableistung und Entlohnung von Überstunden ist
grundsätzlich nicht vereinbart.

heißt das es wird nicht gutgeschrieben oder bezahlt?

Falsch. Diese Klausel bedeutet, daß der AN keine Überstunden zu leisten hat. Sollten trotzdem vom AG Überstunden verlangt werden, sind diese in Freizeit zu vergüten, sofern nichts Spezielles vereinbart wird

2a: Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung
stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten
nach Fälligkeit gegenüber dem anderen Vertragspartner
schriftlich geltend gemacht werden.

Das ist die Verjährungsfrist. Die Spanne von 2 Monaten hat das BAG schon vor längerem für unangemessen kurz erklärt. Die Klausel ist somit rechtswidrig.

2b: Lehnt die Gegenpartei den Anspruch aboder erlärt sie sich
nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltungmachung, so
verfällt dieser, wenn er nicht innerhalbvon zwei Monaten nach
der Ablehnung oder einer zweiwöchigen Erklärungsfrist
gerichtlich geltend gemacht wird.

Dafür gilt dasselbe wir für 2b

soll heißen ich renne meinem geld hinterher oder wie??

ich hoffe mir kann das mal einer erklären…

grüße thomas

&Tschüß
Wolfgang