Hi, habe heute meinen neuen arbeitsvertrag bekommen. dieser enthält einige positionen die mir komisch erscheinen…
1: Die Ableistung und Entlohnung von Überstunden ist grundsätzlich nicht vereinbart.
heißt das es wird nicht gutgeschrieben oder bezahlt?
2a: Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gegenüber dem anderen Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden.
2b: Lehnt die Gegenpartei den Anspruch aboder erlärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltungmachung, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalbvon zwei Monaten nach der Ablehnung oder einer zweiwöchigen Erklärungsfrist gerichtlich geltend gemacht wird.
soll heißen ich renne meinem geld hinterher oder wie??
ich hoffe mir kann das mal einer erklären…
grüße thomas